Drucksache 17 / 11 633 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Lompscher und Marion Platta (LINKE) vom 25. Februar 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Februar 2013) und Antwort StEP Wohnen mit Umwelt- und Klimazielen im Einklang? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wann wird das Landschaftsprogramm von 1994 mit seinen Inhalten und seinen fünf Teilkarten aktualisiert und an die wesentlichen gesetzlichen Änderungen wie die Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes, Schutz der Natura 2000-Gebiete, die Umsetzung der Berliner Strate- gie zur Biologischen Vielfalt und die veränderten Bedin- gungen in der Stadt seit dieser Zeit angepasst? Antwort zu 1: Das Landschaftsprogramm einschließlich Artenschutzprogramm (Landschaftsprogramm) be- findet sich derzeit in der Aktualisierung und Fortschrei- bung. Die Fertigstellung wird nach Abschluss aller Ver- fahrensschritte für Ende 2014 angestrebt. Die Ziele des Bundesnaturschutzgesetzes und des Berliner Naturschutz- gesetzes, einschließlich der biologischen Vielfalt, sind den Zielen und Grundsätzen des Landschaftsprogramms immanent und werden flächendeckend für das gesamte Stadtgebiet dargestellt. Die Natura 2000-Gebiete wurden bereits 2004 mit der Gesamtstädtischen Ausgleichskon- zeption in das Landschaftsprogramm integriert. 2. Wann und wie werden Naturschutz- und Landschaftsentwicklungsstudien und -gutachten für die Ände- rung des Flächennutzungsplanes und des Landschaftspro- gramms herangezogen, die wie mit dem im Januar 2013 veröffentlichten Schutzgebietskonzept Lichterfelde-Süd auch die Begründung für das Erfordernis des Unter- schutzstellungsverfahrens liefern? Antwort zu 2: Das Landschaftsprogramm stellt im Rahmen seiner Systematik flächendeckend für Berlin den vorhandenen Zustand von Natur und Landschaft dar und leitet hieraus Entwicklungsziele ab. Aktuelle Erkenntnisse gehen, soweit durch den bestehenden Abstraktionsgrad darstellbar, in den laufenden Aktualisierungsprozess ein. Die Konkretisierung dieser grundsätzlichen Entwick- lungsziele erfolgt auf den nachfolgenden Planungs- bzw. Umsetzungsebenen durch den jeweiligen Plangeber. Die Umweltaussagen des Landschaftsprogramms stehen, ergänzt durch weitere Informationsgrundlagen wie den Umweltatlas, für alle Planverfahren und Projekte im Land Berlin zur Verfügung, darunter die Umweltprüfung des Flächennutzungsplans. 3. Wann wird das Biotopverbundsystem auf einen Maßstab konkretisiert, der auch Aussagen auf der Ebene konkreter Flächen, z.B. für Bebauungspläne, zulässt? Antwort zu 3: Auf der gesamtstädtischen Maßstabsebene schließt das Landschaftsprogramm die Erhaltung und Entwicklung eines Biotopverbundsystems in seine naturschutzfachlichen Zielaussagen ein und schreibt die- ses Ziel gegenwärtig fort. Die grundsätzliche Bedeutung von Flächen für den Biotopverbund ist bereits auf dieser Ebene erkennbar. Das Landschaftsprogramm ist behör- denverbindlich, seine Darstellungen sind Gegenstand der planerischen Abwägung. Soweit für die verbindliche Bau- leitplanung erforderlich, liegt die Konkretisierung in der Verantwortung des jeweiligen Plangebers. 4. Wann und wie werden die detaillierten Daten und Bewertungen dieses Biotopverbundsystems veröffentlicht, um bei der anstehenden Flächenauswahl auch eine ange- messene Bürgerbeteiligung sicherzustellen? Antwort zu 4: Im Internet stehen bereits alle konkreten Grundlagendaten, insbesondere zu den Zielarten und der wissenschaftlichen Methodik, zur Verfügung. Im Rahmen des Verfahrens zur Aktualisierung und Fortschreibung des Landschaftsprogramms nach dem Berliner Naturschutz- gesetz wird die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen. 5. Wann und wie wird die Berliner Strategie zur Biologischen Vielfalt für relevante Flächen konkretisiert, so dass im Ergebnis diese Strategie bei der Auswahl von Baupotenzialflächen angemessen berücksichtigt werden kann? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 633 2 Antwort zu 5: Die Berliner Strategie für die Biologi- sche Vielfalt umfasst ihrem Wesen nach vier komplexe Themenfelder. Die Umsetzung aller Ziele ist als eine ge- samtgesellschaftliche Aufgabe vieler Akteure zu verste- hen. Aus Sicht der gesamtstädtischen Landschaftsplanung beinhaltet dies vor allem die Integration entsprechender Zielaussagen in laufende Planungsprozesse und Projektentwicklungen . 6. Wie wird der Senat sicherstellen, dass die Aussagen , Karten bzw. Methoden des Stadtentwicklungsplans Klima so verfeinert werden, dass notwendige Aussagen für die Flächenauswahl des Stadtentwicklungsplans Woh- nen (StEP Wohnen) und für die Entwicklung der in Be- tracht gezogenen Flächen getroffen werden können? Antwort zu 6: Das Kartenwerk des StEP Klima ist gut geeignet, um bei der zu erarbeitenden Flächenkulisse des StEP Wohnen die Belange des urbanen Klimas berück- sichtigen zu können. Eine Verfeinerung des StEP Klima als gesamtstädtisches Planwerk ist daher nicht notwendig, da beim StEP Wohnen ebenfalls der gesamtstädtische Maßstab gilt und keine kleinteiligen Flächenareale aus- gewiesen werden. 7. Wie wird der Senat sicherstellen, dass die Ziele des Stadtentwicklungsplans Klima (StEP Klima) bei der Flächenauswahl im StEP Wohnen angemessen berücksichtigt werden und dass künftig StEP Klima und StEP Wohnen keine konkurrierenden, sondern sich ergänzende Steuerungsinstrumente sein werden? Antwort zu 7: Die Anforderungen des StEP Klima finden Eingang in den StEP Wohnen sowohl bezüglich der Aussagen der Leitlinien als auch bei der Flächendar- stellung. So wird in einer der Leitlinien des StEP Wohnen ausdrücklich das Ziel des nachhaltigen Wohnens in der Stadt aufgenommen, das in Verbindung mit einem quali- tätsvollen, grünen Umfeld zu sehen ist. Der StEP Klima und StEP Wohnen sind keine konkur- rierenden, sondern miteinander abgestimmte, sich ergän- zende Planwerke. 8. Wann wird die Karte des Umweltatlas zur Freiflächenversorgung in Berlin aktualisiert, oder treffen die dort enthaltenen Grundlagen und Aussagen von 2004 immer noch zu? Antwort zu 8: Die Karte 06.05 Versorgung mit wohnungsnahen , öffentlichen Grünanlagen des Umweltatlas Berlin wird im Laufe des Jahres auf Grundlage aktueller Daten fortgeschrieben. 9. Wie will der Senat sicherstellen, dass in mit Freiflächen unterversorgten Gebieten nicht noch zusätzlich Freiflächen zerstört werden bzw. die Übernutzung der Freiflächen durch zusätzliche Bewohner/innen noch ver- stärkt wird? Antwort zu 9: Die Ziele des Landschaftsprogramms richten sich in den mit Freiflächen unterversorgten Gebie- ten insbesondere auf die Erhöhung der Nutzungsmöglich- keiten und der Aufenthaltsqualität vorhandener Freiräume und Infrastrukturflächen. Hierzu gehören u.a. die Er- schließung und Vernetzung von Freiflächen, kleinteilige Maßnahmen wie Hofbegrünung, Dach- und Fassadenbe- grünung, die Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Straßenraum, die Wohnumfeldverbesserung. Ein Beispiel stellt die in Umsetzung der Strategie Stadtlandschaft für Berlin entwickelte Stadtbaumkampagne dar. 10. Welche Strategien verfolgen Senat und Bezirke zur Sicherung und zur Neuschaffung von kleinen öffentli- chen Grünflächen (Pocket-Parks o.ä.)? Antwort zu 10: Mit dem Landschaftsprogramm, dem StEP Klima, der Strategie Stadtlandschaft oder auch der Strategie zur biologischen Vielfalt, die sich jeweils ergän- zen, verfolgt der Senat auf vielen Ebenen das Ziel der Entwicklung bzw. Qualifizierung von Grünflächen, insbe- sondere auch in den hochverdichteten Stadtquartieren. Soweit die Voraussetzungen bestehen, werden diese Ziele kontinuierlich in die laufenden Planungen und Vorhaben integriert. Berlin, den 20. März 2013 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Mrz. 2013)