Drucksache 17 / 11 574 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Claudia Hämmerling (GRÜNE) vom 14. Februar 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Februar 2013) und Antwort Ungereimtheiten bei Kostenentwicklung und Planungen im Tierpark Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Fragen beziehen sich weitestgehend auf unter- nehmensinterne Sachverhalte, die der Senat nicht aus ei- gener Zuständigkeit beantworten kann. Im Bemühen um eine Beantwortung wurde die Tierpark Berlin Friedrichs- felde GmbH um entsprechende Auskünfte gebeten, die nachfolgend wiedergegeben werden. 1. Welche Erklärung gibt es für die hohe Steigerung der Betriebskosten für das Schloss Friedrichsfelde von 190.400 Euro im Jahr 2009 auf 266.700 Euro im Jahr 2011? Zu 1.: Dem Senat ist bekannt, dass das Schloss Fried- richsfelde in der Zeit von September 2009 bis August 2010 wegen Umbaumaßnahmen für den Besucherverkehr geschlossen war. Die Kostenentwicklung dürfte damit auf die Wiedereröffnung des Schlosses zurückzuführen sein. Im Übrigen hat die Prüfung der Verwendung der vom Land Berlin auf vertraglicher Grundlage gewährten jährli- chen Zuschüsse für den Unterhalt des Schlosses mit ei- nem anteiligen Betrag i.H.v. jährlich 191 TEUR zu keinen Beanstandungen geführt. 2. Wie viel Geld der ehemaligen Parteien und Massenorganisationen der DDR wurde dem Tierpark zur Verfügung gestellt und welche Baumaßnahmen wurden daraus im Einzelnen finanziert? Zu 2.: Das Land Berlin hat der Tierpark Berlin- Friedrichsfelde GmbH (Tierpark GmbH) auf der Grund- lage der Finanzierungsvereinbarung vom 23.12.2008 für die Erhaltung des Schlosses Friedrichsfelde einen Betrag i.H.v. 3.694.376,00 EUR zur Verfügung gestellt. Die Finanzierung erfolgte dabei mit einem anteiligen Betrag i.H.v. 3.534.376,00 EUR aus dem sogenannten Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der DDR. Weiter- hin konnte der Tierpark GmbH aus diesen Mitteln ein Betrag i.H.v. 903.910,44 EUR für Baumaßnahmen am Dach des Dickhäuterhauses (einschließlich Solaranlagen) gewährt werden. 3. Treffen Informationen zu, dass nach dem Umzug der Verwaltung vom Tierpark Berlin in das Schloss Friedrichsfelde, Teilbereiche der Verwaltung in die Alte Wache ziehen sollen? Zu 3.: Dies trifft nach Auskunft der Tierpark GmbH zu. Die Umzugspläne bestünden bereits seit vielen Jahren, unabhängig von der Übernahme des Schlosses Friedrichsfelde. Der Unteren Denkmalschutzbehörde sind weitere geplante Nutzungen nicht bekannt. 4. Ist mit dieser erweiterten Nutzung der Alten Wache verbunden, dass dort Kassen zum Ticketverkauf geschlossen werden? Zu 4.: Die Tierpark GmbH hat dies verneint. 5. Wenn ja, wie sinnvoll ist es, dass kürzlich der Parkplatz an diesem Eingang kostenaufwändig saniert wurde? Zu 5.: Die Parkplatzsanierung steht in keinem Zu- sammenhang mit der erweiterten Nutzung der „Alten Wache“, so die Tierpark GmbH. Gleichwohl sei die Sanierung dringend notwendig gewesen. 6. Welche anderen Einschränkungen für Besuche- rInnen sind außerdem mit der Umnutzung der Alten Wache zu erwarten? Zu 6.: Die Tierpark GmbH hat bestätigt, dass keinerlei Einschränkungen für die Besucherinnen und Besucher zu erwarten seien. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 574 2 7. Welches Nutzungskonzept gibt es für die Alte Wache? Zu 7.: Wie bereits vorstehend ausgeführt, sollen die Räumlichkeiten nach Auskunft der Tierpark GmbH wie bisher als Kassenanlagen und künftig zusätzlich zur Unterbringung von Teilen der Verwaltung genutzt werden. 8. Wie viele Mittel aus welchen Fördertöpfen sind in den vergangenen fünf Jahren für bauliche Maßnahmen in die Alte Wache geflossen und wurde bei diesen Baumaßnahmen die geplante erweiterte Nutzung für die Verwaltung nach dem Umzug berücksichtigt? 9. Wie viel Geld ist für den neuerlichen Umbau der Alten Wache für die geplante erweiterte Nutzung erforderlich? Zu 8 und 9.: Die Tierpark GmbH hat mitgeteilt, dass es keinen Umbau sondern lediglich erforderliche Sanierungen vor dem Neubezug geben werde, die aus eigenen Mitteln und ohne Fördermittel finanziert würden. 10. Inwieweit wurden bei vergangenen Umbaumaß- nahmen der Alten Wache die Denkmalschutzbehörden einbezogen und denkmalrechtliche Belange berücksichtigt ? Zu 10.: Nach Auskunft der Tierpark GmbH sei die Denkmalschutzbehörde in die Sanierung eingebunden und es würden denkmalrechtliche Belange berücksichtigt. 11. Wie ist die Ausführung im Jahresbericht 2011 Tierpark Berlin-Friedrichsfelde GmbH – Seite 135 – zu verstehen, in der zu lesen ist: „Die Betriebsgenehmigung für den Tierpark Berlin nach der EU-Zoorichtlinie wurde erneut verlängert und ist sogar namentlich an die Person des Tierparkdirektors Dr. Blaszkiewitz gebunden.“? Zu 11.: Der Senat hat dazu keine eigenen Erkennt- nisse. Die Erteilung der Betriebsgenehmigung ist Angele- genheit der bezirklichen Ordnungsbehörde. Berlin, den 11. März 2013 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Mrz. 2013)