Drucksache 17 / 11 630 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Peter Trapp (CDU) vom 25. Februar 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Februar 2013) und Antwort Aufklärung von Straftaten mit Hilfe der Videoüberwachung im öffentlichen Personennah- verkehr Oktober bis Dezember 2012 (hier: BVG) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Kleine Anfrage betrifft auch Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständig- keit beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher auch die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) um eine Stellungnahme gebeten, die von dort eigenverant- wortlich erstellt und dem Senat übersandt wurde. Die Videoaufzeichnung und Speicherung im Rahmen der gesetzlichen Frist im Bereich der U-Bahn als Teil des öffentlichen Personennahverkehrs Berlins erfolgt durch die BVG. Die Polizei führt keine Videoaufzeichnung durch, es findet auch keine generelle Auswertung des von der BVG gespeicherten Datenmaterials statt, um dabei Straftaten festzustellen. Die Polizei fordert beim An- fangsverdacht einer Straftat, bei der nach den Umständen durch Videokameras der BVG Aufzeichnungen von Tat oder Tatverdächtigen gemacht worden sein könnten, die entsprechenden Filmausschnitte als Beweismaterial zur Auswertung an. Die Beantwortung der nachfolgenden Fragen erfolgt unter diesem Gesichtspunkt. 1. In wie vielen Fällen wurden im vierten Quartal des Jahres 2012 im Rahmen der Strafermittlungsarbeit An- träge mit der Bitte um Videodatenübermittlung an die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) gestellt? Zu 1.: Nach Auskunft der BVG wurden im vierten Quartal 2012 1200 Anträge auf Videodatenübermittlung an die BVG gestellt. 2. In wie vielen Fällen konnten im vorgenannten Zeitraum Videodaten übermittelt werden (bitte unterteilt nach Bahnhöfen, U-Bahnfahrzeugen, Bussen, Trams, ggf. Haltestellen)? Zu 2.:Die BVG teilt hierzu mit, dass im vierten Quar- tal des Jahres 2012 in 956 Fällen Videodaten übermittelt wurden. 3. In wie vielen Fällen konnte den Anträgen nicht entsprochen werden, weil die Videodaten gemäß § 31 b Abs. 3 a Satz 2 des Berliner Datenschutzgesetzes a.F. nach 24 Stunden gelöscht waren ? Zu 3.: Ab dem 01.06.2012 fand die Umstellung der Speicherfrist von 24 auf 48 Stunden statt, daher wurden im vierten Quartal 2012 keine Videodaten nach 24 Stun- den gelöscht. 4. In wie vielen Fällen konnte den Anträgen nicht entsprochen werden, weil die Videodaten gemäß der Neu- fassung des § 31 b Abs. 3 a Satz 2 des Berliner Da- tenschutzgesetzes nach 48 Stunden gelöscht waren? Zu 4.: Hierzu teilt die BVG mit, dass in 18 Fällen den Anträgen nicht entsprochen werden konnte, da die Spei- cherfrist überschritten war. 5. Welchen Deliktsbereichen sind die Straftaten, um deren Ermittlung es ging, zuzuordnen? Zu 5.: Die Anforderung der Videoaufzeichnungen er- folgt regelmäßig bei Kapitaldelikten, Raubtaten, der Be- kämpfung des bandenmäßigen Handels mit Betäubungs- mitteln sowie des Taschendiebstahls im Öffentlichen Per- sonennahverkehr. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 630 2 6. Wie viele Straftäter konnten aufgrund der übermit- telten Videodaten ermittelt werden? Zu 6.: Es sind 230 Tatverdächtige bekannt. Davon wurden 49 nach Versenden der Videoanforderung im Vorgang angelegt. Ob diese Tatverdächtigen aufgrund der Videoauswertung oder auf anderem Wege ermittelt wur- den, lässt sich nicht feststellen. In einer Nachberechnung wurde festgestellt, dass in der Antwort zur Frage 6 der Kleinen Anfrage Drs. 17/11367 vom 18. Dezember 2012 ein nicht korrekter Wert angegeben wurde. Die korrigierte Antwort lautet wie folgt: Es sind 750 Tatverdächtige bekannt. Davon wurden 311 nach Versenden der Videoanforderung im Vorgang angelegt. Ob diese Tatverdächtigen aufgrund der Video- auswertung oder auf anderem Wege ermittelt wurden, lässt sich nicht feststellen. 7. Wie viele der ermittelten Straftäter wurden festge- nommen? Zu 7.: Hierzu erfolgt keine statistische Erfassung. 8. In wie vielen Fällen wurden gegen die Festgenommenen Haftbefehle erlassen? Zu 8.: Hierzu erfolgt keine statistische Erfassung. Berlin, den 13. März 2013 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Apr. 2013)