Drucksache 17 / 11 650 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Alexander Spies (PIRATEN) vom 27. Februar 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Februar 2013) und Antwort Zielvereinbarungen im Land Berlin (IV): Bereich Sozialkosten Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Zielvereinbarungen hat die Senatsverwaltung für Finanzen oder eine Behörde in ihrem Geschäfts- bereich mit welchen Akteuren (Behörden u.a.) im Bereich Sozialkosten (bezirkliche Transferleistungen u.a.) seit 2008 abgeschlossen (bitte Einzelaufschlüsselung nach Titel, Vereinbarungsgegenstand, Beteiligten, Zielen, Zielindikatoren, Sanktionen bei Nichteinhaltung, Ab- schlussdatum und Laufzeit)? 2. Welche Berichte über die Zielerreichung bzw. -abweichung gibt es seit 2008 über die oben genannten Ziel- vereinbarungen (bitte Einzelaufschlüsselung nach Her- ausgeber_in, Titel und Datum des Berichts)? 3. Welche Zielvereinbarungen im Bereich Sozialkosten plant die Senatsverwaltung für Finanzen oder eine Behörde in ihrem Geschäftsbereich in den Jahren 2013 und 2014 abzuschließen und mit wem (bitte einzeln auf- listen nach Vereinbarungsgegenstand, Beteiligten, Zielen und Zielindikatoren)? Zu 1. bis 3.: Zur Unterstützung des Fachcontrollings zu den Kosten der Unterkunft wurde für die Jahre 2010 und 2011 entsprechend dem Beschluss des Abgeordne- tenhauses 16/2474 zur Beteiligung der Bezirke an den Steuerungserfolgen Vereinbarungen der Bezirke mit der Senatsverwaltung für Finanzen abgeschlossen. Dazu wird auf die Kleine Anfrage 17/10826 verwiesen. Auch für 2011 haben alle Bezirke das Ziel erreicht. Im Jahr 2010 ist mit den Bezirken Mitte, Friedrichs- hain-Kreuzberg, Steglitz-Zehlendorf und Lichtenberg eine Projektzielvereinbarung zur Entwicklung eines Organisa- tionsprozesses in der ambulanten Hilfe zur Pflege in Ber- lin abgeschlossen worden. Einzelheiten können dem als Anlage 1 beigefügten Vereinbarungstext entnommen werden. Im Jahr 2011 wurde mit allen Bezirken die Zielver- einbarung über das Fallmanagement in der Eingliede- rungshilfe für Menschen mit Behinderung nach dem So- zialgesetzbuch Zwölftes Buch – Sozialhilfe (SGB XII) in den bezirklichen Geschäftsbereichen Soziales abgeschlos- sen. Einzelheiten können dem als Anlage 2 beigefügten Vereinbarungstext entnommen werden. Am 01.10.2012 wurde mit dem Bezirk Steglitz-Zeh- lendorf eine Zielvereinbarung über einen Modellversuch zur Reduzierung der Krankenhilfekosten nach § 264 So- zialgesetzbuch Fünftes Buch – Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V) und § 25 SGB XII sowie der Kranken- versicherungsbeiträge nach § 32 SGB XII abgeschlossen. Einzelheiten können dem als Anlage 3 beigefügten Ver- einbarungstext entnommen werden. Fachliche Berichte gegenüber der Senatsverwaltung für Finanzen gibt es nicht. Geplant sind derzeit keine wei- teren Zielvereinbarungen. 4. Ist der Senat bereit, eine Liste dieser Zielvereinbarungen , die Zielvereinbarungen selbst sowie Berichte über die Zielerreichung bzw. -abweichung im Originalwortlaut online zu veröffentlichen? Wenn nein, warum nicht (bitte begründen und Rechtsgrundlage angeben)? Zu 4.: Nein. Zielvereinbarungen sind Instrumente der verwaltungsinternen Steuerung. Darüber hinaus würde das Betreiben einer solchen Plattform und deren laufende Pflege wegen der großen Datenmengen aber zu erhebli- chen zusätzlichen Kosten führen, denen kein entspre- chender Erkenntnisgewinn gegenüberstehen würde. 5. Falls der Senat nicht zur Veröffentlichung bereit sein sollte: Unter welchen Voraussetzungen wird ein Ge- heimhaltungsinteresse angenommen? Zu 5.: Ein Geheimhaltungsinteresse besteht grund- sätzlich nicht. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 650 2 6. Welche Stellen waren an der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage beteiligt? Zu 6.: Die Beantwortung wurde durch die Senatsver- waltung für Finanzen vorgenommen, hier waren 2 Refe- rate beteiligt. Mitgezeichnet wurde diese kleine Anfrage von der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales. Koordiniert wird die Beantwortung kleiner Anfragen von der Senatskanzlei. Berlin, den 13. März 2013 In Vertretung Klaus F e i l e r Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Apr. 2013) Projektzielvereinbarung zur Entwicklung eines Organisationsprozesses in der ambulanten Hilfe zur Pflege in Berlin zwischen I. dem Bezirksamt .....................................von Berlin, Geschäftsbereich Soziales und Geschäftsbereich Finanzen der II. Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales und der III. Senatsverwaltung für Finanzen Inhalt 1. Vereinbarungsgegenstand....................................................................................2 2. Strategische Ziele .................................................................................................2 3. Zielbereich Mitarbeiterperspektive ........................................................................3 4. Zielbereich Prozessperspektive ............................................................................4 5. Zielbereich Kundenperspektive.............................................................................6 6. Zielbereich Finanzperspektive ..............................................................................7 7. Geltungsdauer ......................................................................................................8 Projektzielvereinbarung zur Entwicklung eines Organisationsprozesses in der ambulanten Hilfe zur Pflege I E 32 Stand: 11.03.2010 9(0)28 1652 Seite 2 von 8 1. Vereinbarungsgegenstand Die Zielvereinbarung verfolgt die Implementierung eines Organisationsentwicklungsprozesses *, der mit Hilfe eines Fach- und Finanzcontrollings die Erreichung der unter 2. genannten Ziele unterstützt. Grundlage der Vereinbarung ist der Beschluss des Berliner Abgeordnetenhauses zur „Auskömmlichen und transparenten Finanzierung der Bezirke“, Drs. 16/2474 vom 11.06.2009. Anknüpfungsfelder der qualitativen und fiskalischen Steuerung sind hierbei insbesondere Organisation, Hilfebedarfsermittlung und Qualität der individuellen Pflegeleistung, deren Veränderungswirkungen anhand der Dimensionen Mitarbeiter-, Prozess- und Kundenperspektive bewertet werden. Hierzu wird nach einer Vorbereitungsphase ein Projekt durchgeführt, dass in drei Zeiträumen mit einer „Analysephase“ (bis Ende 08.2010), „Konzeptionsphase“ (bis Ende 04.2011) sowie „Erprobungs- und Auswertungsphase“ (bis Projektende) unterteilt und mit Zwischenergebnissen (so genannten Meilensteinen) unterlegt wird (vgl. Anlage 1: Projektphasen und –meilensteinplanung). Mit Ablauf der jeweiligen Phase wird eine Dokumentation des Projektentwicklungsstandes zu jedem operativen Ziel durch die SenIAS unter Beteiligung der Vereinbarungspartner erarbeitet bzw. fortgeschrieben, die der AG Transfersteuerung jeweils vorgelegt wird. Die Projektorganisation weist den Maßnahmen und Meilensteinen jeweils konkrete Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten zu (vgl. Anlage 2: Projektorganisation). Der Projekterfolg steht in direkter Abhängigkeit zu den erzielten Ergebnissen in den einzelnen Teilprojekten (im Folgenden: TP). Die für das Projekt erforderlichen Personal- und Finanzmittel werden nach Maßgabe der Anlage 3 von den Vereinbarungspartnern bereitgestellt. 2. Strategische Ziele In der Pilotphase sollen wichtige Voraussetzungen beschrieben und geschaffen werden , um die Organisation an den folgenden fachlichen und fiskalischen strategischen Zielen auszurichten: 2.1. Realisierung einer am individuellen Bedarf orientierten passgenauen Hilfe für Menschen, die pflegerische Hilfen benötigen; 2.2. Erreichung und Absicherung einer Qualität in der Hilfe zur Pflege, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht; 2.3. Dämpfung der Ausgabensteigerungen und damit Reduzierung der monetären Zuwächse in der Hilfe zur Pflege * Der Begriff Organisationsentwicklung wird hier weit gefasst und schließt z. B Prozessbeschreibungen und Qualitätsverbesserungverfahren ein. Projektzielvereinbarung zur Entwicklung eines Organisationsprozesses in der ambulanten Hilfe zur Pflege I E 32 Stand: 11.03.2010 9(0)28 1652 Seite 3 von 8 3. Zielbereich Mitarbeiterperspektive Arbeitsunterstützende Ausstattungen und verlässliche Förderung der Arbeitsprozesse durch die Leitungskräfte sind wichtige Grundlage einer effizient arbeitenden Organisationsform, die sich darüber hinaus durch ausreichend motivierte und qualifizierte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auszeichnen muss. Unterhalb dieser unverzichtbaren Voraussetzungen ist eine erfolgreiche Qualitätsweiterentwicklung in der Hilfe zur Pflege nicht erreichbar. Die über die Maßnahmen erzielten Wirkungen sind so bald wie möglich durch eine Mitarbeiter/innenbefragung zu monitorisieren. Operative Ziele Maßnahme Verantwortliche Verwaltung und federführendes Teilprojekt Entwicklungs - dauer Evaluation 3.1.1 Die spezifischen bestehenden und zukünftig notwendigen Qualifizierungsbedarfe werden mit zu entwickelnden Standards für die vorhandenen Mitarbeiter/innen erhoben ; Bezirke TP 1 laufend 3.1.2 Der Finanzierungsbedarf zur Qualifizierung, der sich während des Projektzeitraums ergibt wird beziffert. Die entsprechenden Mittel werden nach erfolgter Begründung und Abstimmung bereitgestellt ; Bezirke SenFin TP 1 laufend 3.1 Die zur Wahrnehmung einer erfolgreichen Steuerung erforderlichen Qualifizierungsangebo - te sind bereitgestellt worden. 3.1.3 Das Qualifizierungsangebot wird verhandelt und im bedarfsgerechten Umfang angeboten und perspektivisch abgesichert; Bezirke SenIAS TP 1 laufend 3.2 Ein Personalbedarfskonzept ist entwickelt worden. 3.2.1 Die steuerungsrelevanten Ausstattungsanforderungen der Fachbereiche mit ergänzenden personellen Schlüsselkompetenzen werden qualitativ und quantitativ beschrieben; Bezirke TP 1 bis Ende 08.2010 3.3.1 Die Arbeitsplätze werden bezüglich den technischen, strukturellen und informatorischen Anforderungen definiert ; Bezirke TP 1 bis Ende 08.2010 3.3 Erforderliche Rahmenbedingungen zur qualitativen Verbesserung der Arbeit sind geschaffen worden. 3.3.2 Die Arbeitsplätze werden in dem Umfang ausgestattet, der für eine qualitativ hochwertige Bearbeitung notwendig ist; Bezirke TP 1 bis Ende 04.2011 siehe hierzu die operativen Ziele Nr. 4.4 und 6.1 Projektzielvereinbarung zur Entwicklung eines Organisationsprozesses in der ambulanten Hilfe zur Pflege I E 32 Stand: 11.03.2010 9(0)28 1652 Seite 4 von 8 4. Zielbereich Prozessperspektive Die Vermeidung von organisatorisch bedingten Reibungsverlusten und die Absicherung einer möglichst nahtlosen auch ressortübergreifenden Zusammenarbeit gehört zu den wichtigen Voraussetzungen für einen effizienten Einsatz von nur begrenzt vorhandenen Ressourcen. Die damit verbundenen Verfahren und Abläufe werden in dieser Zielvereinbarung unter dem Terminus „Prozessperspektive“ subsumiert, soweit sie nicht bereits der Mitarbeiterperspektive zugeordnet worden sind. Operative Ziele Maßnahme Verantwortliche Verwaltung und federführendes Teilprojekt Entwicklungs - dauer Evaluation 4.1.1 Bezirksspezifische Entwicklungsprozesse zur Organisationsverbesserung werden erarbeit und dokumentiert. Dieses Vorhaben wird durch eine externe qualifizierte Begleitung und Beratung moderiert und unterstützt Bezirke TP 1 bis Ende 04.2011 4.1.2 Die hierfür erforderlichen Finanzmittel werden nach erfolgter Begründung und Abstimmung bereitgestellt; SenFin SenIAS Querschnittsaufgabe bis Ende 04.2011 4.1 Der bezirkliche Fachdienst im Sozialamt ist nach den Prinzipien einer integrierten Fachund Ressourcenverantwortung organisiert worden. 4.1.3. Die verbesserte Organisations - und Zusammenarbeitsform wird erprobt und analysiert ; Bezirke SenIAS TP 1 laufend 4.2.1 Der Informationsaustausch und ein nachhaltiger Wissenstransfer zwischen den Projektbeteiligten und die Einbeziehung in den Gesamtprozess der Berliner Bezirke, die nicht Vereinbarungspartner sind, wird gewährleistet ; SenIAS Querschnittsaufgabe laufend 4.2 Notwendige Rahmenbedingungen zum Organisationsent - wicklungsprozess sind sichergestellt worden. 4.2.2 Es wird sichergestellt, dass sich Steuerungsmaßnahmen, die in der Pilotphase in den Pilotbezirken umgesetzt werden , nicht nachteilig auf die Zuweisung an die Pilotbezirke auswirken werden. Unmittelbarer Mehrbedarf der Pilotbezirke an Personalund Sachmitteln wird nach erfolgter Begründung und Abstimmung gedeckt; Bezirke SenFin SenIAS TP 2 bis Ende 04.2011 siehe hierzu die operativen Ziele Nr. 4.4 und 6.1 Projektzielvereinbarung zur Entwicklung eines Organisationsprozesses in der ambulanten Hilfe zur Pflege I E 32 Stand: 11.03.2010 9(0)28 1652 Seite 5 von 8 Operative Ziele Maßnahme Verantwortliche Verwaltung und federführendes Teilprojekt Entwicklungs - dauer Evaluation 4.2.3 Ein Controlling der Projektprozesse wird personell und fachlich sichergestellt; Bezirke SenIAS TP 5 laufend 4.2.4 Die Auswertung der steuerungsrelevanten Daten über OPEN/ PROSOZ und andere geeignete Auswertungssysteme wird konzeptioniert; Bezirke SenIAS TP 5 laufend 4.2.5 Rechtsvorschriften bzw. Vertragsregelungen werden unter Effizienz- und Effektivtätsgesichtspunkten geprüft und angepasst; Bezirke SenIAS TP 4 laufend 4.2.6 Unterstützende Standards und qualifizierte Arbeitsmittel für den Umgang mit Rechtsvorschriften werden erarbeitet ; Bezirke SenIAS TP 4 bis Ende 04.2011 noch 4.2 4.2.7 Die projektbezogenen budgetrelevanten Fragen werden geklärt. Auswirkungen des Projektes zu Lasten der Pilotbezirke werden so abgesichert , dass den Bezirken keine Nachteile entstehen; Bezirke SenFin TP 2 laufend 4.3.1 Die Zusammenhänge zwischen alternativen ambulanten Wohnformen (z.B. Pflegewohngemeinschaften und ambulante Intensivpflege) und der Transferkostenentwicklung werden ermittelt und dokumentiert; Bezirke SenIAS TP 2 und 4 laufend 4.3 Passgenaue individuelle Leistungen sind entwickelt worden. 4.3.2. Die Analyse und Dokumentation von niedrigschwelligen bezirklichen Angeboten werden erstellt; Bezirke TP 3 laufend siehe hierzu die operativen Ziele Nr. 4.4 und 6.1 4.4 Indikatoren und Messgrößen für ein mehrdimensionales Controlling sind entwickelt worden. 4.4.1 Ein erstes Konzept für die Messverfahren und Indikatoren zur Evaluation der qualitativen operativen Ziele wird im Rahmen der Projektarbeit entwickelt; Bezirke SenIAS TP 5 laufend siehe hierzu auch das operatives Teilziel 6.1 Projektzielvereinbarung zur Entwicklung eines Organisationsprozesses in der ambulanten Hilfe zur Pflege I E 32 Stand: 11.03.2010 9(0)28 1652 Seite 6 von 8 5. Zielbereich Kundenperspektive Eine der anspruchsvollsten Aufgaben der Gewährung der Hilfen zur Pflege besteht in der sozialhilferechtliche Bedarfsermittlung und Festlegung eines individuell passenden Hilfearrangements. Mit diesem Prozessschritt werden in der Regel mittel- bis langfristige fachliche und fiskalische Entscheidungen getroffen, die sich unmittelbar sowohl auf die Lebensqualität des pflegebedürftigen Menschen als auch auf das Transfervolumen auswirken. Dieser Zusammenhang erfordert für die Bearbeitung dieses Prozessschritts ein besonderes Augenmerk. Operative Ziele Maßnahme Verantwortliche Verwaltung und federführendes Teilprojekt Entwicklungs - dauer Evaluation 5.1.1. Bezirkliche und überbezirkliche Standards unter anderem für die Antragsbearbeitung und für die Hilfebedarfsfeststellung werden entwickelt ; Bezirke SenIAS TP 1 und 3 bis Ende 04.2011 5.1.2 Der individuelle Hilfebedarf wird im gemeinsamen Abstimmungsverfahren aller am Prozess beteiligten Akteure ermittelt (Prinzip des Assessments ); Bezirke SenIAS TP 1 und 3 bis Ende 04.2011 5.1. Die Hilfebedarfsfeststellung und die Pflegeleistung sind schnell und bedarfsgerecht gewährleistet worden. 5.1.3 Die bezirklichen Fachdienste werden in die Lage versetzt, mit Leistungsberechtigten und Leistungserbringern in einen gleichberechtigten fachlich fundierten Dialog zu treten; Bezirke TP 1 und 3 laufend 5.2.1 In regelmäßigen Abständen werden die zuvor vereinbarten individuellen Pflegeleistungen vor Ort überprüft und qualitätsgesichert; Bezirke TP 1 und 3 laufend 5.2. Die individuellen Pflegeleistungen sind evaluiert worden . 5.2.2 Bei nachgewiesenen Pflegemängeln wird auf eine Veränderung hingewirkt; Bezirke SenIAS TP 1, 3 und 4 laufend siehe hierzu die operativen Ziele Nr. 4.4 und 6.1 Projektzielvereinbarung zur Entwicklung eines Organisationsprozesses in der ambulanten Hilfe zur Pflege I E 32 Stand: 11.03.2010 9(0)28 1652 Seite 7 von 8 6. Zielbereich Finanzperspektive Operative Ziele Maßnahme Verantwortliche Verwaltung und federführendes Teilprojekt Entwicklungs - dauer Evaluation 6.1 Indikatoren und Messgrößen für ein mehrdimensionales Controlling sind entwickelt worden. 6.1.1 Ein erstes Konzept für die Messverfahren und Indikatoren zur Evaluation der fiskalischen operativen Ziele werden im Rahmen der Projektarbeit entwickelt; Bezirke SenIAS SenFin TP 5 laufend siehe hierzu auch das operative Ziel Nr. 4.4 6.2.1 Mögliche Effekte einer Mengensteuerung in den Pflegestufen 0 und 1 werden analysiert , dokumentiert und ggf. optimiert; Bezirke SenFin SenIAS TP 2 bis Ende 05.2010 6.2 Die sowohl positiven als auch negativen Steuerungswirkungen der Produktbudgetierung in der ambulanten Hilfe zur Pflege sind analysiert, dokumentiert und ggf. optimiert worden ; 6.2.2 Weitere, im Rahmen des Pilotprojektes auftretende positive und negative Steuerungswirkungen der Produktbudgetierung werden analysiert , dokumentiert und ggf. optimiert; Bezirke SenFin SenIAS TP 2 laufend Projektzielvereinbarung zur Entwicklung eines Organisationsprozesses in der ambulanten Hilfe zur Pflege I E 32 Stand: 11.03.2010 9(0)28 1652 Seite 8 von 8 7. Geltungsdauer Die Projektzielvereinbarung tritt am 01.04.2010 in Kraft und endet mit Projektabschluss, planmäßig am 30.09.2011. Die Projektergebnisse sollen nach erfolgter Prüfung und positiver Bewertung durch die AG Transfersteuerung sowie nach Abstimmung mit den Bezirksämtern anschließend auf alle Bezirksämter von Berlin adaptiert werden. Somit stellt diese Zielvereinbarung den Auftakt und die Grundlage eines weiterzuführenden Steuerungsprozess mit allen Bezirksämtern von Berlin dar. Berlin, den .... März 2010 für den Bezirk …………………….von Berlin Geschäftsbereich Soziales ...………………………… Geschäftsbereich Finanzen ........................................ für die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales .………………………… für die Senatsverwaltung für Finanzen ………………………….. Anlagen • 1. Phasen- und Meilensteinplanung (Zeit- und Verlaufsperspektive des Projekts) • 2. Projektorganisation (Strukturperspektive des Projekts ) • 3. Personal- und Finanzplanung (Ressourcenperspektive des Projekts) 1 Anlage 1: Phasen- Meilensteinplanung Zum jetzigen Zeitpunkt ist lediglich eine grobe Zeit- und Meilensteinplanung, unterschieden nach drei Projektphasen (Phase 1-3) möglich. Die Phasen- und Meilensteinplanung ist lfd. zu aktualisieren und konkretisieren. Dem Projekt wird eine sog. Phase 0 zur Erledigung projektvorbereitender Aufgaben vorangestellt. Phase 0: Projektvorbereitung (April bis Juli 2010) 1. Erlass der zur Durchführung des Projekts in den beteiligten Verwaltungen erforderlichen internen Verfügungen (z.B. Organisation- oder Projektverfügungen) bzw. Bezirksamtsbeschlüsse einschl. Bereitstellung der Personalressourcen und Besetzung der Rollen für das Projekt 2. Spezifizierung und Deckung des für die Projektbegleitung erforderlichen Bedarfs an Haushaltsmitteln (vgl. Anlage 3, Ziff. 1.2) 3. Erstellung der Verdingungsunterlagen und Durchführung eines Vergabeverfahrens 4. Einholung der Einwilligung des Hauptausschusses für die Inanspruchnahme externer Beratungsdienstleistungen 5. Initialisierung der Projektgremien und Teilprojekte 6. Durchführung eines Auftaktworkshops der Pilotbezirke. Zum Abschluss der Phase 0 ist der Lenkungsgruppe zu berichten. Phase 1: Ist-Analyse (gleitender Beginn ab Mai bis August 2010) Die Phase 1 beginnt nach Abschluss der projektvorbereitenden Maßnahmen (Phase 0) sobald 1. die beteiligten Behördenleitungen die vorgeschlagene interne Projektorganisation in Kraft gesetzt haben (vgl. Phase 0, Ziff. 1) 2. aus dem Projektteam mind. die in Anlage 2 (Übersicht) genannten Personen vorhanden bzw. freigestellt sind und dem Projekt im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen 3. die für das Projekt erforderliche externe Unterstützung insbesondere zur Begleitung des bezirklichen OE-Prozesses (TP 1) zur Verfügung steht. Folgende Meilensteine sind in Phase 1 zu erreichen: 1. Die projektbedingten Budgetierungsnachteile sind analysiert und behoben. 2. Der Ist-Zustand der bezirklichen Organisation (z.B. Personalausstattung) ist erhoben (TP 1). 3. Der Ist-Zustand und Schwachstellen in der Hilfebedarfsfeststellung in den 4 Pilotbezirken ist erhoben (TP 2). 4. Der Verhandlungsbedarf zur Fortschreibung des Rahmenvertrages und der Leistungsverträge im Bereich der ambulanten Hilfe zur Pflege ist spezifiziert (TP 3). 2 5. Die Zielbereiche und Handlungsfelder für ein Fachcontrolling im Bereich der ambulanten Hilfe zur Pflege sind identifiziert (TP 4). 6. Die Zeit- und Maßnahmeplanung einschl. der Meilensteine für die Phasen 2 und 3 sind spezifiziert. Zum Abschluss der Phase 1 ist der Lenkungsgruppe zu berichten. Phase 2: Konzeptionsphase (September 2010 bis April 2011) Nach Maßgabe der in der Phase 1 erstellten Zeit- und Maßnahmeplanung wird der gewünschte Soll-Zustand erarbeitet und dokumentiert bzw. mit den Leistungsanbietern (TP 3) verhandelt. Die für die Erreichung des Soll-Zustandes notwendigen Personal- und Sachressourcen sind nach Maßgaben der Anlage 3 beziffert, begründet und stehen zum Abschluss der Konzeptionsphase zur Verfügung. Zum Abschluss der Phase 2 ist der Lenkungsgruppe zu berichten. Phase 3: Erprobungs- und Auswertungsphase (gleitender Beginn bis September 2011) Die Phase 3 beginnt gleitend. Sobald die zur Umsetzung einer Optimierungsmaßnahme notwendigen Voraussetzungen geschaffen sind, beginnt die Erprobung, spätestens jedoch mit Abschluss der Konzeptionsphase. Die einzelnen Schritte können heute zeitlich noch nicht eingeschätzt werden. Das Projekt endet mit einem der Lenkungsgruppe vorzulegenden Abschlussbericht, der mind. zu folgenden Punkten Stellung bezieht 1. Dokumentation der umgesetzten bzw. erprobten Maßnahmen und erreichten Ergebnisse 2. erste Wirkungseinschätzung der erprobten Maßnahmen (gemessen, ggf. eingeschätzt hinsichtlich Qualitäts- und Kostendämpfungseffekten) 3. Auflistung der offenen Punkte 4. Vorschlag zum weiteren Vorgehen (z.B. Fortführungs- und Weiterentwicklungsempfehlung sowie Übertragbarkeitsempfehlung auf die anderen acht Bezirke). Stand: 11.03.2010 1 Anlage 2: Projektorganisation (Aufbau und Verantwortlichkeiten) Querschnittsaufgaben, OE-Support und Kommunikation (SenIAS) TP 4 Leistungs- und Vertragsrecht (SenIAS) operative Projektleitung und Projektcontrolling (SenIAS) TP 5 Fachcontrolling (SenIAS) TP 2 Klärung budgetierungsrelevanter Fragen (SenFin) Gesamtprojektleitung Soz AL (o.V.i.A.) Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte, Steglitz-Zehlendorf, Lichtenberg; SE Fin Lichtenberg (stellv. FS L Steglitz-Zehlendorf), SenIAS I E/E3, SenFin II D AG (Lenkungsgruppe) Transfersteuerung HzP TP1.1 Pilotbezirk Friedrichshain-Kreuzberg Soz (Projektleitung) TP 1.2 Pilotbezirk Mitte Soz (Projektleitung) TP 1.3 Pilotbezirk Steglitz-Zehlendorf Soz (Projektleitung) TP 1.4 Pilotbezirk Lichtenberg Soz (Projektleitung) TP 3 Optimierung Hilfebedarfsfeststellung (SenIAS) TP1Organisationsentwicklung 1 Anlage 3: Personal- und Finanzplanung 1. Projektbezogener Ressourcenbedarf Unter Ziff. 1 ist der für die Durchführung der Projektaufgaben erforderliche Ressourcenbedarf gemeint. 1.1. Personalmittel Die für die Durchführung des Projekts erforderliche Besetzung der Rollen und Funktionen und deren personalwirtschaftliche Absicherung (z.B. vollständige bzw. anteilige Freistellung für Projektaufgaben) erfolgt grundsätzlich in Zuständigkeit der beteiligten Dienstbehörden. Die hierfür erforderlichen Maßnahmen (z.B. Organisations- oder Projektverfügungen, Personalratsbeteiligung) treffen die Vereinbarungspartner eigenverantwortlich für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich. Das ZeP und das LARoV stellen für die Projektlaufzeit auf Antrag Personal des gehobenen Dienstes für die Pilotbezirke zur Projektunterstützung bereit. Die Kosten für 1 bis zu 2 Mitarbeiter/innen je Einsatzdienststelle übernimmt die SenFin. 1.2. Sachmittel Die SenIntArbSoz stellt aus dem Einzelplan 0930/540 10 für projektbezogene Beratungsdienstleistungen Haushaltsmittel in folgender Höhe zur Verfügung: Haushaltsjahr 2010: 41.000 € Haushaltsjahr 2011 41.000 €. Der Bedarf an Haushaltsmitteln zur Durchführung des Projekts ist in der Vorbereitungsphase zu spezifizieren. Im Falle eines begründeten zusätzlichen Bedarfs gilt folgendes Verfahren: 1. Der Finanzservice der SenIntArbSoz -ZS C- prüft auf Antrag von SenIAS -I AbtL 2- die Deckung bzw. den Ausgleich über- bzw. außerplanmäßigen Bedarfes im Rahmen der Haushaltwirtschaft aus dem Einzelplan 09. 2. Für über-/außerplanmäßigen Bedarf, der aus dem Epl. 09 nachweisbar nicht zu decken bzw. auszugleichen ist, stellt der Finanzservice der SenIntArbSoz bei SenFin einen Antrag auf über- bzw. außerplanmäßige Ausgaben. Die SenFin prüft anderweitige Verstärkungs-/Ausgleichmöglichkeiten im Rahmen der Haushaltswirtschaft. 2. Umsetzungsbezogener Ressourcenbedarf Unter Ziff. 2 ist der zur Umsetzung von Projektergebnissen erforderliche Ressourcenbedarf gemeint. 2.1. Personalmittel In Umsetzung des Beschlusses des Berliner Abgeordnetenhauses zur „Auskömmlichen und transparenten Finanzierung der Bezirke“, Drs. 16/2474 vom 11.06.2009 ist mit dem HG 2010/11 allen Bezirken die Veranschlagung von zusätzlichem Personal für der Transfersausgaben-Steuerung in den Bereichen Kosten der Unterkunft nach dem SGB II, Hilfe zur Erziehung nach dem SGB VIII und Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII eingeräumt worden. Mit dieser Projektzielvereinbarung verpflichten sich die beteiligten Pilotbezirke, dass von den bis zu 2 Stellen mind. 1 Stelle (= 1 Vollzeitäquivalent) mit einer qualifizierten 2 Fachkraft (Pflegefachkraft oder Pflegecontroller/in) besetzt und dem Geschäftsbereich Soziales für den Aufbau eines Fachdienstes im Bereich der ambulanten Hilfe zur Pflege zugeordnet bzw. die entsprechende Dienstleistung im Rahmen einer internen Servicevereinbarung zur Verfügung gestellt wird. Im Falle der Geltendmachung von darüber hinausgehendem Personalbedarf zur Umsetzung der Ergebnisse des OE-Prozesses gilt folgendes Verfahren: 1. Der Pilotbezirk beziffert und begründet der SenFin den zusätzlichen Personalbedarf. Hierzu gehört auch eine transparente Dokumentation der vorhandenen Personalausstattung in quantitativer und qualitativer Hinsicht. Der zusätzliche Personalbedarf wird im Personalbedarfskonzept berücksichtigt (vgl. 3.2. der Zielvereinbarung). 2. Die SenFin stellt dem Bezirksamt nach Zustimmung der Lenkungsgruppe die zur Deckung des anerkannten Bedarfs erforderlichen Mittel im Wege der Basiskorrektur zur Verfügung. 3. Der Pilotbezirk verpflichtet sich, dass die zur Umsetzung der Projektergebnisse im Wege der Basiskorrektur zur Verfügung gestellten Mittel zweckentsprechend dem zuständigen Geschäftsbereich Soziales zufließen. 4. Der anerkannte Mehrbedarf wird plafondverändernd berücksichtigt. 2.2. Sachmittel Der Bedarf an Sachmitteln zu Umsetzung der Projektergebnisse wird grundsätzlich von den beteiligten Dienststellen gedeckt. Im Falle eines außerordentlichen überoder außerplanmäßigen Mehrbedarfs (z.B. zur Durchführung eines Qualifizierungsprogramms) gilt sinngemäß das unter 1.2 beschriebene Verfahren, sofern zentrale und gleichartige Maßnahmen für alle Pilotbezirke zweckmäßig sind. Im Falle eines anerkannten dezentralen Bedarfs für die Pilotbezirke kann dieser für die Projektlaufzeit ausnahmsweise im Kapitel 0930 über eine auftragsweise Bewirtschaftung gedeckt werden. Seite 1 von 2 Zielvereinbarung zwischen der Senatsverwaltung für Finanzen und dem Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin über einen Modellversuch zur Reduzierung der Krankenhilfekosten nach § 264 SGB V und § 25 SGB XII sowie der Krankenversicherungsbeiträge nach § 32 SGB XII. 1. Vereinbarungsgegenstand Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Reduzierung der Krankenhilfekosten nach § 264 SGB V auf den Titeln 636 01, 636 15, 636 25, 636 35, 636 55, 636 65 und 671 76, die Abwehr/Erstattung von Kosten nach § 25 SGB XII (Nothelferanträge) auf Titel 671 57 sowie die Reduzierung von Beitragszahlungen nach § 32 SGB XII auf den Titeln 681 05, Ukt 103 und Titel 681 07, Ukt 103). 2. Laufzeit Der Modellversuch läuft vom Zeitpunkt der Unterzeichnung dieser Vereinbarung durch beide Parteien bis zum 31.12.2013. 3. Ziel, Zielermittlung und Abrechnung 3.1 Ziel Der Bezirk stellt die im Schreiben vom 08.06.2012 erwähnte Mitarbeiterin für die Dauer des Modellversuchs mit dem Ziel von ihrer regulären Arbeit frei, aus dem Personenkreis, für den der Bezirk Krankenhilfekosten nach § 264 SGB V erbringt, möglichst viele leistungsberechtigte Personen nach dem SGB VIII und SGB XII in Krankenversicherungsverhältnisse zu bringen, Nothelferanträge nach § 25 SGB XII abzuwehren sowie Beitragszahlungen nach § 32 SGB XII zu senken. 3.2 Zielermittlung Als Grundlage für die Abrechnung gegenüber dem Bezirk sowie zur generellen Evaluation des Modellversuchs führt der Bezirk eine standardisierte Excel-Liste (Anlage). Darin sind für die mit dem Ziel der Überführung in Krankenversicherungsverhältnisse bearbeiteten Fälle nach § 264 SGB V für jeden Fall individuell den durchschnittlichen monatlichen Vorjahreskosten des Bezirks bei den Produkten 79724 (2011 = 690,24 €) und 80031 (2011 = 93,52 €) die tatsächlichen Kosten pro Monat nach Überführung in die Krankenversicherung nach dem SGB VIII und SGB XII (Titel 671 76 sowie 681 05, Ukt 103 und Titel 681 07, Ukt 103) gegenüberzustellen. In Fällen erfolgreicher Abwehr/Erstattung von Nothelferanträgen nach § 25 SGB XII ist die Höhe der jeweils abgewehrten/erstatteten Kosten zu erfassen. In Fällen der Reduzierung von Beitragszahlungen nach § 32 SGB XII ist für jeden Fall individuell der bisherige und der neue Beitragssatz gegenüberzustellen. Seite 2 von 2 3.3 Abrechnung Bei den Fällen nach § 264 SGB V werden die ermittelten Differenzen zwischen den bezirklichen monatlichen Durchschnittskosten des Vorjahres und den verbleibenden monatlichen Kosten nach Überführung in die Krankenversicherung mit 24 multipliziert. Bei den Fällen nach § 25 SGB XII ist die Höhe der abgewehrten/erstatteten Kosten maßgeblich. Bei den Fällen nach § 32 SGB XII werden die ermittelten Differenzen zwischen den bisherigen und den neuen monatlichen Beitragssätzen mit 24 multipliziert. Von der Summe dieser drei Einzelbeträge erhält der Bezirk 50% im Rahmen der Basiskorrektur für 2012 und 2013 als Bonus gutgeschrieben. 4. Kostenrechnerische Verbuchung Zur verursachungsgerechten und transparenten Abbildung des bezirklichen Res- sourceneinsatzes im Rahmen des Modellversuchs richtet der Bezirk einen sog. "Griechen" als internes Verrechnungsprodukt ein. Damit werden die auf den Modellversuch entfallenden erweiterten Teilkosten auf die zutreffenden Verwaltungsprodukte 79723 und 80158 verrechnet. Als zu zählende und zu verrechnende Mengeneinheit des internen Produktes (Bezugsgröße) gilt jeder im Rahmen des Modellversuchs überprüfte Fall (unabhängig vom Ergebnis der Überprüfung). 5. Evaluation Nach Ablauf des Modellversuchs erfolgt eine umfassende Evaluation durch Gegen- überstellung der konkret erzielten Einsparungen einerseits und der eingesetzten Ressourcen auf Basis erweiterter Teilkosten andererseits. Der Bezirk stellt umfassende Unterlagen zur Verfügung, die die Art und Weise der Maßnahmen beschreibt (z. B. Abfragen zur gezielten Ermittlung der Fälle, Rechtsgrundlagen, Problemdarstellungen), welche dazu geeignet sind, diese Maßnahmen auch in den anderen Leistungsstellen des Landes umzusetzen. Für den Bezirk Steglitz-Zehlendorf von Berlin Norbert Kopp, Bezirksbürgermeister Datum / Unterschrift Für die Senatsverwaltung für Finanzen Günter Schulz, SenFin II AbtL (V) Datum / Unterschrift ka17-11650 Anlage 1 OE_Prozess_ProjektZV_HzP_2010_03_11 OE_Prozess_ProjektZV_HzP_Anlage_1_2010_03_11 OE_Prozess_ProjektZV_HzP_Anlage_2_2010_03_11 OE_Prozess_ProjektZV_HzP_Anlage_3_2010_03_11 Anlage 2 Anlage 3