Drucksache 17 / 11 618 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) vom 21. Februar 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Februar 2013) und Antwort Vertragliche Berichtspflichten über die Leistungen der S-Bahn Berlin hier: Kontrolle der Berichtspflichten Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: An welche Stellen bzw. Personen werden all- gemein die nach Vertrag § 18 erstellten Liefernachweise in der Senatsverwaltung geliefert? Antwort zu 1: Liefernachweise der S-Bahn Berlin GmbH werden an die VBB Verkehrsverbund Berlin- Brandenburg GmbH, Center für Nahverkehrs- und Quali- tätsmanagement geliefert. Die Länder Berlin und Bran- denburg haben die VBB GmbH mit dem Controlling des S-Bahn Vertrages beauftragt. Frage 2: Wer bekommt die in § 18 (7) genannten täg- lichen Berichte über die Betriebslage (Zugausfälle, Ver- spätungen etc.) vom Vortage? Antwort zu 2: Die Berichtspflicht nach § 18 Abs. 7 Verkehrsvertrag (VV) umfasst zwei Berichte: Die Betriebslagemeldung vom Vortag wird an die VBB GmbH geliefert. Unverzügliche Berichte über besondere Vorkommnis- se werden an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg und die VBB GmbH, geliefert. Die Meldung über den täglichen Fahrzeugeinsatz wird an die VBB GmbH geliefert, dort aufbereitet und geprüft und an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und das Ministerium für Infrastruktur und Land- wirtschaft des Landes Brandenburg weitergeleitet. Frage 3: Wie oft wurden im letzten Kalenderjahr 2012 besondere Vorkommnisse, wie z. B. Unfälle, größere Be- triebsstörungen etc., die unverzüglich zu berichten sind, berichtet? Antwort zu 3: Die S-Bahn Berlin GmbH informiert über größere Störungen unverzüglich im Rahmen von Verkehrsmeldungen. Eine genaue Ermittlung der Anzahl würde den Rahmen einer Kleinen Anfrage übersteigen. Darüber hinaus berichtet die S-Bahn Berlin GmbH gegenüber dem Eisenbahnbundesamt meldepflichtige Vorkommnisse nach Aufbereitung der jeweiligen Sach- verhalte. Diese umfassten in 2012 annähernd 100 Mel- dungen. Frage 4: Werden in Fällen besonderer Vorkommnisse weitere Personen informiert? Antwort zu 4: Die Meldungen erfolgen institutionali- siert. Bei den jeweiligen Institutionen wird im Einzelfall über die Einbeziehung weiterer Personen entschieden. Frage 5: Von wem werden die Berichte und die diesen zugrundeliegenden Grunddaten überprüft? Antwort zu 5: Die Berichte werden von der VBB GmbH geprüft. Frage 6: Wo sind die Berichte einsehbar bzw. wo werden diese veröffentlicht? Antwort zu 6: Die Berichte sind nicht öffentlich ein- sehbar bzw. veröffentlicht. Frage 7: Ist geplant, die Liefernachweise auf Berlin.de für die Bevölkerung zu veröffentlichen? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 615 2 Antwort zu 7: Es ist nicht geplant, die Berichte auf Berlin.de zu veröffentlichen. Es handelt sich bei den Be- richten zunächst um vorläufige Darstellungen der S-Bahn Berlin GmbH, die im Ergebnis der Prüfung durch die VBB GmbH ggf. geändert, ergänzt oder korrigiert werden müssen. Durch das Land Berlin und die VBB GmbH wird die Öffentlichkeit auf verschiedenen Wegen über die Ergeb- nisse der Leistungserbringung und deren Qualität im S- Bahnverkehr informiert. So erstellt der Senat jährlich ei- nen Bericht über den Regional- und S-Bahnverkehr für das Berliner Abgeordnetenhaus. Die VBB GmbH infor- miert in den jährlich erscheinenden Publikationen Ver- bundbericht und Qualitätsbilanz. Zudem veröffentlicht sie monatlich auf ihrer Internetseite wichtige Kennzahlen zur Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und Fahrzeugeinsatz. Frage 8: Wann wurde die interne Dokumentation der erbrachten Verkehrsangebote das letzte Mal den Aufga- benträgern zugänglich gemacht und überprüft? Antwort zu 8: Die internen Dokumentationen sind Grundlage der regelmäßigen und anlassbezogenen Be- richtsführung an die Aufgabenträger. Die Aufgabenträger erhalten in diesem Zusammenhang die Informationen in aufbereiteter Form. Ungeachtet dessen stehen die internen Dokumentationen den Aufgabenträgern auf Anforderung jederzeit zur Verfügung. Von dieser Möglichkeit machten die Aufgabenträger in der Vergangenheit anlassbezogen Gebrauch. Frage 9: Nach Vertrag ist die Prüfung in einem Kon- trollbericht zu dokumentieren, der Liefernachweis ist zu bestätigen oder eine fehlerhafte Beschreibung zu berich- ten. Wer überprüft die Liefernachweise und fertigt die Kontrollberichte und wie oft werden fehlerbehaftete Lie- fernachweise festgestellt? Antwort zu 9: Die Überprüfung der Liefernachweise der S-Bahn Berlin GmbH und damit verbunden die Aus- fertigung der Kontrollberichte erfolgt durch die VBB GmbH. Werden im Rahmen dieser Kontrollen Diskrepan- zen zwischen den Liefernachweisen der S-Bahn-Berlin GmbH und der Nachweisführung der VBB GmbH festge- stellt, dann werden diese in einem vertraglich festgelegten Abstimmungsverfahren in der Regel ausgeräumt. Frage 10: Wo sind diese Kontrollberichte einsehbar? Werden diese online veröffentlicht und wo bzw. wann ist dieses geplant? Antwort zu 10: Die Kontrollberichte sind nicht öffent- lich einsehbar. Eine Veröffentlichung ist nicht geplant. Berlin, den 12. März 2013 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Mrz. 2013)