Drucksache 17 / 11 621 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) vom 22. Februar 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Februar 2013) und Antwort Vertragliche Berichtspflichten über die Leistungen der S-Bahn Berlin hier: Jährliche Berichte Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: a) Wo sind jährlichen Nachweise einsehbar bzw. wo werden diese veröffentlicht? b) Falls diese Nachweise bisher nicht veröffentlicht werden: mit welcher Begründung ist dieses bisher nicht geschehen und wann ist dieses an welcher Stelle geplant? Antwort zu 1: a) Die Berichte sind nicht öffentlich einsehbar bzw. veröffentlicht. b) Es ist nicht geplant, die Berichte zu veröffentli- chen. Es handelt sich bei den Berichten zunächst um vor- läufige Darstellungen der S-Bahn Berlin GmbH, die im Ergebnis der Prüfung durch die VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH, Center für Nahverkehrs- und Qualitätsmanagement, ggf. geändert, ergänzt oder korri- giert werden müssen. Durch das Land Berlin und die VBB GmbH wird die Öffentlichkeit auf verschiedenen Wegen über die Leis- tungserbringung der S-Bahn Berlin GmbH informiert. So erstellt der Senat jährlich einen Bericht über den Regio- nal- und S-Bahnverkehr für das Berliner Abgeordneten- haus. Die VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH informiert in den jährlich erscheinenden Publikati- onen Verbundbericht und Qualitätsbilanz. Zudem veröf- fentlicht sie monatlich auf ihrer Internetseite wichtige Kennzahlen zur Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und Fahr- zeugeinsatz. Frage 2: Zu 5.11 Welche Maßnahmen zur Information der Fahrgäste gibt es? z.B. Informationen für Fahrgäste in Form von: * Informationen über Tarife und Änderungen * Informationen über Ausfälle und Verspätungen * Ausschilderung der Wege zwischen S- und U-Bah- nen Antwort zu 2: Folgende Maßnahmen zur Information der Fahrgäste setzt die S-Bahn Berlin GmbH regelmäßig oder anlassbezogen ein:  Veröffentlichung der Kundenzeitung Punkt 3 zweimal monatlich  aktuelle Informationen über das Unternehmen, Tickets und Tarif, Fahrplan, Ausflüge usw. über das Medium Internet  Veröffentlichungen im Rahmen eines Pilotprojekts über den Twitterkanal „@SBahnBerlin“  Fahrgastinformation auf den Bahnhöfen (u. a. Aushänge in den Informationskästen, Ansagen durch Betriebspersonale, Laufschriften auf den LCD-Rich- tungsanzeigern, Kundenbetreuerinnen und Kunden- betreuer)  Presseinformationen, Funk und Fernsehen  Herausgabe von Printprodukten wie z. B. das SBahn -Fahrplanheft, Liniennetzen, VBB-Fahrplanbü- chern, Touristenflyern, S-Bahn-Bauinfos und Son- derbroschüren zu umfangreichen Baumaßnahmen. Frage 3: Zu 5.13. Entwicklung der Fahrzeugflotte - hier Jahresvergleich - verschiedene Jahre a) Wie ist die Aufschlüsselung nach Fahrzeugtypen? b) Welche Pläne gibt es bzgl. Neuanschaffungen, neu- er Baureihen? Antwort zu 3: Die Fahrzeugflotte bestand in 2011 aus den drei Baureihen 480 (70 Viertelzüge), 481 (500 Vier- telzüge) und 485 (80 Viertelzüge). Aufschlüsselung und Anzahl blieben in 2012 unverändert. Pläne zu Neube- schaffungen obliegen dem mit dem Betrieb beauftragten Verkehrsunternehmen und sind u. a. abhängig vom laufenden Ausschreibungsverfahren. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 621 2 Frage 4: Zu 5.14 Beschwerdemanagement Wie sind die Anteile der verschiedenen Bereiche? Antwort zu 4: Die Anteile in 2012 sind in der nachfol- genden Tabelle dargestellt: Anteile: absolut % Betrieb 3.378 31,33 Angebotsplanung 465 4,31 Tarif / Beförderungsbedingun- gen 151 1,40 Personal 882 8,18 Vertrieb 3.317 30,76 Fahrzeuge 299 2,77 Bahnhöfe / Bahnanlagen 451 4,18 Fahrgastinformation 978 9,07 Sicherheit 225 2,09 Service 637 5,91 Frage 5: a) Wie hoch ist der Anteil der Kundenzufriedenheit nach unterschiedlichen Bereichen, wie Qualität der S-Bahn, der Qualität der Bahnhöfe, Qualität des Services etc.? b) Wie hat sich die Kundenzufriedenheit im Jahres- vergleich entwickelt? Antwort zu 5: Die Kundenzufriedenheit wird durch additative Verknüpfung der 3 Teilbereiche Passenger Sa- tisfaction Index(PSI) Züge, PSI Bahnhöfe und PSI Ser- vice, die jeweils mit dem gleichen Anteil in die Berech- nung eingehen, ermittelt. Die Entwicklung der Kundenzufriedenheit hat sich im Jahresvergleich wie folgt entwickelt: Mai 2011 2,69 November 2011 2,72 Mai 2012 2,61 November 2012 2,74 Frage 6: Wo ist der Jahresabschluss der S-Bahn Berlin GmbH zu finden? Antwort zu 6: Die S-Bahn Berlin GmbH veröffentlicht ihren Jahresabschluss im elektronischen Bundesanzeiger. Frage 7: Zu § 18 (5) "Widerspricht die S-Bahn Berlin GmbH den oder ein- zelnen der angeführten Mängeln, gilt der Betrag, um den der jeweilige jährliche finanzielle Beitrag bei Vorliegen des jeweiligen Mangels zu kürzen wäre, als vom betref- fenden Aufgabenträger unter dem Vorbehalt der Rückfor- derung geleistet." a) Wie oft widerspricht die S-Bahn Berlin GmbH den oder einzelnen der angeführten Mängel bzw. wie oft wurden Mängelrügen nicht anerkannt? b) Hat der Aufgabenträger schon einmal den Rechts- weg bestritten, um Rückforderungen für Mängel einzu- klagen? Wenn ja, wann? c) Wie hoch ist die Anzahl und finanzielle Höhe der nicht anerkannten Mängelrügen? Antwort zu 7: a) Eine statistische Erfassung darüber liegt nicht vor. b) Nein, der Rechtsweg wurde durch die Aufgaben- träger noch nicht beschritten, um Rückforderungen für Mängel gerichtlich durchzusetzen. c) Die Schlussabrechnungen für die zurückliegenden Jahre 2011 und 2012 sind noch nicht abgeschlos- sen. Die letzten Abstimmungen zur Schlussab- rechnung 2010 fanden noch im März 2013 statt, es verblieben keine nicht anerkannten Mängelrügen. Frage 8: Wie hoch war jeweils die tatsächliche Höhe der finanziellen Beiträge entsprechend der gemäß §19 anerkannten Liefernachweise der Kalenderjahre 2009 bis 2012? Antwort zu 8: Die finanziellen Beiträge für das Land Berlin der Kalenderjahre 2009 bis 2012 sind in der nach- folgenden Tabelle dargestellt: Jahr finanzielle Beiträge Berlin in TEUR 2009 195.141 2010 179.007 2011 199.630 7.235 (Ausgleich Energiekosten) 2012 232.367 Die Angaben für die Jahre 2010 bis 2012 sind vorläu- fige Werte, die erst mit der Schlussabrechnung endgültig festgestellt werden. Frage 9: Wie groß war jeweils die Höhe der in den Jahren 2009 bis 2012 ausgewiesenen Zugkilometer? Antwort zu 9: Die ausgewiesenen Zugkilometer für das Land Berlin der Kalenderjahre 2009 bis 2012 sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: Jahr Zugkilometer Berlin 2009 24.632.668 2010 25.882.097 2011 26.507.736 2012 27.514.428 Die Angaben für die Jahre 2010 bis 2012 sind vorläu- fige Werte, die erst mit der Schlussabrechnung endgültig festgestellt werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 621 3 Frage 10: Wie weit wurde der jeweilige finanzielle Beitrag aufgrund von anerkannten Mängeln gekürzt? Antwort zu 10: Die Kürzungen der finanziellen Bei- träge für anerkannte Mängel durch das Land Berlin für die Kalenderjahre 2009 bis 2012 sind in der nachfolgen- den Tabelle dargestellt: Jahr Kürzungen in TEUR 2009 37.199 2010 57.388 2011 40.531 2012 11.850 Die Angaben für die Jahre 2010 bis 2012 sind vorläu- fige Werte, die erst mit der Schlussabrechnung endgültig festgestellt werden. Frage 11: Gab es durch die S-Bahn Berlin GmbH ver- schuldete Verzögerungen der Schlussabrechnung, die zusätzlich verzinst wurden? Antwort zu 11: Nein, die S-Bahn Berlin GmbH ver- schuldete keine Verzögerungen der Schlussabrechnungen, die zusätzlich verzinst wurden. Frage 12: Bei anerkannten Mängeln kommt es zu Kürzungen der finanziellen Beiträge. Wie hoch ist der maximale Reduzierungsbetrag, der nicht überschritten werden darf? Antwort zu 12: Die Summe der nach dem Verkehrs- vertrag vereinbarten Maluszahlungen für die in der Anlage 2 definierten Qualitätsmerkmale ist gemäß § 17 Abs. 3 VV auf insgesamt 16 % des jeweiligen jährlichen finan- ziellen Beitrages begrenzt. Die Regelungen über Abzüge auf Grund von Zugaus- fällen und abweichender Zugstärken bleiben von der Be- grenzung unberührt. Berlin, den 28. März 2013 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Apr. 2013)