Drucksache 17 / 11 602 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriele Hiller (LINKE) vom 20. Februar 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Februar 2013) und Antwort Sport für Menschen mit Behinderung – für den Senat auch nach den Paralympics noch ein Thema? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Menschen mit Behinderung sind in Berliner gemeinnützigen Sportvereinen organisiert (bitte nach Altersgruppen und Geschlecht aufführen)? Zu 1.: Seitens der Berliner gemeinnützigen Sportver- eine wird keine Erhebung zu den dort organisierten Men- schen mit Behinderung durchgeführt. 2. Wie viele Mitglieder hat der Berliner Behindertensportverband und wie hat sich seine Mitgliederzahl seit den Paralympics in London 2012 entwickelt? Zu 2.: Der Behinderten-Sportverband Berlin (BSB) hatte zum 01.01.2012 185 Mitgliedsvereine mit insgesamt 24080 Mitgliedern. Die statistische Erhebung zum 01.01.2013 ist noch nicht abgeschlossen. Nach Auskunft des BSB ist aber keine bedeutender Unterschied zum Vor- jahr zu erwarten. 3. Wie groß ist der Anteil der in Berlin organisiert Sporttreibenden mit Behinderung an der Gesamtzahl von Menschen mit Behinderung in Berlin und welche Ent- wicklung ist hier zu verzeichnen? Zu 3.: Da wie unter 1) dargestellt keine statistische Erhebung des Organisationsgrads von Menschen mit Be- hinderung im organisierten Sport erfolgt, kann auch keine konkrete Aussage zum Verhältnis der Gesamtzahl von Menschen mit Behinderung in Berlin getroffen werden. Über die letzten 10 Jahre betrachtet, kann der BSB eine stetige Mitgliedersteigerung verzeichnen. Auch bei Ver- einen, die nicht im BSB organisiert sind, wird eine zu- nehmende Nachfrage bzgl. der Sportangebote von Men- schen mit Behinderung wahrgenommen. 4. Wie hoch ist der Anteil der Landesmittel für die Sportförderung für den Berliner Behindertensport prozen- tual und absolut und wie wird dieser Anteil auf die Sport- organisationen bzw. Sportverbände verteilt? Zu 4.: Der Anteil der Landesmittel 2013 für den Behindertensport beträgt beim Titel 0510/68419 (ohne die Sondermittel Dachsanierung Horst-Korber-Sportzentrum) rd. 3,1 % (rd. 250.500 €). Diese teilen sich wie folgt auf: 119.000 € für den Behinderten-Sportverband Berlin e.V. (Personal Geschäftsstelle, Landestrainerinnen und Lan- destrainer), 84.000 € an verschiedene Vereine (Übungsleiterinnen und Übungsleiter, Trainerinnen und Trainer Kinder- und Jugendsport), 22.500 € zur Förderung von Spitzensportlerinnen und - sportlern paralympischer Sportarten, 25.000 € an den Olympiastützpunkt Berlin (Trainerinnen und Trainer). 5. Welche regionale Verteilung der Mittel für die Förderung des Behindertensports ist festzustellen und wie wird diese seitens des Senats begründet? Zu 5.: Die Vergabe von Landesmitteln für die Förde- rung des Behindertensports erfolgt nach sportfachlichen Kriterien. Der Aspekt der regionalen Verteilung ist aus Sicht der Sportverwaltung für Inneres und Sport nicht zielführend, da aus der Adresse des Empfängers der Lan- desmittel kein eindeutiger Rückschluss auf die regionale Wirkung in Berlin gezogen werden kann. 6. In welchen Bezirken gibt es spezielle Sportangebo- te für Menschen mit Behinderung und wie werden diese durch den LSB unterstützt? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 602 2 Zu 6.: Menschen mit Behinderung haben in Berlin die Möglichkeit an dem breiten Angebot der im BSB und im Landessportbund Berlin (LSB) organisierten Vereine teil- zunehmen. (siehe hierzu insbesondere http://bsberlin.de/sportarten-151.html und http://www.lsb- berlin.net/angebote/gesundheitssport/sportangebote/). Der überwiegende Teil dieser Angebote wendet sich an behinderte oder von einer Behinderung bedrohte Interes- senten. Der LSB unterstützt solche Angebote neben der Publikation auch im Rahmen der Übungsleiterförderung. 7. Ist es richtig, dass der Berliner Behindertensport nach schwächeren Ergebnissen bei den Paralympics in London 2012 von der Bundesebene weniger Zuschüsse für den Leistungssport erhält und wenn ja, wie hoch sind die Einbußen, wie geht der Berliner Behindertensport damit um und welche Folgen ziehen die Einbußen nach sich? Zu 7.: Nach Auskunft des BSB trifft es zu, dass die Förderung des Berliner Behindertensports im Bereich des Spitzensports von der Bundesebene reduziert wurde. In- folgedessen stehen weniger Fördergelder bzw. bezahlte Trainerinnenstunden bzw. Trainerstunden für den Spit- zensport zur Verfügung. Dies begründet sich u.a. in der bundesweiten Erhöhung der paralympischen Stützpunkte und der rückläufigen Kaderathletenzahl in Berlin. 8. Welches Konzept verfolgt der Berliner Senat auch im Rahmen seines „Solidarpakts Sport“, um Sport für möglichst viele Menschen mit Behinderung zu garantie- ren und weitere für eine regelmäßige sportliche Betäti- gung zu gewinnen? Zu 8.: Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport und der LSB streben mit dem „Solidarpakt“ Sport eine mittelfristige und finanzielle Mindestabsicherung der öf- fentlichen Sportförderung an. Von dieser Sportförderung sollen auch weiterhin im Rahmen der einzelnen Förderprogramme Menschen mit Behinderung profitieren. Berlin, den 13. März 2012 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Apr. 2013)