Drucksache 17 / 11 647 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Monika Thamm (CDU) vom 27. Februar 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Februar 2013) und Antwort Drohen den Bezirken Rückzahlungen von erhaltenen EFRE-Mitteln (I)? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Bibliotheksstandorte meldeten die Bezirke und die ZLB im Jahre 2009 für das RFID-Projekt Teniver im Rahmen der EFRE-Mittelzuweisung in Höhe von 5 Mio. € an (bitte nach Bezirken und Nennung der Standorte sortiert mitteilen)? Zu 1.: Siehe Anlage. 2. Inwiefern war die Nennung der Standorte Bedin- gung dieser Förderung und ggf. mit welcher Begründung? Zu 2.: Im Rahmen der Aktion „Innovative Maßnahmen des EFRE“ des Operationellen Programms des Landes Berlin für den EFRE hat der Senat von Berlin mit dem Projekt „TENIVER –Technologische Innovation in der Informationsversorgung“ zur Einführung von Radio Frequency Identification (RFID) in die Berliner Öffentli- chen Bibliotheken, mit einem Gesamtvolumen von ca. 10 Mio. € ein von der Stiftung Zentral- und Landesbibliothek Berlin (ZLB) und den Bezirken gemeinsam beantragtes Projekt in einem Wettbewerbsverfahren ausgewählt und genehmigt, das eine Ausstattung aller Bibliotheksstand- orte sowie eine Ausweitung der Serviceleistungen der Berliner Öffentlichen Bibliotheken zum Ziel hat. Im genehmigten Projektantrag, der mit dem Zuwen- dungsbescheid als verbindlicher Bestandteil und prüfbare Grundlage des Projektes anzusehen ist, sind  Personalentwicklung,  Gewährleistung längerer Öffnungszeiten sowie  Realisierung fachlicher Beratung als grundlegende Schwerpunkte formuliert; als Er- gebnis der Einführung der RFID-Technik, die weder Selbstzweck noch Rationalisierungsvorhaben ist, sondern die Attraktivität der Bibliotheken steigern soll. In diesem Projektantrag sind von den beantragenden Bibliotheken zugleich die auszustattenden Standorte als Grundlage der Finanzplanung verbindlich benannt wor- den. 3. Was waren die Gründe für den langen Zeitraum der Zweckbindung des Projektes bis Ende 2018? Zu 3.: Die 5-Jahresfrist für die Zweckbindung aus dem Zuwendungsbescheid stellt lediglich die Mindestfrist dar, die sich aus den EU-rechtlichen Vorgaben (Artikel 57 der Verordnung Nr. 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 2006) über die Dauerhaftigkeit von Vorhaben ergibt. Für die Berliner Verwaltung gibt es an dieser Stelle keinerlei Spielraum für eine weitere Verkürzung, die dem Zweck der erheblichen Investitionen, einer dauerhaften Moderni- sierung des Öffentlichen Bibliothekswesens, auch nicht angemessen wäre. 4. Welche Erfolgsfaktoren zur Bewertung des Pro- jekterfolges sind lt. Förderbescheid festgesetzt, warum wurden gerade diese Indikatoren gewählt und durch wen wurden sie festgelegt? Zu 4.: Die grundsätzliche Bindung der Förderung an Erfolgsfaktoren ergibt sich aus Nr. 11a der Ausführungs- vorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) und Art. 37 der Verordnung Nr. 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 2006. Für das Projekt TENIVER waren dabei im Rahmen der Aktion „Innovative Maßnahmen des EFRE “ spezifische Erfolgsindikatoren zu finden und festzusetzen , die die unter 2. angeführte Zielstellung sicher- stellen und messbar machen. Dies ist mit dem Zuwen- dungsbescheid vom 05. Oktober 2009 geschehen. In einer entsprechenden Verwaltungsvereinbarung wurden die Indikatoren von allen Beteiligten, insbesondere den zu- ständigen Bezirksamtsmitgliedern, mit ihrer Unterschrift anerkannt und damit bestätigt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 647 2 Die Auflagen reichen von der Umsetzung bestimmter Serviceleistungen (Erweiterung der Medienzugänglich- keit, Anteil der Selbstverbuchung bei Ausleihe und Rück- gabe bei 90% usw.) bis zu der Verpflichtung, dass in ei- nem bestimmten Mindestzeitraum keine wesentlichen Veränderungen des Vorhabens erfolgen können. Die Erfolgskriterien sind im Einzelnen:  Anzahl der Ausstattung von Medieneinheiten mit RFID-Tags (Zielwert: 7,16 Mio. Tags).  Anteil der Selbstverbuchungen in den Projektbibliotheken pro Jahr nach Projektende: mind. 90 % al- ler Ausleihen und Rückbuchungen (Anteil am aus- leihbaren Bestand)  Begrenzung der Medienverluste (ohne Makulation auf 0,05 % des durch RFID gesicherten Bestandes pro Jahr.  Zunahme der Medienzugänglichkeit je Bibliothek in Stunden pro Woche und/oder in Prozent (Ziel- wert mind. 10%).  Zunahme der Benutzerinnen- und Benutzerzahl vor Ort je Standort (Zielwert + 15 %). Die Erfolgskriterien bzw. materiellen Indikatoren sind in der Programmskizze, die Grundlage für die Teilnahme am Wettbewerb war, im Dialog der Senatskanzlei-Kultu- relle Angelegenheiten mit dem Zuwendungsempfänger sowie in Abstimmung mit der für Wirtschaft zuständigen Senatsverwaltung als EFRE-Verwaltungsbehörde formu- liert worden. 5. Welche Bibliotheksstandorte haben nach erfolgrei- cher RFID-Einführung nachweislich die Bedingungen zur Förderung – insbesondere die Kriterien nach 10 % Ausdehnung der Öffnungszeiten und 15 % Steigerung der Nutzerzahlen – bis Ende des Jahres 2012 erfüllt (bitte auch hier je Bezirk und je Standort sortiert eine detail- lierte Antwort)? Zu 5.: Hierzu liegen zum jetzigen Zeitpunkt die er- fragten Angaben nicht vor. Üblicherweise wird die Er- füllung der Erfolgskriterien nach Projektende insgesamt berichtet. 6. Wie werden hinsichtlich der erreichten Erfolgsfak- toren die Werte derjenigen Bibliotheksstandorte behan- delt, die erst wenige Monate vor dem Projektende und Stichtag 04.10.2013 auf Selbstverbuchung umgestellt worden sind? Zu 6.: Für das Projekt ist nach Projektende ein Ver- wendungsnachweis einzureichen, der Aussagen über das Gesamtprojekt und die Erfüllung der Auflagen des Zu- wendungsbescheides insgesamt enthält. Dieser Nachweis ist nach gegenwärtigem Stand spätestens sechs Monate nach dem Ende des Bewilligungszeitraums, also auch nach Abschluss der Ausstattung des letzten Bibliotheks- standortes, einzureichen. Es wird bis auf weiteres davon ausgegangen, dass zu diesem Zeitpunkt die erforderlichen Daten vorliegen, jedoch können einzelne Erfolgsindikato- ren auch noch eine begrenzte Zeit später geliefert und in das Prüfverfahren zum Verwendungsnachweis eingespeist werden. Dabei sind die Details der Erfüllung ebenso wie evtl. Abweichungen zu den Zielvorgaben darzulegen und zu begründen. Hinsichtlich der Erfolgskriterien und wei- terer Auflagen ist davon auszugehen, dass auch nach Prü- fung des Verwendungsnachweises Bestandskontrollen der jeweiligen Prüfbehörden durchgeführt werden. Berlin, den 14. März 2013 In Vertretung André Schmitz Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Apr. 2013) Anlage zur Kleinen Anfrage 17/11647 – zu Frage 1. 1 Anlage Standorte Bezirke Ausstattung mit RFID aus: Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus Mitteln des Landes Berlin (Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung – EFRE) … Technologische Innovation als Stärkung der Bürgerkommune: RFID-Einführung in die Öffentlichen Bibliotheken Berlins vom 20.02.2009 Charlottenburg-Wilmersdorf Heinrich-Schulz-Bibliothek Dietrich-Bonhoeffer-Bibliothek Musik- und Stadtteilbibliothek Bundesallee Adolf-Reichwein-Bibliothek Eberhard-Alexander-Burgh-Bibliothek (ehem. Neil-Armstrong-Bibliothek) Johanna-Moosdorf-Bibliothek (ehem. Stadtteilbibliothek Neuwestend) Ingeborg-Bachmann-Bibliothek (ehem. Stadtteilbibliothek West) Stadtteilbibliothek Halemweg Friedrichshain-Kreuzberg Bezirkszentralbibliothek Wilhelm-Liebknecht-Bibliothek Friedrich-von-Raumer-Bibliothek Else-Ury-Bibliothek Bona-Peiser-Bibliothek Mediothek Blücherstraße Lichtenberg Anna-Seghers-Bibliothek Egon-Erwin-Kisch-Bibliothek Bodo-Uhse-Bibliothek Anton-Saefkow-Bibliothek Marzahn-Hellersdorf Mark-Twain-Bibliothek MPB Ehm-Welk StB Erich-Weinert StB Kaulsdorf-Nord StB Mahlsdorf StB Heinrich-von-Kleist Anlage zur Kleinen Anfrage 17/11647 – zu Frage 1. 2 Mitte BZB Philipp-Schaeffer-Bibliothek BZB Bibliothekam Luisenbad MPB Bruno-Lösche-Bibliothek Schiller-Bibliothek Hansa-Bibliothek Hugo-Heimann-Bibliothek Tiergarten Süd Kurt-Tucholsky-Bibliothek 3 Fahrbibliotheken Neukölln Helene-Nathan-Bibliothek StB Britz-Süd StB Rudow StB im Gemeinschaftshaus Pankow Janusz-Korczak-Bibliothek Bezirkszentralbibliothek Heinrich-Böll Wolfdietrich-Schnurre-Bibliothek StB Bettina-von Arnim Bibliothek in der Schlossparkpassage StB Karow-Nord StB Kurt-Tucholsky StB Am Wasserturm Reinickendorf Humboldt-Bibliothek StB MV StB Ost StB Frohnau StB West Fahrbibliothek Spandau Hauptbibliothek Spandau StB Kladow Anlage zur Kleinen Anfrage 17/11647 – zu Frage 1. 3 StB Falkenhagener Feld StB Heerstraße StB Haselhorst StB Bertolt-Brecht Fahrbibliothek Steglitz-Zehlendorf Ingeborg-Drewitz-Bibliothek Gottfried-Benn-Bibliothek StB Lankwitz Fahrbibliothek Tempelhof-Schöneberg Bezirkszentralbibliothek „Eva-Maria-Buch-Haus“ MpB „Theodor-Heuss-Bibliothek“ StB Lichtenrade StB Marienfelder Allee StB Friedenau „Gerhard-Hauptmann-Bibliothek“ StB Schöneberg „Thomas-Dehler-Bibliothek“ StB Schöneberg-Nord Fahrbibliothek Treptow-Köpenick Bezirkszentralbibliothek/MPB Köpenick MPB Treptow StB Adlershof StB Friedrichshagen StB Alt-Glienicke StB Bohnsdorf StB Alt-Treptow Fahrbibliothek ZLB zwei Bibliotheksstandorte (Amerika-Gedenkbibliothek, Berliner Stadtbibliothek) ka17-11647 ka17-11647Anl