Drucksache 17 / 11 649 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Tim-Christopher Zeelen (CDU) vom 28. Februar 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Februar 2013) und Antwort Urheberrechtsverletzung an Schulen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wer kann ein nach Urheberrecht rechtswidriges Verhalten von Lehrkräften und Schulleitung kraft seines Weisungs- und Direktionsrechts unterbinden? 2. Handelt es sich bei der inhaltlichen Nutzung von Schulrechnern sowie der Gestaltung von Internetauftritten und damit in Zusammenhang stehenden Urheberrechts- verletzungen um eine innere Schulangelegenheit? 3. Wer unterstützt die Schulen bei rechtlichen Ausei- nandersetzungen über Urheberrechtsverletzungen (Ab- mahnungen, Unterlassungserklärungen etc.)? 4. Wer haftet bei Urheberrechtsverletzungen, die an Schulen durch Lehrkräfte oder Schulleitung begangen werden, außer diesen Personen noch, die Senatsverwal- tung oder die Bezirksämter? Zu 1. - 4.: Die Fragen stellen allesamt darauf ab, wer für das Thema Urheberrechtsverletzung an Schulen zu- ständig ist. Diese Frage ist zwischen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft und den Be- zirken umstritten. Deshalb wurde zwischenzeitlich die für Fragen der Bezirksaufsicht zuständige Senatsverwaltung für Inneres und Sport gebeten, hierzu eine Stellungnahme abzugeben. Zurzeit können daher Ihre Fragen inhaltlich nicht beantwortet werden. Berlin, den 16. April 2013 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Mai 2013)