Drucksache 17 / 11 608 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Benedikt Lux (GRÜNE) vom 21. Februar 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Februar 2013) und Antwort Waffen in Berlin III: Kontrolle von Waffen im privaten Besitz (2) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Waffenscheininhaber gibt es in Berlin? Zu 1.: In Berlin sind derzeit rund 10.000 Privatperso- nen als Inhaberinnen und Inhaber einer waffenrechtlichen Besitzerlaubnis für erlaubnispflichtige Schusswaffen im örtlichen Waffenverwaltungsprogramm der Berliner Waf- fenbehörde registriert. Anmerkung: Mit Betriebsaufnahme des Nationalen Waffenregisters (NWR) zu Beginn dieses Jahres werden statistische Daten grundsätzlich auf der Grundlage des im Zentralen Register des Bundesverwaltungsamtes vorhan- denen Zahlenmaterials ermittelt. Die den Ländern im Feb- ruar dieses Jahres erstmals zur Verfügung gestellten Stan- dardstatistiken des NWR entsprechen allerdings noch nicht vollständig den Bedürfnissen. Bestimmte statisti- sche Daten, wie zum Beispiel die hier nachgefragte An- zahl von Personen mit einer waffenrechtlichen Besitzer- erlaubnis, sind in der vorliegenden NWR-Statistik nicht enthalten. An einer Weiterentwicklung und Optimierung der Statistiken wird gearbeitet. Um die Kleine Anfrage in der zur Verfügung stehen- den Zeit sachgerecht beantworten zu können, wurde hier noch einmal auf die im örtlichen Waffenverwaltungspro- gramm der Waffenbehörde Berlin vorhandenen Daten zurückgegriffen. Eine Vergleichbarkeit mit anderen Daten aus der NWR-Statistik und mit den Daten anderer Bun- desländer ist damit nicht gewährleistet. Aufgrund unter- schiedlicher Zählweisen und wegen der mit der Einfüh- rung des NWR verbundenen Überführung des Datenbe- standes in eine neue komplexe Datenstruktur können sich Abweichungen ergeben. 2. Wie viele und welche Waffen besitzen diese registrierten Waffenscheininhaber? Zu 2.: Mit Stand vom 31. Januar 2013 befanden sich rund 46.000 erlaubnispflichtige Schusswaffen (inkl. Waf- fenteile) im Besitz von natürlichen Personen. Eine Zuord- nung zu verschiedenen Waffenarten kann derzeit statis- tisch nicht vorgenommen werden. 3. Wie viele Waffenscheininhaber haben der zuständigen Waffenbehörde gem. § 36 Abs. 3 Satz 1 Waffen- gesetz (WaffG) die zur sicheren Aufbewahrung getroffe- nen oder vorgesehenen Maßnahmen nachgewiesen? Zu 3.: Der Waffenbehörde liegen bislang von ca. 70% aller Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzer Lagerungs- nachweise vor. 4. Wie viele verdachtsunabhängige Vorortkontrollen hat die zuständige Berliner Waffenbehörde im Jahr 2012 durchgeführt? Zu 4.: Im Jahr 2012 wurden 93 Kontrollen hinsichtlich der sicheren Aufbewahrung durchgeführt. 5. Gab es Fälle, in denen der Waffenscheininhaber vorab über die grundsätzlich nicht anzukündigende ver- dachtsunabhängige Vorortkontrolle in Kenntnis gesetzt wurde? Wenn ja, wie viele und jeweils aus welchem Grund? Zu 5.: Nein. 6. In wie vielen Fällen dieser Kontrollen wurden Verstöße festgestellt und/oder sonstige Hinweise erteilt bzw. haben sich Klärungserfordernisse ergeben? (bitte auf- schlüsseln) Zu 6.: Im Rahmen der in 2012 durchgeführten 93 Kontrollen wurden vier Verstöße gegen waffenrechtliche Vorschriften festgestellt. Daneben ergaben sich acht Klä- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 608 2 rungserfordernisse, wovon sich drei auf die Frage der persönlichen Eignung, drei auf die Lagerung und zwei auf den Verbleib von Schusswaffen bezogen. 7. Wie viele verdachtsabhängige bzw. anlassbezogene Kontrollen gem. § 36 Abs. 3 Satz 3 WaffG hat es im Jahr 2012 gegeben und was waren die jeweiligen An- lässe? Zu 7.: Im Jahr 2012 gab es keine verdachtsabhängigen bzw. anlassbezogenen Kontrollen. 8. Wie viele Ordnungswidrigkeiten bzw. Strafverfahren wurden im Jahr 2012 aus Anlass aller Vorortkontrol- len eingeleitet? (bitte aufschlüsseln) Zu 8.: Im Jahr 2012 wurden ein Ordnungswidrigkei- tenverfahren und drei Strafverfahren eingeleitet. 9. Wie ist die Einführung des Nationalen Waffenregisters (NWR) verlaufen und wie gestaltet sich die Nut- zung des neuen Registers? Zu 9.: Die technischen und organisatorischen Voraus- setzungen wurden termingerecht geschaffen. Der An- schluss an die Registerbehörde und die Übermittlung der relevanten Daten aus dem örtlichen System an die Zent- rale Komponente erfolgte innerhalb des vorgegebenen Zeitraums planmäßig. Mit der Umstellung auf das elektronische Zusammen- spiel zwischen örtlichem Waffenverwaltungssystem und der Zentralen Komponente der Registerbehörde ist eine wesentliche Änderung der Arbeitsabläufe in der Vor- gangsbearbeitung verbunden. Funktional sind beide Sys- teme noch mit Mängeln behaftet, die reibungslose Ab- läufe teilweise erschweren. Sowohl der Hersteller des örtlichen Verwaltungssystems als auch das Bundesver- waltungsamt als Betreiber der Zentralen Komponente arbeiten fortlaufend an einer Optimierung. Aufgrund der Dimension des Projekts kann nicht erwartet werden, dass die Prozesse kurzfristig vollständig ausgereift sein wer- den. Bezüglich der Qualität des Datenbestands und darauf beruhender statistischer Auswertungen ist zu beachten, dass die mit Einführung des NWR notwendig gewordene Datenbereinigung in den Waffenbehörden noch nicht ab- geschlossen ist. Der Gesetzgeber hat hierfür einen Zeit- raum bis Ende 2017 eingeräumt. Insbesondere Daten zur Bezeichnung und Kategorisierung von Waffen sind daher noch vorläufig oder unbestimmt. Erst nach Abschluss der Datenbereinigungsmaßnahmen können verlässliche Sta- tistikangaben erstellt werden. Für die Vollzugspolizei als Nutzer gemäß § 10 des Gesetzes zur Errichtung eines Nationalen Waffenregisters (NWRG) stehen Berechtigungen für Abfragen über das Registerportal zur Verfügung. Die Möglichkeit, Abfragen selbst vorzunehmen, wird bereits genutzt und nach erster Einschätzung positiv bewertet. Die Zahl der Anfragen von Polizeidienststellen bei der Waffenbehörde ist seitdem zurückgegangen. Berlin, den 12. März 2013 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Apr. 2013)