Drucksache 17 / 11 581 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Tim-Christopher Zeelen (CDU) vom 14. Februar 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Februar 2013) und Antwort Inklusion in Freizeiteinrichtungen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche konkreten Maßnahmen gibt es von Seiten des Senats für die Inklusion in offenen Kinder- und Ju- gendeinrichtungen (§11 AGB VIII)? 2. Wie wird der Abbau von Vorurteilen gegenüber Menschen mit Behinderung in der offenen Kinder- und Jugendfreizeitarbeit in Berlin gefördert und was wird ge- gen Diskriminierung von Menschen mit Behinderung in Einrichtungen (nach §11 SGB VIII) getan? 5. Welche Maßnahmen unternimmt der Senat bereits und welche wird es von Senatsseite zukünftig geben, dass die offenen Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen ver- mehrt Kinder und Jugendliche mit Behinderung berück- sichtigen bzw. ihnen entsprechende Angebote zur Verfü- gung stellen, um eine Teilnahme zu ermöglichen respek- tive zu erleichtern? Zu 1., 2. und 5.: Jugendfreizeiteinrichtungen als An- gebote der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII i.V.m. § 6 Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) richten sich an alle Kinder und Jugendli- chen. Sie zielen darauf ab, jungen Menschen, unabhängig von Geschlecht, ethnischer und sozialer Herkunft, Spra- che, Behinderung, sozioökonomischem Hintergrund, reli- giöser Orientierung und sexueller Identität Orte der non- formellen Bildung und der Freizeitgestaltung zu bieten. Die Zuständigkeit für die große Mehrzahl der Einrichtun- gen liegt aufgrund des örtlichen Wirkungskreises bei den Jugendämtern der Bezirke. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft regt die Bezirke auf fachlicher Ebene an, ver- stärkt inklusive Zielsetzungen zu berücksichtigen. Das „Handbuch Qualitätsmanagement der Berliner Jugendfreizeiteinrichtungen “ hat in der 3. Auflage (2012) hierauf besonderen Wert gelegt. Das Sozialpädagogische Fortbil- dungsinstitut Berlin-Brandenburg (SFBB) bietet, u. a. im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Diversity- Ansätzen, Qualifizierungsmöglichkeiten für inklusive Jugendarbeit. Durch die verstärkte Zusammenarbeit von Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit mit Trägern der Behindertenhilfe und mit Schulen, u. a. För- derzentren, werden Kinder und Jugendliche mit unter- schiedlichen Behinderungen vermehrt angesprochen. Konzeptionell wird von allen Anbietern offener Jugend- arbeit nach § 11 SGB VIII erwartet, die Willkommenskul- tur in Bezug auf diese Kinder und Jugendlichen weiter zu verbessern und die Interessen und Wünsche von jungen Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen. So soll bei der Festlegung von Regeln für das Miteinander in den Einrichtungen und der Gestaltung von Eingangssituatio- nen verstärkt auf zugewandte personelle Ansprache und Unterstützung geachtet werden. Bei der konzeptionellen Weiterentwicklung und der baulichen Standardanpassung von landesweit finanzierten Jugendfreizeiteinrichtungen werden inklusive Zielsetzun- gen besonders berücksichtigt. Beispielsweise wurde in den letzten Jahren im Kinder- und Jugendfreizeitzentrum Wuhlheide/Landesmusikakademie (FEZ) durch bauliche Veränderungen die Barrierefreiheit für Rollstuhlfahrerin- nen und Rollstuhlfahrer erheblich verbessert. Des Weiteren fördert der Senat Angebote der Jugendarbeit mit in- tegrativer Ausrichtung wie die Durchführung von Disko- thek- und Tanzveranstaltungen, integrativen Kinder- und Jugenderholungsreisen sowie kulturell-künstlerische Pro- jekte für junge Menschen mit und ohne Behinderungen. 3. Wie viele offene Kinder- und Jugendfreizeiteinrich- tungen (§11 SGB VIII) bieten inklusive Freizeitangebote an und zählen Kinder/Jugendliche mit Behinderung zu ihren Nutzerinnen/Nutzern? 4. Wie viele der Berliner Kinder- und Jugendfreizeit- einrichtungen (bezirklichen, überbezirklichen und Ein- richtungen in freier Trägerschaft nach §11 SGB VIII) sind barrierefrei und können von Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern genutzt werden? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 581 2 Zu 3. und 4.: Von den 414 Berliner Kinder- und Ju- gendfreizeiteinrichtungen (Stand 31.12.2011) ist nach Rückmeldungen der Jugendämter ca. die Hälfte barriere- frei oder barrierearm. Kinder und Jugendliche mit Behin- derungen gehören zur Zielgruppe dieser Einrichtungen, eine zahlenmäßige Differenzierung der Nutzerinnen und Nutzer in Bezug auf Behinderungen wird nicht vorgenommen . Hinweise aus den Bezirken lassen jedoch darauf schließen, dass diese jungen Menschen zunehmend er- reicht werden. Berlin, den 14. März 2013 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mrz. 2013)