Drucksache 17 / 11 584 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) vom 15. Februar 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Februar 2013) und Antwort Unbesetzte Stellen, Fortbildungen, Vertretungen und Bezahlung in Schulsekretariaten Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Unbesetzte Stellen in Schulsekretariaten: a) Ab wann wird es möglich sein die jetzt ausfallen- den Schulsekretär* wieder zu besetzen? b) Zur Zeit gibt es keine Möglichkeit wegfallende Sekretär* durch die Bezirke neu zu besetzen, wodurch der Regelbetrieb der Schulen gefährdet ist. Wie soll in der Übergangszeit bis zur Fertig- stellung eines Personalkonzeptes durch den Senat mit diesem Problem umgegangen werden? c) Wie hoch ist die Anzahl der aktuell nicht besetzten Sekretariate nach Bezirken aufgeschlüsselt? d) An welchen Schulen in welchen Bezirken sind Sekretariatsstellen unbesetzt oder das Personal dauerhaft erkrankt? Zu 1.: Die Bezirke sind aktuell für die Besetzung von Stellen der Schulsekretärinnen und Schulsekretäre an all- gemeinbildenden Schulen zuständig und das unabhängig davon, welcher Grund für das Freiwerden der jeweiligen Stelle vorliegt. Es sind befristete Einstellungen und auch unbefristete Einstellungen möglich. Grundsätzlich können im Rahmen der stellenplanmäßigen Voraussetzungen sämtliche Stellen nachbesetzt werden. Die Bezirke wur- den durch die Senatsverwaltung für Finanzen gebeten, die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes in den Schulsek- retariaten sicherzustellen, auch über den Übergangstermin hinaus. Die Abstimmungen mit den Bezirken in Zusam- menhang mit den vom Übergang in unsere Verwaltung betroffenen Stellen und Dienstkräften sind noch nicht vollständig abgeschlossen, so dass aktuell noch keine ab- schließende Antwort in Bezug auf die Personal- und Stel- lenwirtschaft erfolgen kann. 2. Fortbildungen a) Werden Schulsekretär* über neue Aufgabenberei- che, Fortbildungsangebote oder organisatorische Änderungen z.B. durch einen elektronischer Rund- brief informiert? Wenn ja, in welcher Form? b) Welchen Inhalt haben die unterschiedlichen Fortbildungen ? Bitte fügen Sie Verweise zu Fort- bildungsprogrammen an, sobald diese vorliegen. c) In welchem Umfang werden Fortbildungen in elektronischer Datenverarbeitung (z.B. Nutzung der Schülerdatenbank, neue EDV und neuer Soft- wareprogramme) zur Unterstützung für Schulsek- retär* durch das Land Berlin gewährt? Gibt es Fortbildungen zum Projekt eGovernment@school zur Bedienung des Schulverwaltungsprogrammes und zur Übertragung der Daten des alten Schul- verwaltungsprogrammes in das neue? d) Wie viele Fortbildungen pro Sekretär* werden be- willigt? e) In welchem Titeln des Haushaltsplanes werden die Fortbildungen aufgeführt? f) In welcher Höhe sind Mittel für Fortbildungen vor- handen und welche Höhe hat der Betrag für Fort- bildungen pro Sekretär*? Zu 2.: Grundsätzlich hat jede Dienstkraft des Landes Berlin die Möglichkeit, sich fortzubilden. Derzeit und auch zukünftig sind Fortbildungen über die Verwaltungs- akademie Berlin möglich. Die Beschäftigten werden nach Übergang der Zuständigkeiten an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft regelmäßig über verschiedene Fortbildungsangebote flächendeckend in- formiert. Im Rahmen einer im April 2012 abgeschlosse- nen Dienstvereinbarung zwischen dem Hauptpersonalrat des Landes Berlin und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft als eGovernment@School-Ver- fahrensverantwortliche ist ein Rahmen-Schulungskonzept für die Einführung der Berliner Schulmanagementsoft- ware vereinbart worden. Auf dieser Grundlage gibt es eine Reihe von Schulungsbausteinen, mit denen für die Software "Magellan und untis" die Lernfelder System- handhabung, Prozesswissen und Organisation abgedeckt werden. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft hat entschieden, dass je Schule mindestens fünf Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter für den Einsatz der Schulmanagementsoftware zu schulen sind. Neben dem Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 584 2 pädagogischen Personal gehört auch der Personenkreis der Schulsekretärinnen bzw. Schulsekretäre dazu. Bei der Übertragung der Daten der Schulen von den "Altsystemen" in die neue Software wird eine Unterstüt- zung bei der Datenmigration vor Ort angeboten. Neben einer Erstschulung (Basisschulung) sollen Ver- tiefungsschulungen nach Bedarf angeboten werden. Zu dem Thema ""Fortbildungen in elektronischer Da- tenverarbeitung" kann leider keine Aussage getroffen werden, da hierfür bislang die Bezirksämter zuständig sind. Inwieweit diese entsprechenden Fortbildungen an- geboten und realisiert haben, entzieht sich der Kenntnis des Projektes. In 2013 sind 30.000 Euro beim Kapitel 1000 Titel 52511 darunter auch für eGovernment@School veran- schlagt. Es werden Schulleiterinnen und Schulleiter etc. - und auch einige Schulsekretärinnen und Schulsekretäre - in diesem Bereich fortgebildet. Ab 2014 werden - mit dem Übergang der Schulsekretariate von den Bezirken auf die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wis- senschaft - auch Ausgaben für deren Aus- und Fortbil- dung im Einzelplan 10 zu berücksichtigen sein. Über die genauen Beträge wird im Rahmen des Haushaltsaufstel- lungsverfahrens entschieden. Die Höhe des finanziellen Aufwandes pro Dienstkraft in den Schulsekretariaten kann aktuell wegen der nicht abgeschlossenen Abstimmung über die Anzahl der be- troffenen Beschäftigten nicht mitgeteilt werden. 3. Einstellungen und Vertretungen a. Sollen Schulen befähigt werden selbst Einstellun- gen vorzunehmen? b. Soll die Einstellung von Sekretär* in Zukunft ver- einfacht werden? c. Wird es in Zukunft möglich sein Sekretär* in an- dere Schulen umzusetzen, sobald diese einen grö- ßeren Bedarf anmelden oder können sich Sekretär* darauf verlassen an ihrer gewohnten Schule bzw. im selben Bezirk zu verbleiben? d. Wird es einen Vertretungspool für Sekretär* ge- ben, damit der geregelte Schulbetrieb ohne die üb- liche dreimonatige Unterbrechung (von 6 Wochen bis zur Genehmigung bei Langzeiterkrankungen und 6 Wochen Ausschreibungs- und Einstellungs- zeit) weiterhin gewährleistet ist? e. Werden Schulsekretär* im Krankheitsfall bei einer benachbarten Schule auch in Zukunft die Betreu- ung der betroffenen Schule übernehmen müssen? Falls Ja: Wie soll dieses bei hauptsächlich vormit- tags anfallenden Aufgaben der Schulsekretär* in den Schulen möglich sein? Zu 3.: Das künftige Personalrekrutierungs- und -ein- satzmanagement ist Bestandteil der nächsten Abstimmun- gen in der hierzu gegründeten Arbeitsgruppe, welcher Mitglieder von Schulleitungsverbänden und dem Verein Berliner Schulsekretärinnen sowie weitere Schulsekretä- rinnen und Dienstkräfte von zwei Schulträgern angehö- ren. Insofern kann die Frage nach dem Vorgehen ab Übernahme der Aufgabenstellung durch die Senatsver- waltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (voraus- sichtlich 1. Januar 2014) noch nicht abschließend beant- wortet werden. Grundsätzlich entscheidet die Schullei- tung, ob eine Dienstkraft dauerhaft einer Schule zugeord- net wird. Bereits jetzt gibt es einen breiten Konsens, dass ein zentrales Bewerbungsverfahren initiiert wird, aus wel- chem sich die Einstellungen von Schulsekretärinnen und Schulsekretären rekrutieren. 4. Bezahlung a) Werden Schulsekretär* in Berlin in Zukunft entsprechend ihres Aufgabenumfanges und der ge- forderten Qualifikation bezahlt? Die Erhöhung der Gehälter für Sekretär* ist notwendig, da es sich bei einer Bezahlung nach Tarifgruppe 5 bei bisher ca. 2000 Euro deutschlandweit um die schlechteste Bezahlung handelt. b) Wie ist die geplante Bezahlung im deutschland- weiten Vergleich zu bewerten? c) Wie bewerten Sie verschiedene Vorschläge für die Eingruppierung der Schulsekretär* z.B. den Vor- schlag eine Grundeingruppierung nach Entgelt- gruppe 6 TVöD (nach noch geltender Vergütungs- ordnung BAT VIb) zu fordern. Wie bewerten Sie die für alle größeren Schuleinheiten, die sowohl in der Aufgabenstellung als auch in der Organisation noch komplexer sind, vorgeschlagene Bezahlung nach Entgeltgruppe 8 (BAT Vc) bei zusätzlicher Berücksichtigung von weitergehenden Tätigkeits- merkmalen, die eine noch höhere Bewertung erge- ben? Zu 4.: Aktuell erfolgt die Bewertung der Beschreibung des Aufgabenkreises der Schulsekretärinnen und Schul- sekretäre an öffentlichen Schulen des Landes Berlin. Mir sind einige kommunale Schulträger bekannt, welche die Wertigkeit der entsprechenden Aufgabengebiete nach Entgeltgruppe 5 vorgenommen haben. Ich bitte aber um Verständnis, dass vor einer abgestimmten Bewertung, bei welcher auch die Senatsverwaltung für Finanzen zu be- teiligen ist, eine abschließende Stellungnahme nicht er- folgen kann. Die Beschreibung des Aufgabenkreises be- inhaltet eine globale Betrachtung der Aufgabenfelder. Eine unterschiedliche hierarchische Wertigkeit in Bezug auf mehrere Aufgabenfelder innerhalb eines Schulsekreta- riats erachte ich aus Gründen der Zielsetzung von einheit- lichen Aufgabenbereichen und des Vermeidens von sozi- alen Problemstellungen in der Trennung von einfachen und höherwertigen Aufgaben als kontraproduktiv. Berlin, den 21. März 2013 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Apr. 2013)