Drucksache 17 / 11 622 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 19. Februar 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Februar 2013) und Antwort Gewaltvorfälle in den einzelnen Berliner Schulen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche einzelnen Grund-, Ober- und Sonderschu- len sowie Oberstufenzentren in den jeweiligen Bezirken haben dem Senat in den Schuljahren 2009/2010, 2010/2011 und 2011/2012 folgende Tatbestände des Ge- fährdungsgrades I gemeldet? a) Beleidigung/Drohung/Tätlichkeit b) Mobbing c) Suchtmittelkonsum d) Suizidäußerung und -ankündigung e) Tod von Schulangehörigen 4. Welche einzelnen Grund-, Ober- und Sonderschu- len sowie Oberstufenzentren in den jeweiligen Bezirken haben dem Senat in den Schuljahren 2009/2010, 2010/2011 und 2011/2012 folgende Tatbestände des Ge- fährdungsgrades II gemeldet? a) Amokdrohung b) Bedrohung c) Gewaltdarstellung auf Datenträgern d) Gewalt in der Familie e) Handel mit Suchtmitteln f) Nötigung/Erpressung/Raub g) Schwere körperliche Gewalt h) Sexuelle Übergriffe i) Suizidversuch j) Übergriffe auf Schulpersonal k) Vandalismus l) Verfassungsfeindliche Äußerungen m) Waffenbesitz 7. Welche einzelnen Grund-, Ober- und Sonderschu- len sowie Oberstufenzentren in den jeweiligen Bezirken haben dem Senat in den Schuljahren 2009/2010, 2010/2011 und 2011/2012 folgende Tatbestände des Ge- fährdungsgrades III gemeldet? a) Brandfall b) Epidemie/Vergiftungen c) Geiselnahme d) Sprengsätze e) Suizid/Tod in der Schule f) Waffengebrauch Zu 1., 4. und 7.: Die gemeldeten Tatbestände nach Ge- fährdungsgraden und nach Schuljahren sind der Anlage zu entnehmen. In der Tabelle 1 ist die Zahl der gemelde- ten Tatbestände des Gefährdungsgrades I, in der Tabelle 2 die des Gefährdungsgrades II und in der Tabelle 3 die des Gefährdungsgrades III zusammengestellt. Da bei einer Meldung Mehrfachnennungen möglich sind, ist die Summe der Tatbestände höher als die Zahl der Fallmeldungen. Eine weitere Aufschlüsselung der gemeldeten Tatbe- stände nach einzelnen Grund-, Ober- und Sonderschulen sowie Oberstufenzentren in den jeweiligen Bezirken ist im zeitlichen Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht leistbar. „Übergriffe auf Schulpersonal“ ist eine personenbezogene Kategorie und im engeren Sinne kein Tatbestand des Gefährdungsgrades II. Übergriffe auf Schulpersonal wurden unabhängig vom Gefährdungsgrad gemeldet, in 300 Fällen im Schuljahr 2009/10, in 292 Fällen im Schul- jahr 2010/11, in 464 Fällen im Schuljahr 2011/12. 2. In wie vielen dieser von welcher einzelnen Schule in den jeweiligen Bezirken in den Schuljahren 2009/2010, 2010/2011 und 2011/2012 gemeldeten Fällen waren die Täter männlich und in wie vielen Fällen waren sie weib- lich? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 622 2 5. In wie vielen dieser von welcher einzelnen Schule in den jeweiligen Bezirken in den Schuljahren 2009/2010, 2010/2011 und 2011/2012 gemeldeten Fällen waren die Täter männlich und in wie vielen Fällen waren sie weib- lich? 8. In wie vielen dieser von welcher einzelnen Schule in den jeweiligen Bezirken in den Schuljahren 2009/2010, 2010/2011 und 2011/2012 gemeldeten Fällen waren die Täter männlich und in wie vielen Fällen waren sie weib- lich? Zu 2., 5. und 8.: Die Fragen beziehen sich jeweils auf die einzelnen Gefährdungsgrade. Die Zahl der an den gemeldeten Fällen als Verursa- cherinnen und Verursacher bzw. Tatverdächtige beteilig- ten Personen, aufgeschlüsselt nach Geschlecht und Schuljahren, ist der Anlage, Tabelle 4, zu entnehmen. Eine weitere Differenzierung nach Tatbeständen, ein- zelnen Schulen und Bezirken ist im zeitlichen Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht leistbar. 3. In wie vielen dieser von welcher einzelnen Schule in den jeweiligen Bezirken in den Schuljahren 2009/2010, 2010/2011 und 2011/2012 gemeldeten Fällen waren die Opfer männlich und in wie vielen Fällen waren sie weib- lich? 6. In wie vielen dieser von welcher einzelnen Schule in den jeweiligen Bezirken in den Schuljahren 2009/2010, 2010/2011 und 2011/2012 gemeldeten Fällen waren die Opfer männlich und in wie vielen Fällen waren sie weib- lich? 9. In wie vielen dieser von welcher einzelnen Schule in den jeweiligen Bezirken in den Schuljahren 2009/2010, 2010/2011 und 2011/2012 gemeldeten Fällen waren die Opfer männlich und in wie vielen Fällen waren sie weib- lich? Zu 3., 6. und 9.: Die Fragen beziehen sich jeweils auf die einzelnen Gefährdungsgrade. Die Zahl der an den gemeldeten Fällen als Geschä- digte und Geschädigter bzw. Opfer betroffenen Personen, aufgeschlüsselt nach Geschlecht und Schuljahren, ist der Anlage, Tabelle 5, zu entnehmen. Eine weitere Differenzierung nach Tatbeständen, ein- zelnen Schulen und Bezirken ist im zeitlichen Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht leistbar. 10. Weshalb hatte der Senat vor fünf Jahren verfügt, dass Gewaltvorfälle des Gefährdungsgrades I nicht mehr zwingend von den Schulen gemeldet werden müssen, und wird der Senat diese Verfügung rückgängig machen? Zu 10.: Der Senat hat den Umgang mit Gewaltvorfäl- len und Notfallsituationen an Berliner Schulen, ein- schließlich des Meldeverfahrens zum 01.09.2009 neu geregelt. Mit der 2. Auflage der „Notfallpläne für Berliner Schulen“ ist das Informationsschreiben „Gewalt und Notfälle “ zum 01.02.2011 aktualisiert worden. Schulen sind demnach verpflichtet, jegliche Form von Gewalt und Notfällen aufzuarbeiten. Dies umfasst auch die Vorfälle des Gefährdungsgrades I. Schulen melden trotz der eingeschränkten Meldepflicht überwiegend Vor- fälle dieser Art. Im Schuljahr 2011/12 waren ca. 54 % aller Meldungen dem Gefährdungsgrad I zuzuordnen. Es liegen keine Gründe zur Änderung des Meldever- fahrens vor. 11. Welche Maßnahmen unternimmt der Senat, um die Gewalt von Schülerinnen und Schülern in Berliner Schulen einzudämmen und die Schülerinnen und Schüler einerseits und die Lehrerinnen und Lehrer andererseits vor Gewalt in der Schule zu schützen? Zu 11.: Der Senat fördert vielfältige Maßnahmen der Gewaltprävention und des sozialen Lernens an den Schu- len sowie Kooperationsbeziehungen zwischen den Schu- len, der Polizei und freien Trägern. In den Schulen trägt die Bildung von Krisenteams dazu bei, dass abgestimmt und zeitnah auf Gewaltvorfälle und Notfälle reagiert wer- den kann und Präventionsmaßnahmen in den Schulalltag integriert werden. Im Schuljahr 2011/2012 führten die Präventionsbe- auftragten der Polizeiabschnitte 2.029 Anti-Gewalt-Ver- anstaltungen für Kinder und Jugendliche der 5. - 13. Klas- se durch. Im gleichen Zeitraum besuchten Lehrkräfte an Berliner Schulen 49 Fortbildungsveranstaltungen zum Thema „Umgang mit Aggression und Gewalt im Schulbereich “. Bis zum Juli 2012 bestanden zwischen der Polizei Berlin und den Berliner Schulen sowie weiteren Partnern 214 Kooperationsverträge. Zudem stehen den Lehrkräften an Schulen weitere Fortbildungsveranstaltungen zu den oben genannten Themen zur Verfügung. Weitergehende Informationen zu Kooperationspartnern, Krisenteams an Schulen, Projekten und Fortbildungen sind zu finden unter http://www.berlin.de/sen/bildung/hilfe_und_praeven- tion/gewaltpraevention/. 12. Wann werden welche Behörden über Gewaltvor- fälle von einzelnen Schülerinnen und Schülern informiert, welche Interventionsmaßnahmen stehen diesen Behörden zur Verfügung und inwiefern werden die Eltern der Täter und Opfer einbezogen? Zu 12.: Die Information der einzelnen Behörden er- folgt entsprechend der „Notfallpläne für Berliner Schulen “ und dem Informationsschreiben „Gewalt und Notfälle “ in Abhängigkeit vom Gefährdungsgrad. Per Meldeformular sind die zuständigen Schulpsy- chologinnen und Schulpsychologen für Gewaltprävention und Krisenintervention, der Bereich Gewaltprävention und Krisenintervention in der Senatsverwaltung für Bil- dung, Jugend und Wissenschaft, die zuständige Schulauf- sicht und der Schulträger zu informieren. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 622 3 In begründeten Fällen werden das Jugendamt und die Pressestelle der bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft informiert. Bei Gefährdungsgrad III (hohe Gefährdung) alarmiert die Schule die Polizei und/oder die Feuerwehr. Opferhilfe und Personenschutz haben oberste Priorität. Der schriftlichen Meldung der o.g. Stellen geht eine sofortige telefonische Benachrichtigung der Unfallkasse sowie der Pressestelle der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft voraus. Zur Aufarbeitung eines Gewalt- oder Notfalls gehört immer die Zusammenarbeit mit den an dem Vorfall betei- ligten und betroffenen Schulangehörigen sowie den Eltern der beteiligten Schülerinnen und Schüler. Bei dualer Be- rufsausbildung ist der Ausbildungsbetrieb zu informieren. Maßnahmen zur Opferhilfe und zur Wiederherstellung des Schulfriedens haben Vorrang. Die Schulen kooperieren je nach Unterstützungsbedarf mit inner- und außerschulischen Helfersystemen, u.a. dem schulischen Krisenteam, der Schulpsychologie, dem Ju- gendamt, Gesundheitseinrichtungen sowie der Polizei. Die Schule kann des Weiteren von Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nach § 62 und § 63 des Berliner Schulgesetzes Gebrauch machen. Berlin, den 11. März 2013 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Apr. 2013) Anlage zur Kleinen Anfrage Nr. 17/ 11 622 Tatbestand 2009/10 2010/11 2011/12 Beleidigung/Drohung/Tätlichkeit 904 876 1202 Mobbing 79 93 93 Suchtmittelkonsum 3 1 4 Suizidäußerung und -ankündigung 29 26 41 Tod von Schulangehörigen 6 4 3 Tabelle I: Tatbestände des Gefährdungsgrades I nach Schuljahren Tatbestand 2009/10 2010/11 2011/12 Amokdrohung 63 51 17 Bedrohung 185 102 305 Gewaltdarstellung auf Datenträgern 20 60 40 Gewalt in der Familie 23 11 11 Handel mit Suchtmitteln 2 2 3 Nötigung/Erpressung/Raub 37 38 67 Schwere körperliche Gewalt 640 586 433 Sexuelle Übergriffe 37 51 52 Suizidversuch 16 5 11 Vandalismus 28 92 74 Verfassungsfeindliche Äußerungen 18 28 30 Waffenbesitz 61 37 55 Tabelle 2: Tatbestände des Gefährdungsgrades II nach Schuljahren Tatbestand 2009/10 2010/11 2011/12 Brandfall 2 2 7 Epidemie/Vergiftungen 0 0 0 Geiselnahme 0 0 0 Sprengsätze 4 2 1 Suizid/Tod in der Schule 0 0 1 Waffengebrauch 0 1 7 Tabelle 3: Tatbestände des Gefährdungsgrades III nach Schuljahren Verusacher bzw. Tatverdächtige 2009/10 2010/11 2011/12 männlich 1816 1627 1933 weiblich 262 236 254 Meldungen ohne Angabe 54 82 108 Tabelle: 4 Verursacher bzw. Tatverdächtige nach Schuljahren Geschädigte bzw. Opfer 2009/10 2010/11 2011/12 männlich 1045 992 1194 weiblich 782 711 882 Meldungen ohne Angabe 186 140 183 Tabelle 5: Geschädigte bzw. Opfer nach Schuljahren ka17-11622 K1711622-Anl