Drucksache 17 / 11 648 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Monika Thamm (CDU) vom 27. Februar 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Februar 2013) und Antwort Drohen Schließungen von Bibliotheksstandorten in den Bezirken (II)? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele und welche Standorte wurden von 2009 bis Ende 2012 in den einzelnen Bezirken geschlossen bzw. wurden fusioniert? Zu 1.: Für die Standortplanung und damit für Stand- ortschließungen und -fusionen sind originär die Bezirke zuständig. In der zur Verfügung stehenden Bearbeitungsfrist konnten die in der Anlage angeführten Antworten der Bezirke zusammengestellt werden. 2. Wie viele Standorte stehen nach aktuellem Stand möglicherweise im Zweckbindungszeitraum bis 2018 noch zur Schließung bzw. Fusion an? Zu 2.: Siehe zu 1. und Anlage. 3. Inwiefern gibt es (schriftliche) Vereinbarungen mit der Mittel gewährenden EU-Behörde bezüglich einer möglichen Nichteinhaltung der o.a. Bedingungen (siehe KA „Drohen den Bezirken Rückzahlungen von erhaltenen EFRE-Mitteln (I))? Zu 3.: Solche Vereinbarungen gibt es nicht. Vielmehr muss bei Verstoß gegen die Zweckbindungsfristen oder andere Erfolgskriterien eine Einzelfallprüfung stattfinden, was erst geschehen kann, wenn ein solcher Verstoß festgestellt oder vom Zuwendungsempfänger angezeigt wird. 4. Steht die zuständige Senatsverwaltung diesbezüglich mit der EU-Behörde in Verhandlung, wenn ja, wie ist der Stand der Verhandlungen und wenn nicht, wie ge- denkt die zuständige Senatsbehörde diesbezüglich vorzu- gehen? Zu 4.: Die Prüfung der Einhaltung der Förderkriterien und -bedingungen obliegt den zuständigen Behörden des Landes Berlin. Dabei ist die zeitliche Zweckbindung der Zuwendung hinsichtlich ihrer Mindestdauer im europäi- schen Recht ausgestaltet und kann schon deswegen nicht zum Gegenstand von „Verhandlungen“ gemacht werden. Grundsätzlich haben Antragstellerinnen und Antrag- steller vor Beantragung von Zuwendungsmitteln die Rahmenbedingungen zur Kenntnis zu nehmen und da- raufhin zu prüfen, ob und inwieweit diese eingehalten werden können. Mit der Annahme der Förderzusage stehen sie für deren Einhaltung ein. 5. Wie schätzt der Senat das Gefährdungspotential ein, dass den Bezirken hinsichtlich einer möglichen Rückzahlung von Fördergeldern im Falle von bisher vor- genommenen bzw. bis 2018 geplanten Schlie- ßungen/Fusionen von Bibliotheksstandorten droht und was sind die genauen Kriterien für die Forderung einer Rückzahlung? Zu 5.: Eine Einschätzung kann gegenwärtig nicht vorgenommen werden, weil dem Senat bislang keine de- finitiven Schließungen von bereits ausgestatteten Biblio- theksstandorten angezeigt wurden. 6. Auf welche Ausgangssumme (Projektmittel, Fördermittel ) beziehen sich mögliche Rückzahlungsforde- rungen und sind davon auch Landesmittel betroffen? Zu 6.: Auch hier ist eine quantifizierte Aussage nicht möglich. Generell wäre – solange nicht etwa das Gesamtprojekt als gescheitert angesehen werden müsste – von einer standortbezogenen Betrachtung auszugehen, die alle dort verlorenen Kosten erfasst, zuzüglich eines proportio- nalen Teils der Overheadkosten. Die Rückforderung der verlorenen Zuwendungsmittel (die Kosten wären als nicht förderfähig anzusehen) ist nach Nr. 8.8 AV § 44 Landes- haushaltsordnung zu verzinsen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 648 2 7. Welche Chancen und Risiken birgt ein derzeit in der Diskussion stehender Änderungsantrag zur Ausdeh- nung der Zweckbindungsfrist bis 2020? Zu 7.: Eine Antwort zu Chancen und Risiken eines Änderungsantrages, der bislang nicht vorliegt, ist aus Sicht des Senats nicht möglich. Die in Diskussion stehende Beantragung der Verlän- gerung der Laufzeit des Projektes bis Februar 2015 wird ausdrücklich begrüßt, um alle Projektziele zu erreichen. Auf Grund der vom Projekt nicht zu vertretenden Verzö- gerung wegen Vergabeproblemen am Beginn des Projek- tes um eineinhalb Jahre, konnte die Bereitschaft einer Laufzeitverlängerung auch bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung erreicht werden. Die hiermit eröffnete Möglichkeit, alle Projektziele voll- ständig und dauerhaft zu erreichen, wird kulturpolitisch nachdrücklich unterstützt und sollte von den Berliner Öffentlichen Bibliotheken genutzt werden. Dies betrifft vor allem die Ausstattung aller Öffentli- chen Bibliotheken Berlins mit RFID-Technik, und so auch derjenigen, die durch Umbau oder Errichtung erst im verlängerten Projektzeitraum fertiggestellt und ausgestat- tet werden können. Die vollständige Zielerreichung be- trifft parallel dazu das Projekt TENIVER als innovatives und dem Technologietransfer dienendes Projekt. Insofern sieht der Senat in einer Verlängerung der Laufzeit des EFRE-Projektes keine Risiken für die Berli- ner Öffentlichen Bibliotheken. Im Gegenteil wird davon ausgegangen, dass die Prämissen des Projektes weiterhin gelten und von allen Beteiligten geteilt werden. So ist festzustellen:  zu keinem Zeitpunkt handelte es sich bei dem Projekt TENIVER um ein Rationalisierungsprojekt;  die Erreichung der Indikatoren war zu keinem Zeitpunkt als kurzfristige Maßnahme für die Dauer des Projektes vorgesehen;  mit der Einführung der RFID-Technik soll das bibliothekarische Personal in den Einrichtungen von Routineaufgaben befreit und für eine moderne und qualitätsvolle Beratungstätigkeit u.a. eingesetzt werden. Berlin, den 20. März 2013 In Vertretung André Schmitz Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Apr. 2013) 1 Anlage zur Kleinen Anfrage 17/11 648 – zu Frage 1.und 2. 1. Wie viele und welche Standorte wurden von 2009 bis Ende 2012 in den einzelnen Bezirken geschlossen bzw. fusioniert? 2. Wie viele Standorte stehen nach aktuellem Stand möglicherweise im Zweckbindungszeitraum bis 2018 noch zur Schließung bzw. Fusion an? lfd Nr. Bezirk Zu 1. Zu 2. 1. CharlottenburgWilmersdorf es fanden Standortverlagerungen statt; Stadtteilbibliothek Halemweg aus Gebäude PoelchauOberschule nach Stadtteilzentrum Halemweg 18; Musikbibliothek aus der Bundesallee in die HeinrichSchulz -Bibliothek, Rathaus Charlottenburg Beantwortung dieser Fragestellung zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, da das BA gerade an einem Bibliotheksentwicklungsplan (wird im 2. Quartal der BVV vorgelegt) arbeitet; Standortschließungen können jedoch derzeit nicht ausgeschlossen werden, allerdings nur vor dem Hintergrund, dass die verbleibenden Standorte hinsichtlich ihrer Qualität und Attraktivität optimiert werden; des Weiteren könnte sich das BA die Einrichtung einer bezirklichen Zentralbibliothek vorstellen. 2. FriedrichshainKreuzberg keine Schließung oder Fusion von Standorten Planung auf Grund der VZÄ-AbbauVorgaben : Aufgabe der Stadtteilbibliothek Oranienstraße und Fusion mit der Mittelpunktbibliothek Adalbertstraße in 2014. 3. Lichtenberg Keine Rückmeldung Keine Rückmeldung 4. MarzahnHellersdorf Keine Rückmeldung Keine Rückmeldung 5. Mitte 18.12.2009 Schließung der Bertolt-Brecht-Bibliothek, Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin, keine Fusion Frage kann nicht beantwortet werden, da die Beratungen zum DHH 2014/2015 für den Bezirk Mitte noch ausstehen und somit keine Entscheidung des BA und der BVV Mitte getroffen worden sind. 6. Neukölln Keine Rückmeldung Keine Rückmeldung 7. Pankow keine Bibliotheksstandorte geschlossen, Fusionen haben nicht stattgefunden Bis 2018 sind keine Bibliotheksschließungen vorgesehen. Es wird daran gearbeitet, für die Stadtteilbibliotheken Buch und Karow, die bereits eine gemeinsame Hausleitung haben, einen Standort (Gebäude) zu finden. Planungen liegen bereits vor, ein genauer Zeitpunkt für die Realisierung kann noch nicht benannt werden. 8. Reinickendorf keine Standorte geschlossen oder fusioniert Nach aktuellem Stand stehen in dem genannten Zweckbindungszeitraum keine Bibliotheksschließungen oder -fusionen an. 2 lfd Nr. Bezirk Zu 1. Zu 2. 9. Spandau kein Standort geschlossen Inwieweit eine Aufgabe von Standorten aus den veränderten bzw. erschwerten Rahmenbedingungen der Personal- und Haushaltentwicklung resultiert, ist noch nicht endgültig entschieden. 10. SteglitzZehlendorf keine Bibliotheken geschlossen bzw. fusioniert Bis 2018 sind nach aktuellem Stand keine Bibliotheksschließungen geplant. 11. TempelhofSchöneberg keine Zu Bibliotheksschließungen können zurzeit keine definitiven Aussagen gemacht werden. Die Abt. Bildung, Kultur und Sport ist bemüht, alle 7 Bibliotheksstandorte zu erhalten. Dies betrifft auch die drei Standorte, deren Weiterbetrieb mittelfristig durch die derzeit unzureichende Refinanzierung der Stadtbibliothek bzw. durch die mögliche Aufgabe des Standorts „Rathaus Friedenau“ gefährdet ist. 12. Treptow-Köpenick Keine. Die Standortfusion von Oberschöneweide mit der Mittelpunktbibliothek Treptow in 2012 betrifft nicht RFID. Diese Bibliotheksfusion ist Ergebnis der Vorplanungen für die neue Mittelpunktbibliothek. Keine. a.) Die Stadtteilbibliothek Bohnsdorf wird 2014 mit den anderen dazu vorgesehenen Bibliotheken am neuen Standort zur Mittelpunktbibliothek Treptow fusioniert. b.) Die Stadtteilbibliothek Altglienicke wird 2014 in eine Fahrbibliothek umgewandelt und als RFID-Bus ausgestattet. Der Bücherbus tritt an die Stelle des Standortes. c.) Die Stadtteilbibliothek Friedrichshagen soll 2014 an die auf dem gleichen Grundstück befindliche Grundschule abgegeben werden. Der Standort wird im Rahmen der bezirklichen Schulstrukturplanung für schulische Nutzung verwendet. Deshalb ist die Fusion mit der Mittelpunktbibliothek Köpenick in bezirklicher Entscheidung angestrebt. ka17-11648 Anlage zur K1711648