Drucksache 17 / 11 590 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Philipp Magalski (PIRATEN) vom 15. Februar 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Februar 2013) und Antwort Zwangsversteigerung des Spreepark-Erbbaurechts Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1.: Mit welchen Investoren und Gläubigern führt das Land Berlin, der Liegenschaftsfonds oder das Bezirksamt Treptow-Köpenick Gespräche, um vor der Zwangsver- steigerung am 03. Juli 2013 zu einer Lösung zu kommen? Zu 1.: Derzeit werden Gespräche mit der Gläubi- gerbank und einem Freizeitpark-Betreiber geführt. Ferner stellt der Liegenschaftsfonds allen Interessenten Unterla- gen mit den wesentlichen Informationen zum Grundstück, Belastungen und Baurecht zur Verfügung. Darüber hinaus gingen beim Bezirksamt lediglich mündliche Anfragen ein, die auf die planerischen Rah- menbedingungen für die Neuerrichtung des Spreeparks gerichtet waren. Darunter waren einige Interessenten für temporäre Zwischennutzungen. Die Gespräche hatten keinen verhandelbaren Inhalt und ergaben auch sonst kei- ne Ansätze zur Abwendung der Zwangsversteigerung. 2.: Mit welchen Investoren wurden bereits Gespräche geführt, und warum blieben diese ergebnislos? Zu 2.: In der Vergangenheit wurden durch den Lie- genschaftsfonds konkrete Verkaufsgespräche mit zwei potentiellen Investoren geführt. Darüber hinaus hat eine Vielzahl von Gesprächen mit weiteren Interessentinnen und Interessenten stattgefunden. Gründe für das Scheitern waren insbesondere: - die hohen Forderungen der Gläubigerbanken, - die Finanzierung, - die verkehrliche Erschließung, - die Anzahl der möglichen Stellplätze und deren Anordnung, - Kosten der Erschließung, - fehlendes Baurecht (B-Plan im Verfahren). 3.: Plant der Senat, das Grundstück an den zukünfti- gen Erbpachtnehmer nach Ablauf der Erbbaupacht zu veräußern und enthält der Erbbaupachtvertrag dazu Re- gelungen? Zu 3.: Der bestehende Erbbaurechtsvertrag enthält keine Regelungen zu einem Verkauf des Erbbaugrund- stücks an die Erbbauberechtigte. Konkrete Planungen für die Zeit nach Ablauf des Erbbaurechts bestehen derzeit nicht. 4.: Zieht der Senat in Erwägung, das Erbbaurecht durch den Liegenschaftsfonds oder eine neu zu gründende Gesellschaft selbst zu ersteigern? Zu 4.: Der Betrieb eines Freizeitparks gehört nicht zu den Aufgaben des Landes Berlin. Daher besteht keine Veranlassung, das Erbbaurecht zu ersteigern. 5.: Welche Pläne hat der Senat für das Gelände? Zu 5.: Es besteht nach wie vor das Ziel einer Ent- wicklung hin zu einem Freizeitpark. 6.: Plant der Senat, gegenüber dem Bezirk Treptow- Köpenick auf eine Änderung des Flächennutzungsplanes hinzuwirken, um andere Nutzungsformen zu ermögli- chen? Zu 6.: Für die gesamtstädtische Planung, den Flächen- nutzungsplan (FNP) ist die Senatsverwaltung für Stadt- entwicklung und Umwelt zuständig. Zur Sicherung des Spreeparks als Freizeitpark wurde 2002 die FNP-Ände- rung Nr. 12/02 „Spreepark“ eingeleitet und 2006 vom Abgeordnetenhaus beschlossen. Im aktuellen Flächennut- zungsplan ist der Spreepark dementsprechend als „Sonderbaufläche mit hohem Grünanteil mit der Zweckbe- stimmung Freizeitpark“ dargestellt. Damit ist die Zielsetzung formuliert, an die ehemalige Freizeitnutzung anzu- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 590 2 knüpfen und dabei den grünen Charakter der Fläche zu erhalten. 7.: Welche Nutzungs- oder Bebauungsart bevorzugt der Senat? Zu 7.: Aufgrund der planungsrechtlichen Rahmenbe- dingungen sind die Entwicklungsmöglichkeiten für einen Freizeitpark vorbereitet. 8.: Wie beurteilt der Senat die Möglichkeit der Rena- turierung des Geländes? Zu 8.: Entsprechend der mit den Zielen des Land- schaftsprogramms übereinstimmenden Darstellung des FNP ist eine Renaturierung des Geländes nicht vorgese- hen. 9.: Welche Auflagen wird der Senat dem Ersteigerer der Erbbaupacht zum Erhalt der baulichen Substanz des denkmalgeschützten Eierhäuschens erteilen? Zu 9.: Das Eierhäuschen unterliegt den Schutzbe- stimmungen des Berliner Denkmalschutzgesetzes und ist nach § 8 Abs. 1 im Rahmen des Zumutbaren instand zu halten und instand zu setzen sowie vor Gefährdungen zu schützen. Die ordnungsbehördliche Zuständigkeit dafür liegt bei der Unteren Denkmalschutzbehörde des Bezirk- samtes Treptow-Köpenick im Einvernehmen mit dem Landesdenkmalamt. 10.: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, mit dem Ersteigerer eine einvernehmliche Lösung zur Herauslö- sung des denkmalgeschützten Eierhäuschen zu finden, falls die historische Ausflugsgaststätte nicht in das Kon- zept des künftigen Betreibers fallen. Zu 10.: Da derzeit weder die künftige Ersteigerin/der künftige Ersteigerer noch deren/dessen Konzept bekannt ist, kann hierzu keine konkrete Aussage getroffen werden. Grundsätzlich besteht immer die Möglichkeit, mit ei- ner/einem Erbbauberechtigten einvernehmlich eine Ände- rung des Erbbaurechtsvertrages zu vereinbaren. 11.: Welche konkreten Rechte und Pflichten ergeben sich für denjenigen, der den Zuschlag der Versteigerung erhält? Zu 11.: Mit Wirksamkeit des Zuschlags erwirbt die Ersteherin/der Ersteher das Erbbaurecht. Sie/Er wird mit dem Zuschlag Erbbauberechtigte/r und erwirbt dieses Recht mit seinem gesamten gesetzlichen und vertraglich vereinbarten dinglichen Inhalt. Schuldrechtliche Verein- barungen gehen dagegen nicht auf die Ersteherin/den Er- steher über. Jede Bau- und Sanierungsmaßnahme hinsichtlich des Eierhäuschens unterliegt einem denkmalrechtlichen Ge- nehmigungsvorbehalt, um die Denkmaleigenschaft des Hauses zu erhalten. Aus denkmalpflegerischer Sicht be- steht dabei nach wie vor das Ziel, das Alte Eierhäuschen als Ausflugsgaststätte wieder zu beleben und eine nach- haltige, tragfähige Bewirtschaftung zu ermöglichen. Berlin, den 26. März 2013 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Apr. 2013)