Drucksache 17 / 11 634 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Lompscher (LINKE) vom 25. Februar 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Februar 2013) und Antwort Unterbindung von Mietpreisüberhöhung, Zweckentfremdung und illegalem Hotelbetrieb: Personalbedarf für wirksames Verwaltungshandeln von Senat und Bezirken? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welchen Personalaufwand hält der Senat in den Bezirken, in der Hauptverwaltung und ggf. bei ande- ren Stellen des Landes für die Umsetzung und Kontrolle bestehender wohnungs- und bauaufsichtsrechtlicher Re- gelungen sowie geplanter (z.B. Zweckentfremdungsver- bot) für notwendig und zweckmäßig angesichts der Tatsa- che, dass der Personalbestand insbesondere in den Bezir- ken in der Vergangenheit drastisch gekürzt wurde? Antwort zu 1: Die Umsetzung und Kontrolle der woh- nungs- und bauaufsichtsrechtlichen Regelungen obliegt grundsätzlich den Bezirksverwaltungen und nicht dem Senat. Die personelle Ausstattung der bezirklichen Bau- und Wohnungsaufsicht sowie der für das Wohnen zuständigen Bereiche liegt in der Zuständigkeit des jeweiligen Bezir- kes. Im Rahmen der zugewiesenen Globalsummen ent- scheiden die Bezirke in eigenständiger Verantwortung über die Stellenausstattung der einzelnen Fachbereiche, das heißt, in welchem Umfang und an welcher Stelle in- nerhalb der Bezirksverwaltung wie viel Personal einge- setzt wird. Frage 2: Wie viel zusätzliches Personal wird in der Hauptverwaltung und in den Bezirken mit Inkrafttreten des Zweckentfremdungsverbots als erforderlich angese- hen, wie hoch ist der finanzielle Aufwand hierfür und in welchen Haushaltstiteln soll das finanziert werden? Ant- wort zu 2: Die personalwirtschaftlichen Auswirkungen werden im Rahmen der Beschlussfassung über ein Zweckent- fremdungsverbotsgesetz geklärt. Es ist davon auszugehen, dass pro Bezirk, in dem das Zweckentfremdungsverbots- gesetz Anwendung findet, ca. drei Vollzeitäquivalente anzusetzen sind. Zusätzliche Hinweise der Bezirke wer- den voraussichtlich durch die Beteilung des Rats der Bür- germeister gegeben. Frage 3: Wie viel Personal müsste in den Bezirken nach Auffassung des Senats zusätzlich eingesetzt werden, um – wie in Frankfurt am Main, Hamburg und München – in den für Wohnungsaufsicht zuständigen Ämtern Anzeigen oder Hinweise zu mutmaßlich überteuerten Miet- preisen zu prüfen und Mietpreisüberhöhungen behördlich zu verfolgen? Antwort zu 3: Es ist Aufgabe der Bezirksverwaltun- gen, Mietpreisüberhöhungen gemäß § 5 Wirtschaftsstraf- gesetz als Ordnungswidrigkeit zu verfolgen. Den Be- zirksverwaltungen obliegt es in jedem Einzelfall, im Rahmen des Opportunitätsprinzip abzuwägen, ob die Ver- folgung der Mietpreisüberhöhung erfolgversprechend ist. Der Senat kann aufgrund der unterschiedlichen Ver- hältnisse in den Bezirksverwaltungen und auf dem Woh- nungsmarkt keine Aussagen zum gegebenfalls benötigten zusätzlichen Personal in den Bezirksverwaltungen treffen. Berlin, den 25. März 2013 In Vertretung Ephraim Gothe ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Apr. 2013)