Drucksache 17 / 11 600 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Simon Weiß und Alexander Spies (PIRATEN) vom 19. Februar 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Februar 2013) und Antwort Das Informationsfreiheitsgesetz in der Praxis: Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) wurden seit 2011 an die Regio- naldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit gestellt? In wie vielen Fällen wurde dabei eine Auskunft erteilt, eine Teilauskunft erteilt oder der Antrag abgelehnt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 2. Wie verteilen sich die stattgegebenen Anträge seit 2011 auf Auskunft bzw. Einsicht nach dem IFG auf die in der Verwaltungsgebührenordnung definierten Kategorien (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 3. In wie vielen Fällen und aus welchen Gründen wurden seit 2011 Anträge von den Antragsteller_innen zurückgezogen (bitte nach Jahren und Gründen aufschlüs- seln)? 4. In wie vielen Fällen fanden Widerspruchsverfahren gegen Entscheidungen zu diesen Anträgen statt und inwieweit waren diese erfolgreich bzw. in wie vielen Fäl- len wurde Klage erhoben und mit welchem Ausgang (bit- te nach Jahren getrennt aufschlüsseln)? 5. In wie vielen Fällen wurde seit 2011 ein Antrag nach dem IFG abgelehnt bzw. nur eine Teilauskunft er- teilt auf Grundlage von (bitte einzeln aufschlüsseln): a. § 3 IFG (Schutz von besonderen öffentlichen Belangen ), b. § 4 IFG (Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses ), c. § 5 IFG (Schutz personenbezogener Daten) bzw. d. § 6 IFG (Schutz des geistigen Eigentums und von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen). 6. In wie vielen Fällen wurde der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit seit 2011 von Menschen angerufen, die ihre Rechte nach dem IFG aufgrund einer nicht oder unzureichend erteilten Auskunft bzw. Einsicht verletzt sahen? 7. In wie vielen der von Frage 2 erfassten Fälle wurde der Bundesbeauftragte seit 2011 tätig, indem er eine Empfehlung zu einer anderen Handhabung des IFG aus- sprach? Inwieweit wurde diese umgesetzt (bitte nach Jah- ren aufschlüsseln)? 9. Aufgrund welcher Datensätze bzw. Unterlagen wurden oben stehende Fragen beantwortet und inwieweit wäre es möglich, diese (ggf. in aufbereiteter Form) auf dem Berliner Open-Data-Portal einzustellen und fortlau- fend zu aktualisieren? Zu 1. bis 7. und 9.: Die Bundesagentur für Arbeit hat keinen gesetzlichen Auftrag, statistische Daten zu Anträ- gen nach dem Informationsfreiheitsgesetz zu erheben, zu verarbeiten und auszuweisen (vgl. §§ 280 ff SGBIII und §§ 53 ff SGB II). Insoweit werden keine entsprechenden Daten erhoben und können keine inhaltlichen Antworten auf die Fragen generiert werden. 8. Welche Stellen waren an der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage beteiligt? Zu 8.: Die Fragen betreffen Sachverhalte, die der Se- nat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beant- worten kann. Daher hat der Senat die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit zusätz- lich um Auskunft gebeten. Berlin, den 11. März 2013 In Vertretung Farhad Dilmaghani Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Mrz. 2013)