Drucksache 17 / 11 645 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Behrendt (GRÜNE) vom 27. Februar 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Februar 2013) und Antwort Wie hat sich der Sportwettenmarkt seit der Gesetzesänderung verändert? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Sportwettenbüros gibt es gegenwärtig in Berlin? Zu 1.: Nach Auswertung der zuständigen Vollzugsbe- hörde (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegen- heiten) existieren gegenwärtig in Berlin ca. 270 terrestri- sche Wettvermittlungsstellen für Sportwetten („Sportwettbüros “). 2. Wie hat sich die Anzahl seit der Verabschiedung des Zweiten Landesgesetzes über das öffentliche Glücks- spiel am 14.06.2012 entwickelt? Wie viele Wettbüros wurden a. neu eröffnet? b. durch den Betreiber freiwillig geschlossen? c. nach Untersagungsverfügung geschlossen? d. Wie oft erfolgte ein Besitzerwechsel? Zu 2.: Seit dem angesprochenen Zeitpunkt wurden nach Kenntnis der zuständigen Vollzugsbehörde in Berlin 33 „Wettbüros“ neu eröffnet sowie 38 „Wettbüros“ geschlossen . Bei den vorgenannten Schließungsfällen han- delte es sich in etwa zu gleichen Teilen um „freiwillige “ Schließungen oder um Schließungen „nach Untersagungsverfügung “. Konkrete Erkenntnisse zu „Besitzerwechseln “ liegen für den betreffenden Zeitraum nicht vor. 3. Wie viele Erlaubnisse zum Betrieb einer Wettver- mittlungsstelle nach § 9 Abs. 2 i.V.m. § 7 des Ausfüh- rungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag wurden bisher erteilt? 4. Wie häufig wurde die Erlaubnis versagt, weil die Räumlichkeiten nach § 9 Abs. 4 Satz 1 des Ausführungs- gesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag ungeeignet waren? 5. Wie häufig wurde die Erlaubnis versagt, weil das Wettbüro dem Ziel des § 9 Abs. 4 Satz 4 des Ausfüh- rungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag entgegenlief, eine flächendeckende Verteilung zu erreichen und die Nähe zu Spielhallen zu vermeiden? Zu 3. bis 5.: Da noch keine Konzessionen zur Veran- staltung von Sportwetten nach den §§ 4a ff. und 10a Glücksspielstaatsvertrag (vgl. Art. I des Zweiten Landes- gesetzes über das öffentliche Glücksspiel vom 19. Juni 2012; GVBl. S. 193) erteilt worden sind, gelangte auch das Verfahren zur Erteilung von Erlaubnissen für den Betrieb von Wettvermittlungsstellen nach § 9 des Ausfüh- rungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag (in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 20. Juli 2012; GVBl. S. 238) bislang nicht zur Anwendung. Es existieren in die- sem Zusammenhang daher gegenwärtig weder stattge- bende noch versagende Entscheidungen. 6. Wann wird nach Auffassung des Senats die Ziel- zahl des § 9 Abs. 7 des Ausführungsgesetzes zum Glücks- spielstaatsvertrag von 200 Wettbüros in Berlin erreicht sein? Zu 6.: Es wird nach dem gegenwärtigen Sachstand davon ausgegangen, dass das zentral durchgeführte Ver- fahren zur Vergabe der Sportwettkonzessionen im zwei- ten Quartal 2013 abgeschlossen und anschließend mit den dort berücksichtigten Unternehmen die hiesigen Erlaub- nisverfahren nach § 9 des Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag zum Betrieb von maximal 200 Wettvermittlungsstellen in Berlin aufgenommen werden können. Ein Abschluss dieser örtlichen Verfahren sollte dann bis zum Jahresende 2013 möglich sein, so dass zu diesem Zeitpunkt - zumindest hinsichtlich der von diesen Erlaubnisverfahren erfassten und damit künftig legalen Wettvermittlungsstellen - auch die genannte „Zielzahl “ erreichbar wäre. In Bezug auf die absolute Anzahl von - legalen und illegalen - Wettvermittlungsstellen in Berlin und eine diesbezügliche „Zielzahlerreichung“ lassen sich gegenwärtig jedoch noch keine belastbaren zeit- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 645 2 lichen Aussagen treffen, da hinsichtlich der - voraussicht- lich erneut nur zwangsweise und mit gerichtlicher Unter- stützung möglichen - Schließung der verbleibenden ille- galen Betriebsstätten die konkreten Rahmenbedingungen etwa in Gestalt der Positionierung der Rechtsprechung o.ä. derzeit noch nicht hinreichend absehbar sind. Berlin, den 13. März 2013 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Apr. 2013)