Drucksache 17 / 11 658 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Stefan Gelbhaar (GRÜNE) vom 28. Februar 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. März 2013) und Antwort Entwicklung der Fahrradinfrastruktur seit 2009 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Eine exakte statistische Erfassung der Daten zu den bestehenden Radverkehrsanlagen liegt nicht vor. Die vor- handenen statistischen Angaben sind Schätzdaten, die unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Investiti- onsprogramme jährlich fortgeschrieben werden. Frage 1: Wie hat sich die Strecke der im Jahr 2009 ausgewiesenen 110 km benutzungspflichtigen Radwege in Berlin bis heute verändert? Antwort zu 1: Eine exakte Auskunft ist derzeit nicht möglich. Gegenwärtig läuft in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt das Projekt „Radverkehrsanlagen im Berliner Hauptverkehrsstraßennetz“, in dem u.a. die Verkehrszeichen zu Radverkehrsanlagen einschl. Bussonderfahrstreifen im Hauptverkehrsstraßennetz auf- genommen und kartiert werden. Das Projekt soll im lau- fenden Jahr abgeschlossen werden. Erst danach ist eine genaue Aussage zu den Längen der benutzungspflichtigen Radwege möglich. Frage 2: Wie hat sich die Strecke der im Jahr 2009 ausgewiesenen 125 km Radfahrstreifen auf der Fahrbahn in Berlin bis heute verändert? Antwort zu 2: Statistische Angaben zum Radverkehr mit Stand März 2013 liegen nicht vor. Die statistischen Angaben zu dieser und zu den weiteren Fragen beziehen sich auf den vorhandenen Arbeitsstand Dezember 2012. Im Jahr 2012 waren in Berlin ca. 174 km Radfahrstrei- fen auf der Fahrbahn markiert. Frage 3: Wie hat sich die Strecke der im Jahr 2009 ausgewiesenen 80 km mitbenutzbaren Bussonderfahrstrei- fen in Berlin bis heute verändert? Frage 4: Wie hat sich die Strecke der im Jahr 2009 ausgewiesenen 100 km gemeinsamen Geh- und Radwege in Berlin bis heute verändert? Antwort zu 3 und 4: siehe Antwort zu 1. Frage 5: Wie hat sich die Strecke der im Jahr 2009 markierten 50 km Radwege auf dem Gehweg bis heute verändert? Antwort zu 5: Gegenüber dem Jahr 2009 sind bis Ende 2012 keine Veränderungen eingetreten. Frage 6: Wie hat sich die Strecke der im Jahr 2009 ausgewiesenen 400 km zusätzlichen Radwege außerhalb öffentlichen Straßenlandes in Berlin bis heute verändert? Antwort zu 6: Eine Statistik über die für das Radfah- ren freigegebenen Grünanlagenwege oder gesonderte Radwege in Grünanlagen wird bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt nicht geführt. Der für 2009 ausgewiesene Wert basiert auf Schätzdaten, die Größenordnung hat sich bis heute nicht geändert. Frage 7: Wie hat sich die Strecke der im Jahr 2009 ausgewiesenen 250 Einbahnstraßen, die entgegen der Fahrtrichtung für den Radverkehr geöffnet wurden, bis heute verändert? Antwort zu 7: Für die Freigabe von Einbahnstraßen für den Radverkehr entgegen der Fahrtrichtung sind im Regelfall die bezirklichen Straßenverkehrsbehörden zuständig . Statistische Angaben liegen hierzu nicht vor. Es wird eingeschätzt, dass sich die Zahl von 2009 gegenüber heute nicht wesentlich geändert hat. Mit der am 1. 4 .2013 in Kraft tretenden Novelle der StVO wird die Freigabe für Radfahrer und Radfahrerinnen entgegen der Fahrtrichtung erleichtert. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 658 2 Frage 8: An welchen Hauptverkehrsstraßen ist die Anlage von Radfahrstreifen bzw. Angebotsstreifen geplant (bitte nach Arten getrennt mit Angabe der jeweiligen Länge auflisten)? Wann ist jeweils die Umsetzung vorgesehen? Antwort zu 8: Nach dem gegenwärtigen Arbeitsstand liegen für die nachfolgend genannten Straßen weitgehend abgestimmte Planungen zur Markierung von Radfahrstrei- fen vor. Radfahrstreifen und Angebotsstreifen (Schutzstreifen) wurden hier nicht unterschieden, die sie innerhalb einer Straße in Abhängigkeit von der örtlichen Situation ab- wechselnd zur Ausführung kommen. Zu den Realisie- rungszeiträumen können derzeit keine verbindlichen Aus- sagen getroffen werden, je nach Vorbereitungsstand ist eine Umsetzung im Zeitraum 2013 bis 2015 zu erwarten. Die Längenangaben sind richtungsbezogen.  Annenstraße (Dresdener Straße – Heinrich-Heine-Platz); 0,6 km  Reinickendorfer Straße (Seestraße – Plantagenstraße); 2,4 km  Brückenstraße südl. Märkisches Ufer; 0,6 km  Schulze-Delitzsch-Platz; 0.3 km  Stülerstraße; 0,6 km  Turmstraße westl. Lübecker Straße; 2,2 km  Stromstraße (Perleberger Straße – Turmstraße, Westseite); 0,2 km  Prinzenstraße südl. Gitschiner Straße; 0,3 km  Skalitzer Straße (Kottbusser Tor – Wassertorplatz); 0,6 km  Gitschiner Straße (Wassertorplatz – Zossener Straße); 2,2 km  Warschauer Straße (Revaler Straße – Frankfurter Allee); 1,5 km  Dietzgenstraße (Schillerstraße – Wackenbergstraße); 1,6 km  Heinrich-Mann-Straße; 1,3 km  Hansastraße (Indira-Gandhi-Straße – Buschallee); 2,0 km  Granitzstraße (Neumannstraße – Haßfurter Weg, Südseite); 0,5 km  Danziger Straße (Prenzlauer Allee – Landsberger Allee); 4,0 km  Blankenburger Straße (Pasewalker Straße – Siegfriedstraße); 2,8 km  Pasewalker Straße (Schlossallee – Am Feuchten Winkel); 0,8 km  Joachim-Friedrich-Straße (Westfälische Straße – Gervinusstraße); 1,3 km  Sömmeringstraße; 1,0 km  Lise-Meitner-Straße südl. Max-Dohrn-Straße; 1,2 km  Alt Gatow (Am Ortsrand – Plievierstraße, Westseite); 0,7 km  Kladower Damm (Hellebergeweg – Plievierstraße, Ostseite); 1,3 km  Klosterbuschweg (Seegefelder Weg – Torweg); 0,8 km  Nauener Straße nördl. Staakener Straße; 0,5 km  Zeppelinstraße südl. Spekteweg; 0,6 km  Wilhelmstraße (Daberkowstraße – Weinmeisterhornweg, Ostseite); 0,2 km  Gartenfelder Straße (östl. Küsterstraße – Daumstraße, Nordseite); 0,9 km  Feuerbachstraße (Schöneberger Straße – Lauenburger Straße); 0,5 km  Königstraße (Glienicker Brücke – Nikolskoer Weg); 2,3 km  Kamenzer Damm (Wedellstraße – Malteser Straße, Nordseite); 0,3 km  Ringstraße (Kaiserstraße – Attilastraße); 1,4 km  Kaiserstraße (Mariendorfer Damm – Machonstraße); 0,4 km  Schöneberger Straße (Alboinstraße – Manteuffelstraße); 1,0 km  Werbellinstraße (Karl-Marx-Straße – Morusstraße, Nordseite); 0,3 km  Karl-Marx-Straße (Silbersteinstraße – Juliusstraße); 0,8 km  Köpenicker Landstraße (Am Plänterwald – Bulgarische Str., Nordseite); 0,2 km. Frage 9: Ist die Anlage von Radfahrstreifen auf der stark frequentierten Strecke vom Lützowufer bis zur Skalitzer Straße geplant? Wenn ja, wann soll mit der Umsetzung begonnen werden? Wenn nein, weshalb nicht? Antwort zu 9: Die Senatsverwaltung für Stadtentwick- lung und Umwelt plant gegenwärtig zusammen mit dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg die Abmarkierung von Radfahrstreifen im Bereich Gitschiner Str. - Skalitzer Str. (zwischen Zossener Str. und Kottbusser Tor). In die- sem Zusammenhang ist die Verlagerung des ruhenden Verkehrs vom Fahrbahnrand auf den Mittelstreifen unter die Hochbahn vorgesehen. Diese Arbeiten werden unmit- telbar nach den derzeit laufenden Sanierungsarbeiten des U-Bahnviadukts durchgeführt. Die Fertigstellung wird voraussichtlich im Zeitraum 2014/15 erfolgen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 658 3 Sobald der Bereich Gitschiner Str. - Skalitzer Str. um- gesetzt ist, wird sich die Senatsverwaltung für Stadtent- wicklung und Umwelt zusammen mit dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg mit weiteren Teilabschnitten dieses Straßenzugs beschäftigen. Hier werden allerdings andere Lösungen für den ruhenden Verkehr gefunden werden müssen, da sich die Flächen unter der Hochbahn wegen des parallelen Landwehrkanals für den ruhenden Verkehr nicht nutzen lassen. Frage 10: Wie stellt der Senat in Zukunft sicher, dass nach der Umgestaltung von Plätzen und Straßen eine ausreichende Anzahl an Fahrradstellplätzen eingeplant wird und keine Planungspannen mehr wie bei der Umgestaltung der Tauentzienstraße am Wittenbergplatz geschehen? Antwort zu 10: Die Senatsverwaltung für Stadtent- wicklung und Umwelt achtet bei der Neugestaltung von Straßen und Plätzen auf die Berücksichtigung von Abstel- lanlagen für den Radverkehr. Für die Umsetzung sind die Bezirke als Träger der Straßenbaulast verantwortlich. Sie legen Standorte und Anzahl der Abstellanlagen fest. Bei Bedarf wäre auch eine Finanzierung aus dem Radver- kehrstitel möglich. Im Falle der Tauentzienstraße ist durch die verant- wortlichen Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf und Tempelhof-Schöneberg nach vollständigem Abschluss der Bauarbeiten vorgesehen, Fahrradabstellanlagen an geeigneten Stellen einzubauen. Berlin, den 19. März 2013 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Mrz. 2013)