Drucksache 17 / 11 603 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Oliver Friederici (CDU) vom 20. Februar 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Februar 2013) und Antwort Bekämpfung der Schwarzarbeit im Berliner Taxigewerbe Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Strategie verfolgt der Berliner Senat zur Bekämpfung der Schwarzarbeit im Berliner Taxige- werbe? Frage 2: Inwieweit treffen Presseberichte zu, wonach sich der Senat einvernehmlich auf die Erprobung der so- genannten Hamburger Verfahrensweise zur Bekämpfung der Schwarzarbeit im Taxigewerbe verständigt hat und welche Verfahrensweise ist damit konkret gemeint? Antwort zu 1 und 2: Die Berliner Taxigenehmigungs- behörde, das Landesamt für Bürger- und Ordnungsange- legenheiten (LABO), führt im Rahmen seiner Zuständig- keit eine intensivierte Zuverlässigkeitsprüfung der Berli- ner Taxiunternehmerinnen und Taxiunternehmer in An- lehnung an ein in Hamburg praktiziertes Verfahren durch; damit werden mittelbar auch Aspekte der Schwarzarbeit erfasst. Die Berliner Taxiunternehmerinnen und Taxiun- ternehmer wurden darüber durch ein gemeinsames Schreiben des LABO, der Senatsverwaltung für Stadtent- wicklung und der Senatsverwaltung für Finanzen vom 01.09.2008 unterrichtet. Seitdem werden insbesondere die Angaben der Unternehmer im Rahmen des Antrags auf Verlängerung der Genehmigungen durch das LABO auf Plausibilität überprüft und bei sich ergebender Unplausi- bilität weitere Prüfungen durchgeführt. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass im Taxigewerbe – wie in allen anderen Branchen auch – die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls originär zuständig ist, um Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung zu bekämpfen. Frage 3: Inwieweit treffen Presseberichte zu, wonach Plausibilitätsprüfungen des Landesamts für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) ergeben hätten, dass rund 50 Prozent der Umsätze im Taxigewerbe unterdrückt werden und welche konkreten Ergebnisse liegen dieser Aussage zu Grunde? Antwort zu 3: Das LABO hatte vor Beginn der intensivierten Zuverlässigkeitsprüfung Anhaltspunkte dafür, dass es auch im Berliner Taxigewerbe erhebliche Diskre- panzen zwischen den selbst erklärten und den tatsächli- chen Umsätzen der Unternehmen gibt. Im Einzelfall hat sich dies zwischenzeitlich auf Grund der vom LABO durchgeführten Betriebsprüfungen und Plausibilitätsprü- fungen bestätigt. Die in der Fragestellung formulierte Aussage über den Umfang der Umsatzunterdrückung, die sich auf das gesamte Taxengewerbe bezieht, ist allerdings unzutreffend. Auch sind keine Aussagen darüber möglich, in welcher Höhe Umsätze unterdrückt wurden. Richtig ist, dass etwa 50% der tatsächlich geprüften Unternehmerin- nen und Unternehmer unplausible Angaben gemacht hat. Frage 4: Wie viele Mitarbeiter sind im LABO für die Erteilung der Taxikonzessionen und die Durchführung der Plausibilitätsprüfungen im Taxigewerbe zuständig, wel- che Stellenentwicklung ist in diesem Bereich in den nächsten Jahren geplant und welche finanziellen Mehr- aufwendungen bzw. Einsparungen sind damit verbunden? Frage 5: Welche Veränderung der Einnahmesituation im Landeshaushalt erwartet der Senat von einer Aufstockung bzw. Absenkung der in diesem Bereich vorhande- nen Stellen? Antwort zu 4 und 5: Dem LABO stehen im Taxibe- reich acht Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Erteilung der Taxikonzession und die Durchführung der Plausibili- tätsprüfungen zur Verfügung. Zum Entwurf des Doppel- haushaltsplans 2014/2015 wurde von der Senatsverwal- tung für Inneres und Sport ein zusätzlicher Personalbe- darf von fünf Dienstkräften angemeldet. . Dies würde zu einer entsprechenden Erhöhung der Personalausgaben im Einzelplan 05 führen. Einsparungen sind damit nicht ver- bunden. Infolge der mit dem zusätzlichen Personaleinsatz bezweckten verstärkten Zuverlässigkeitsprüfungen der Unternehmer wäre allerdings u.a. ein erhöhtes Steuerauf- kommen möglich. Konkrete Zahlen können nicht genannt werden, weil es im Land Berlin keine branchenspezifi- schen Erhebungen für das Taxigewerbe gibt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 603 2 Frage 6: Welche weiteren Schritte (Antwort des Se- nats auf meine Kleine Anfrage vom 18.10.12, Drucksache 17/10904) werden im Hinblick auf die flächendeckende Einführung eines Taxameters fiskaltechnischer Anbin- dung vollzogen? Antwort zu 6: Ab dem 1. Januar 2017 sind ausnahmslos alle Taxiunternehmerinnen und Taxiunternehmer auf Grund von bundesrechtlichen Regelungen zum Einsatz manipulationssicherer Taxameter verpflichtet. Das Bun- desministerium für Finanzen hat mit Schreiben vom 26. November 2010 entsprechende Vorgaben zur Aufbe- wahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften ausge- führt. Der Einsatz von Geräten, die bauartbedingt diesen Anforderungen nicht genügen, wird danach längstens bis zum 31.Dezember 2016 nicht beanstandet. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sind sog. Fiskaltaxameter bundesweit flächendeckend einzusetzen. Ob schon zu einem früheren Zeitpunkt ein möglichst flächendeckender Einsatz von „Fiskaltaxametern“ auf freiwilliger Ebene für Berliner Taxiunternehmerinnen und Taxiunternehmer durch etwaige finanzielle Fördermaß- nahmen umgesetzt werden kann, wird derzeit geprüft. Frage 7: Welche Kosten würden dem Land Berlin im Zusammenhang mit die Einführung eines Taxameters fiskaltechnischer Anbindung entstehen? Antwort zu 7: In erster Linie ist es Aufgabe der Taxiunternehmerin bzw. des Taxiunternehmers, den für den Taxibetrieb einzusetzenden Taxameter zu beschaffen und zu finanzieren. Sollte das Land Berlin einen flächendeckenden Ein- satz von „Fiskaltaxametern“ noch vor dem 1.1.2017 bezuschussen , sind die damit verbundenen Ausgaben ent- scheidend vom aktuellen Preis der „Fiskaltaxameter “ bzw. vom Preis der Sicherheitseinheit abhängig. Aktuell gibt es in Berlin 7428 Taxen (Stand Ende Januar 2013). Eine flächendeckende Förderung sämtlicher Berli- ner Taxen zur Ausstattung mit „Fiskaltaxametern“ würde – legt man die in Hamburg erfolgte Maximalförderung von 1.500 € je Taxameter zugrunde - im Extremfall Ausgaben von mehr als 11 Mio. € verursachen Frage 8: Welche Kosten würden den Taxiunternehmen durch die Einführung eines Taxameters fiskaltechnischer Anbindung entstehen? Antwort zu 8: Zur Förderung von „Fiskaltaxametern “ wurde in Hamburg im Jahr 2012 noch ein Preis von 1.500 € je Taxameter zugrunde gelegt Es dürfte davon auszugehen sein, dass sich die Preise im Hinblick auf die technische Entwicklung und Serienproduktion zwischen- zeitlich reduziert haben. Einzelheiten sind dem Senat nicht bekannt. Berlin, den 15. März 2013 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Mrz. 2013)