Drucksache 17 / 11 599 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Simon Weiß und Alexander Spies (PIRATEN) vom 19. Februar 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Februar 2013) und Antwort Das Informationsfreiheitsgesetz in der Praxis: Berliner Jobcenter (III) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Bei welchen Berliner Jobcentern existieren Infor- mationsbeauftragte als Ansprechpersonen für Anfragen nach dem IFG, als eigene Beauftragung oder als zusätzli- che Aufgabe z.B. der zuständigen Datenschutzbeauftrag- ten (bitte namentlich mit Kontaktdaten auflisten)? Zu 1.: Die Berliner Jobcenter entscheiden über ihre innere Organisation eigenverantwortlich, so auch darüber, welche Organisationseinheit innerhalb des Hauses die Anfragen im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes beantwortet. Informationsbeauftragte, die ausschließlich diese Funktion ausüben, gibt es nicht. 2. Wie und in welcher Form weisen die Berliner Job- center auf diese Ansprechpersonen/Stellen hin? Zu 2.: Da es keine Personen/Stellen gibt, die sich aus- schließlich der Thematik widmen, erfolgt auch kein ent- sprechender publikumsleitender Hinweis. 3. Welche Berliner Jobcenter verfügen über Ge- schäftsanweisungen, welche die Informationsfreiheit be- treffen (bitte einzeln auflisten sowie im Originalwortlaut beilegen)? Zu 3.: Gemeinsame Einrichtungen wenden das Infor- mationsfreiheitsgesetz des Bundes an. Insoweit gibt es für die Berliner Jobcenter neben den zentralen Regelungen keine separaten lokalen Geschäftsanweisungen. 4. Inwiefern haben seit 2005 Fortbildungs- und Schu- lungsmaßnahmen in Sachen Informationsfreiheit für die zuständigen Mitarbeiter_innen in den Berliner Jobcentern stattgefunden? Zu 4.: Es gab keine separaten Schulungen zum Thema Informationsfreiheit. Im Rahmen von Datenschutzschu- lungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden kurze Sequenzen dazu vermittelt. 5. Existiert im Land Berlin ein Erfahrungsaustausch zwischen den Jobcentern in Sachen Informationsfreiheit? Wenn ja, wie und in welcher Form ist dieser organisiert? Zu 5.: Es gibt keinen Erfahrungsaustausch zur Infor- mationsfreiheit zwischen den Jobcentern. 6. Führen die Berliner Jobcenter bzw. die Regionaldi- rektion Berlin-Brandenburg eine regelmäßige Statistik über die Anfragen an die Berliner Jobcenter nach dem Informationsfreiheitsgesetz? Wenn ja, welche Daten wer- den dabei erfasst und wo und in welcher Form ist diese veröffentlicht (bitte Datenerfassungsbogen sowie existie- rende Statistiken/Berichte seit 2011 beilegen/verlinken)? Zu 6.: Die Bundesagentur für Arbeit hat keinen ge- setzlichen Auftrag, statistische Daten zu Anträgen nach dem Informationsfreiheitsgesetz zu erheben, zu verarbei- ten und auszuweisen (vgl. §§ 280 ff SGBIII und §§ 53 ff SGB II). Insoweit werden von den Jobcentern keine ent- sprechenden Daten erhoben und können keine inhaltli- chen Antworten auf die Fragen generiert werden. 7. Welche Stellen waren an der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage beteiligt? Zu 7.: Die Fragen betreffen Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beant- worten kann. Daher hat der Senat die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit zusätz- lich um Auskunft gebeten. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 599 2 8. Aufgrund welcher Datensätze bzw. Unterlagen wurden oben stehende Fragen beantwortet und inwieweit wäre es möglich, diese (ggf. in aufbereiteter Form) auf dem Berliner Open-Data-Portal einzustellen und fortlau- fend zu aktualisieren? Zu 8.: Es wurden keine Datensätze verwendet. Insoweit kann auch keine Einstellung auf dem Berliner Open- Data-Portal erfolgen. Berlin, den 18. März 2013 In Vertretung Farhad D i l m a g h a n i _________________________ Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Mrz. 2013)