Drucksache 17 / 11 596 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Simon Weiß (PIRATEN) vom 19. Februar 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Februar 2013) und Antwort Das Informationsfreiheitsgesetz in der Praxis – Bilanz 2012 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Anträge nach dem Informationsfrei- heitsgesetz (IFG) wurden 2012 an öffentliche Stellen des Landes Berlin und andere unter das IFG fallende Einrich- tungen gestellt? In wie vielen Fällen wurde dabei eine Auskunft erteilt, eine Teilauskunft erteilt oder der Antrag abgelehnt? Bitte um Einzelaufschlüsselung nach den an- gefragten Behörden bzw. anderen Stellen. 4. In wie vielen Fällen wurden Anträge vom Antragsteller zurückgezogen? Bitte um Einzelaufschlüsselung, inwieweit Gründe für das Zurückziehen angegeben wur- den. Zu 1.und 4.: Ich bitte, die Antworten zu diesen Fragen aus der folgenden Übersicht zu entnehmen. Soweit bei einzelnen öffentlichen Stellen in dem ge- nannten Zeitraum keine Anträge gestellt wurden, sind sie nicht in der Übersicht aufgeführt. Darüber hinaus werden Anfragen auf Akteneinsicht oder Aktenauskunft nicht in jedem Fall dokumentiert und war die Ermittlung der Da- ten im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht durchgehend möglich. Die Antworten sind daher nicht erschöpfend und enthalten z. T. Schätz- bzw. Nähe- rungswerte. Die Häufung von Anträgen in den Bezirken geht auf Auskünfte des Bau- und Wohnungsaufsichtsamtes und des Umwelt- und Naturschutzamtes zurück. Öffentliche Stellen Anfragen 2012 insge- samt Auskunft Teilauskunft Ablehnung Anfrage zu- rückgezogen, nicht weiter verfolgt oder offen Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit 1 1 Senatsverwaltungen Senatskanzlei 4 3 1 Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten 6 3 1 2 Senatsverwaltung für Arbeit , Integration und Frauen 1 1 Senatsverwaltung für Bildung , Jugend und Wissen- schaft 7 5 1 1 Senatsverwaltung für Finanzen 5 5 Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales 1 1 Senatsverwaltung für Inne- res und Sport 4 2 2 Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz 3 1 1 1 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 596 2 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt 304 301 3 0 2 Senatsverwaltung für Wirt- schaft, Technologie und Forschung 6 5 1 Bezirke CharlottenburgWilmersdorf 416 828 2 Friedrichshain-Kreuzberg 415 404 1 Lichtenberg 923 922 1 Marzahn-Hellersdorf 255 253 1 1 Mitte 1355 1354 0 0 1 Neukölln 1 1 Pankow 1626 1582 2 13 37 Reinickendorf 724 720 3 1 Spandau 1422 1422 Steglitz-Zehlendorf - - - - - Tempelhof-Schöneberg 22 21 1 Treptow-Köpenick 429 426 3 Sonstige Arbeitsgerichtsbarkeit 1 1 Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten 3 1 2 Landesamt für Gesundheit und Soziales 6 6 Polizeipräsident in Berlin 6 2 2 1 1 Ärztekammer Berlin 6 2 1 3 0 Psychotherapeutenkammer 1 1 Apothekenkammer Berlin 1 1 Generalstaatsanwaltschaft 2 2 Berliner Finanzämter 239 2 Investitionsbank Berlin 3 1 2 Industrie- und Handelskammer 3 2 1 Berliner Verkehrsbetriebe 1 1 Berliner Stadtreinigungsbetriebe 1 1 Berliner Wasserbetriebe 4 3 1 Freien Universität Berlin 1 1 Humboldt Universität zu Berlin 2 2 Universität der Künste Berlin 1 1 Hochschule für Wirtschaft und Recht 1 1 Gründe für das Zurückziehen von Anträgen wurden überwiegend nicht angegeben. In einem Fall erfolgte eine Zurückstellung im Hinblick auf laufende Parallelverfah- ren in anderen Ländern. 2. Wie verteilen sich die stattgegebenen Anträge auf Auskunft bzw. Einsicht nach dem IFG auf die in der Verwaltungsgebührenordnung definierten Kategorien? Zu 2.: Ich bitte, die Antworten zu dieser Frage aus der folgenden Übersicht zu entnehmen. Die Übersicht enthält die Fälle, die erfasst worden sind. Eine Ermittlung der Zuordnung zu den einzelnen in der Tarifstelle 1004 des Gebührenverzeichnisses der Verwaltungsgebührenord- nung genannten Kategorien war im Rahmen der Beant- wortung der Kleinen Anfrage nicht durchgehend möglich. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 596 3 Kategorie nach Tarifstelle 1004 des Gebührenverzeichnisses der Verwaltungsgebührenordnung Anzahl insge- samt Mündliche Auskunft 407 Einfache schriftliche Auskunft 3731 Umfangreiche schriftliche Auskunft 129 Schriftliche Auskunft, die einen außer- gewöhnlich hohen Verwaltungsaufwand verursacht 11 Einfache Akteneinsicht 575 Akteneinsicht, die umfangreichen Verwaltungsaufwand verursacht, weil z.B. geheimhaltungsbedürftige Aktenteile unkenntlich zu machen oder abzutren- nen sind 1507 Akteneinsicht, die außergewöhnlich umfangreichen Verwaltungsaufwand verursacht, weil z.B. eine Vielzahl geheimhaltungsbedürftiger Aktenteile unkenntlich zu machen oder abzutrennen sind 4 Widerspruchsverfahren gegen die Ablehnung der Akteneinsicht oder Aktenauskunft 15 Anfertigung von Fotokopien bis zum Format DIN A 3, schwarzweiß, im Zusammenhang mit Akteneinsicht oder Aktenauskunft, je Fotokopie 2049 3. In wie vielen Fällen fanden Widerspruchsverfah- ren gegen Entscheidungen zu diesen Anträgen statt und inwieweit waren diese erfolgreich? Zu 3.: Ich bitte, die Antworten zu dieser Frage aus der folgenden Übersicht zu entnehmen. Widersprüche Verfahrensausgang Insgesamt: 210 Abhilfe 19 Teilstattgabe 5 Zurückweisung 27 Rücknahme 41 Offen 116 5. In wie vielen Fällen wurde der Beauftragte für In- formationsfreiheit von Menschen angerufen, die ihre Rechte nach dem IFG aufgrund einer nicht oder unzu- reichend erteilten Auskunft bzw. Einsicht verletzt sahen? 6. In wie vielen der von Frage 5 erfassten Fälle wurde der Beauftragte tätig, indem er eine Empfehlung zu einer anderen Handhabung des IFG aussprach? Inwieweit wurde dies umgesetzt? Zu 5. und 6.: Der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) wurde in 36 dokumen- tierten Fällen und zusätzlich in geschätzten (nicht doku- mentierten) 70 Fällen angerufen. In 29 der 36 dokumen- tierten Fälle wurde eine Empfehlung zu einer Handha- bung des IFG ausgesprochen; in 23 Fällen wurde die Empfehlung umgesetzt. 7. In wie vielen Fällen wurde ein Antrag nach dem IFG abgelehnt bzw. nur eine Teilauskunft erteilt auf Grundlage von (einzeln aufgeschlüsselt) a. § 6 IFG (Schutz personenbezogener Daten) b. § 7 bzw. § 7a IFG (Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen) c. § 9 IFG (Schutz besonderer öffentlicher Belange , der Rechtsdurchsetzung und der Strafver- folgung) d. § 10 IFG (Schutz des behördlichen Entschei- dungsprozesses) e. § 11 IFG (Gefährdung des Gemeinwohls) f. § 2 IFG, insoweit die angefragte Stelle nicht im Anwendungsbereich des IFG liegt? Zu 7.: Ich bitte, die Antworten zu dieser Frage aus der folgenden Übersicht zu entnehmen. Je nach Sachverhalt waren für die Teilauskünfte über einzelne Vorgänge Mehrfachnennungen erforderlich. Rechtsgrundlage für die (Teil-) Ablehnung nach IFG Fallzahlen Ablehnungen Fallzahlen Teilauskünfte § 6 13 17 § 7 bzw. 7a 6 5 § 9 2 - § 10 2 7 § 11 - 4 § 2 3 1 Sonstige 3 - 8. Aufgrund welcher Datensätze bzw. Unterlagen wurden oben stehende Fragen beantwortet und inwieweit wäre es möglich, diese (ggf. in aufbereiteter Form) auf dem Berliner Open-Data-Portal einzustellen und fortlau- fend zu aktualisieren? Zu 8.: Die mit dieser Anfrage erbetenen Angaben sind ausschließlich für die Beantwortung dieser Anfrage erho- ben worden. Eine Einstellung dieser Daten in das Open- Data-Portal des Landes Berlin wird derzeit nicht erwogen. Berlin, den 30. April 2013 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Mai 2013)