Drucksache 17 / 11 617 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Alexander Spies (PIRATEN) vom 21. Februar 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Februar 2013) und Antwort Notfallplan, wenn Grundsicherungsleistungen nicht ausgezahlt werden können Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Kleine Anfrage betrifft zum Teil Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Sie ist gleichwohl um eine sachgerech- te Antwort bemüht und hat daher die zuständige Regio- naldirektion Berlin-Brandenburg (RD BB) der Bunde- sagentur für Arbeit (BA) um Stellungnahme gebeten, die bei der nachfolgenden Beantwortung berücksichtigt wur- de. 1. Welche Vorkehrungen werden im Land Berlin ge- troffen, um für den Fall gesichert zu sein, dass durch Computer- oder Softwareprobleme, Stromausfälle o.ä. keine sog. Grundsicherungsleistungen (Grundsicherung für Arbeitsuchende, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) ausgezahlt bzw. angewie- sen werden können, wovon in Berlin insgesamt rund 700.000 Menschen ihre Existenz bestreiten (bitte für je- den Rechtskreis einzeln ausführen)? 2. Gibt es im Land Berlin Notfallpläne für den Fall, dass aufgrund von Computer- oder Softwareproblemen, Stromausfällen o.ä. keine Grundsicherungsleistungen angewiesen bzw. ausgezahlt werden können? Wenn ja, wie sehen diese im Einzelnen aus (bitte für jeden Rechts- kreis einzeln ausführen)? Zu 1. und 2.: Rechtskreis Sozialhilfe (SGB XII) und Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Für das Management von Störungen im Dienst- und IT-Verfahrensbetrieb sind adäquate Maßnahmen geplant und Vorsorge getroffen. Die Berechnung und Zahlbarmachung von Leistungen nach dem SGB XII sowie nach dem AsylbLG wird in den Sozialämtern, Teilbereichen der Jugendämter und der Zentralen Leistungsstelle für Asylbewerber (ZLA) durch das IT-Fachverfahren BASIS technisch unterstützt. Die zentralen Hardwarebestandteile des Verfahrens sind alle redundant ausgelegt und durch leistungsfähige Notstromaggregate für einen temporären autarken Betrieb vorbereitet. Für das Verfahren existiert ein gestuftes Notfallkon- zept, das durch Vereinbarungen mit IT-Dienstleistern und weiteren Stellen flankiert wird und situationsadäquate Handlungsszenarien festlegt. Bei partiellen Störungen (z. B. lokale Stromausfälle, Brände, Ausfall von Netzkom- ponenten) können die zentralen Services, aber auch die dezentrale Leistungsgewährung weitgehend standortunabhängig erbracht werden. Da örtlich zudem immer auch eine Papierakte exis- tiert, kann selbst in länger anhaltenden Störungsfällen in den Leistungsstellen auf die relevanten Falldaten zuge- griffen und individuelle Hilfe geleistet werden. Rechtskreis Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Grundsicherungsleistungen nach dem Zweiten Sozial- gesetzbuch (SGBII) werden generell durch die Zentral- kasse der Bundesagentur für Arbeit überwiesen. Grundsätzlich erfolgen die Monatszahlungen (Bun- desbanküberweisungen und Zahlungsanweisungen zur Verrechnung) zum letzten Arbeitstag eines Monats. Fällt der erste Tag des Folgemonats auf ein Wochenende oder einen Feiertag, erfolgt die Auftragserteilung der Überwei- sungsart “Zahlungsanweisung zur Verrechnung“ einen Arbeitstag früher. Durch diese Regelung gehen die Über- weisungsbeträge generell 1 – 2 Tage vor Monatsanfang auf den Konten der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ein, sodass in Problemsituationen ein zeitlicher Puffer besteht, diese zu beseitigen. Beim Auftreten von Softwareproblemen, welche die IT-Verfahren betreffen, gibt es BA-seitig technische „Notfallpläne“ die zur Anwendung kommen. Diese Pläne beinhalten u.a. technische Maßnahmen, wie z.B. dem Einsatz von Notstromaggregaten in den zentralen Re- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 617 2 chenzentren bzw. Prozesse zur Datenwiederherstellung, wodurch zentral die Hochverfügbarkeit des IT-Verfahrens A2LL sichergestellt wird. Da einige Maßnahmen unter das Sicherheitskonzept der Zentrale der BA fallen, kön- nen diese nicht detailliert erläutert werden. Seit November 2004 wurden ferner in vielen Dienststellen sukzessiv BA-eigene Kassenautomaten installiert. In Ausnahmesituationen besteht daher die Möglichkeit, Barauszahlungen zu veranlassen. Soweit ein Kassenauto- mat nicht zur Verfügung steht oder nicht betriebsbereit ist, sind Barauszahlungen durch Übergabe einer Zah- lungsanweisung zur Verrechnung (ZzV-Bar) möglich. Zu den darüber hinausgehenden organisatorischen Re- gelungen zur Auszahlung der Geldbeträge durch die Ban- ken an den Kunden kann die Bundesagentur für Arbeit keine Aussagen treffen. 3. Welche Stellen waren an der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage beteiligt? Zu 3.: An der Beantwortung dieser Anfrage war neben der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales sowie die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bunde- sagentur für Arbeit beteiligt. Berlin, den 25. April 2013 In Vertretung Barbara Loth Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Mai 2013)