Drucksache 17 / 11 639 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) vom 26. Februar 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Februar 2013) und Antwort Was hat der Senat mit dem Geld der Berliner Kinder gemacht, wo ist es geblieben? – Verwendung nicht ausgezahlter Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, die nicht an den Bund zurück gegeben werden müssen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Trifft es zu, dass im Jahre 2011 mehr als 58 Mio. €, d. h. mehr als 75% der Mittel, die Berlin zur Förderung der Bildung und Teilhabe bedürftiger Kinder und Jugend- licher zur Verfügung standen, nicht ausgegeben wurden? 2. Da die nicht zweckentsprechend ausgegebenen Mittel im Haushalt des Landes verblieben sind, wofür wurden sie eingesetzt? Wurden die Mittel verwand, um Programme zu stärken, die bedürftigen Kindern, Jugend- lichen und ihren Familien zu Gute kommen, wenn ja welche und mit welchen Summen? Wenn nein, warum nicht? 3. Wenn die Mittel zur allgemeinen Konsolidierung des Berliner Landeshaushaltes verwendet wurden, hält der Senat ein solches Vorgehen für angemessen, angesichts der Tatsache, dass in Berlin die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die in prekären Verhältnissen aufwachsen und deshalb auf die Stärkung ihrer Bildungs- und Teilhabechancen angewiesen sind, besonders hoch ist, jedes dritte Kind in der Stadt in Armut aufwächst? 4. Welche Vorkehrungen hat der Senat nach den Erfahrungen aus 2011 getroffen, um in 2012 eine zweck- angemessene Verausgabung von wieder nicht in vollem Umfang an die Zielgruppe ausgereichten Mitteln sicher- zustellen? Zu 1. bis 4.: Im Rahmen der Verhandlungen im Ver- mittlungsausschuss wurde neben der Zuordnung der Zu- ständigkeit für die Leistungen für Bildung und Teilhabe zu den Kommunen auch die Finanzierung geregelt. Da aus verfassungsrechtlichen Gründen eine direkte Aufga- ben- oder Geldzuweisung vom Bund an die Kommunen ausgeschlossen ist, wurde der Umweg über die Bundes- beteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Hei- zung nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch – Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) gewählt. Bereits dadurch ist eine 1 zu 1 Beziehung nicht mehr gegeben. Eine in Frage 2 implizierte Zweckbindung dieser Mittel gibt es nicht. Hier wirkt das Gesamtdeckungsprinzip des Haushalts. Für die Einführungszeit 2011 und 2012 wurde eine pauschale Regelung in Höhe von 5,4 % der Leistungen für Unterkunft und Heizung für die Mittelbereitstellung rechtlich festgeschrieben. Die an das Land vorzunehmen- den Erstattungen des Bundes hängen an der Ausgabeent- wicklung für die Kosten der Unterkunft, nicht der für das Bildungs- und Teilhabepaket. Damit flossen im Jahr 2011 rechnerisch Einnahmen von ca. 77 Mio. Euro zu. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass in der Zeit von 2010 bis 2012 allein die Ausgaben im Kita-Be- reich von rund 915 Mio. € auf über eine Milliarde € angestiegen sind. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Mündlichen Anfrage Nr. 8 in der Sitzung des Plenums am 08.03.2013 verwiesen. Eine Fehlverwendung der Mittel hat es demnach nicht gegeben. Berlin, den 18. März 2013 In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Apr. 2013)