Drucksache 17 / 11 593 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Becker (SPD) vom 07. Februar 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Februar 2013) und Antwort Welche Erfolge erzielt die Freie Förderung im SGB II? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Kleine Anfrage betrifft Sachverhalte, die die Se- natsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen nicht aus eigener Kenntnis beantworten kann. Sie hat daher die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg (RD) um Stel- lungnahme gebeten, welche der Beantwortung der Fragen zugrunde liegt. 1. Wie viele Förderungen wurden im Rahmen der „Freien Förderung“ des § 16f im SGB II im Jahr 2012 vollzogen? Bitte auch nach Jobcentern (JC) der Bezirke einzeln auflisten. Zu 1.: Aufgrund einer dreimonatigen Wartezeit der Statistik, die dafür Sorge trägt, dass etwaige Änderungen in den Datenständen erfasst werden, können keine Daten für das gesamte Jahr 2012 dargestellt werden. In der als Anlage beigefügten Tabelle sind sowohl die Werte der Monate Januar 2012 – Oktober 2012 und die Werte des gleitenden Jahres November 2011 – Oktober 2012 erfasst. 2. Wie viele dieser Förderungen folgten dem Ziel der Aktivierung, Stabilisierung, beruflichen Eingliederung oder Betreuung im Sinne von „Andere Leistungen nach Absatz 1“ und wie hoch war im Einzelnen das Budget? Bitte auch nach JC der Bezirke einzeln auflisten. Zu 2.: Eine detaillierte Aufschlüsselung ist der Tabelle unter Antwort 1 zu entnehmen. Die Freie Förderung ist Bestandteil des Budgets für Eingliederungsleistungen insgesamt und insofern voll- ständig zu den anderen Leistungen deckungsfähig. Zu beachten ist hier die gem. §46 Abs. 2 Satz 3 SGB II vor- gegebene Obergrenze in Höhe von 20 Prozent für Freie Förderung und Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) der zugeteilten Eingliederungsmittel. Demnach wurde im Vorfeld kein gesondertes Budget für Freie Förderung bereitgestellt und konnte je nach In- anspruchnahme der jeweiligen Eingliederungsmaßnah- men umgeschichtet werden. SGB II Aktueller Stand Eingliederungsleistungen 2012 - Freie Förderung Berlin Stand 31.12.2012 Ausgaben Leistungen zur Eingliederung gesamt Freie Förderung absolut absolut [%] Berlin 345.283.110 4.846.695 1,4 Neukölln 46.740.733 907.236 1,9 Treptow-Köpenick 14.664.287 -4.2081 0,0 Steglitz-Zehlendorf 10.865.547 147 0,0 Tempelhof-Schöneberg 30.217.067 446.453 1,5 Charlottenburg-Wilmersdorf 17.607.519 997.398 5,7 Pankow 23.669.784 163.106 0,7 1 Negativbetrag ergibt sich aus Rückfluss des Vorjahres Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 593 2 Reinickendorf 22.442.510 56.515 0,3 Spandau 29.434.525 136.813 0,5 Friedrichshain-Kreuzberg 35.456.680 799.358 2,3 Mitte 54.895.427 147.047 0,3 Marzahn-Hellersdorf 31.968.310 880.789 2,8 Lichtenberg 27.320.722 316.039 1,2 3. Wie viele dieser Förderungen folgten dem Ziel der Modifizierung der „Basisinstrumente im Sinne von Absatz 2? Bitte auch nach JC der Bezirke einzeln auflisten. Zu 3.: Eine Aufschlüsselung nach diesem Kriterium ist der Regionaldirektion statistisch nicht möglich. 4. Innerhalb der Förderungen nach Frage 3: Wie splittet sich hier die Förderung von einerseits Fallzahlen und andererseits verbrauchter Mittel zwischen den Ziel- gruppen Langzeitarbeitslose und U 25 auf? Bitte auch nach JC der Bezirke einzeln auflisten. Zu 4.: Eine detaillierte Aufschlüsselung nach dem Kri- terium in der Frage 3 ist nicht möglich. Gleichwohl er- folgt in der Tabelle unter Frage 1 eine Auflistung der För- derfälle nach Jugendlichen U25 und langzeitarbeitslosen Menschen. 5. Welche Integrationserfolge beobachten die JC der einzelnen Bezirke im Hinblick auf Instrumente der freien Förderung und der besonderen Aufhebung des Aufsto- ckungs- und Umgehungsverbots für die in Frage 4 ange- sprochenen Zielgruppen? Zu 5.: Eine Auswertungsmöglichkeit für Langzeitar- beitslose, die über Freie Förderung integriert worden sind, liegt der Regionaldirektion nicht vor. Hilfsweise wurde eine Übersicht der geförderten In- tegrationen der Maßnahmeart „Freie Förderung“ für alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) zusammen- gestellt: Übersicht über geförderte Integrationen der Maßnahmeart "Freie Förderung" Anzahl der geförderten Integrationen der Maßnahmeart "Freie Förderung" nach Alter Gesamt und U25 (JEW) Berlin, JC Berlin Berichtsmonat Dezember 2012 (Datenstand: Januar 2013) Anzahl der geförderten Integrationen mit Freier Förderung* Alle dar. U25 Berlin Gesamt 627 133 92202 JC Neukölln 12 10 92204 JC Treptow-Köpenick 0 0 92208 JC Steglitz-Zehlendorf 0 0 92210 JC Tempelhof-Schöneberg 32 31 95502 JC Charlottenburg-Wilmersdorf 143 5 95504 JC Pankow 50 7 95506 JC Reinickendorf 23 0 95508 JC Spandau 7 0 96202 JC Friedrichshain-Kreuzberg 223 37 96204 JC Mitte 7 0 96206 JC Marzahn-Hellersdorf 75 43 96208 JC Lichtenberg 55 0 *Bei Integration eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) wird geprüft, ob innerhalb der letzten 6 Monate ab dem Stichtag der Bestandsmessung eLb (= Vormo- nat der Integration) eine Förderung vorliegt. Beispielhaft umfasst das Zeitfenster für im Berichtsmonat August 2012 integrierte eLb die Berichtsmonate Februar bis Juli 2012. Die Prüfung endet, sobald die letzte zu berücksichtigende Maßnahme ermittelt wurde, und es erfolgt die Abbildung im entsprechenden Element. Berlin, den 26. März 2013 In Vertretung Farhad Dilmaghani Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Apr. 2013)