Drucksache 17 / 11 662 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Bangert (GRÜNE) vom 04. März 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. März 2013) und Antwort Wo ist das Konzept für den Tanz in Berlin? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Was beinhaltet das in der 18. Sitzung des Ausschusses für Kulturelle Angelegenheiten am 11.02.2013 von Staatssekretär André Schmitz bestätigte Konzept für den Tanz in Berlin? Wir bitten um eine ausführliche Er- läuterung. 2. Wann wurde dieses Konzept erstellt und für welchen Zeitraum ist es angelegt? 3. Wer hat an der Erarbeitung des Konzepts mitgewirkt ? 4. Ist dieses Konzept jemals öffentlich diskutiert worden und wenn ja wann in welchem Rahmen? Zu 1. bis 4.: Seit 1993 werden Handlungsschwer- punkte für den Tanz von der Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten und der Tanzszene öffentlich diskutiert und daraus Handlungslinien abgeleitet. Dazu fand im Feb- ruar 1993 bereits ein erstes Symposium „Tanz in Berlin “ statt, das vom Runden Tisch Tanz initiiert und dokumentiert wurde. Erstmalig diskutierten Vertreterinnen und Vertreter der freien Szene und der Opernhäuser auf Au- genhöhe über das Thema „Tanz in Berlin“. In den Folgejahren wurde in Workshops und Arbeits- gruppen über die Entwicklung von Förderinstrumenten, Aus- und Weiterbildung und Professionalisierung der Tanzszene ein steter Dialog mit den Tanzschaffenden geführt. Mit der Gründung und der damit einher gehenden Ei- genständigkeit des Staatsballetts im Jahr 2004 wurde dem Tanz in Berlin eine besondere Wertschätzung zuteil. Gleichzeitig positionierte sich die freie Tanzszene im tanzraumberlin Netzwerk und im Verein Zeitgenössischer Tanz Berlin e.V., um gemeinsam die Verbesserung der Arbeitssituation von Tänzerinnen und Tänzer und Chore- ografinnen und Choreografen in Berlin einzufordern. Die damalige Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur unterstützte 2005 die Gründung des Tanzbüros Berlin. Zu seinen Aufgaben gehört Projektar- beit zur Verbesserung der Ausbildungs- und Produktions- bedingungen der freien Tanzszene, das Angebot von Be- ratungsseminaren und Informationsgesprächen für Tanz- und Theaterschaffende, die Herausgabe des Magazins „tanzraumberlin“, die Bereitstellung der Website www.tanzraumberlin.de als Informations- und Kontakt- portal und das Angebot der Rabattkarte tanzcard. Berlin ist das einzige Bundesland, das ein Tanzbüro fördert (90 T€ im Jahr). 2006 starteten auf Initiative des Tanzplan Deutschland e.V., einer Tochter der Bundeskulturstiftung, in den Bun- desländern verschiedene Pilotprojekte im Bereich Tanz, um die Entwicklung des zeitgenössischen Tanzes in Deutschland zu fördern und zu stärken. In Berlin reali- sierte die damalige Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur das Pilotprojekt Hochschulüber- greifendes Zentrum Tanz – Pilotprojekt Tanzplan Berlin (HZT). Ebenfalls 2006 fand ein Arbeitssymposium zur Förde- rung der darstellenden Künste zum Schwerpunkt Tanz mit eingeladenen internationalen Gästen statt, welches den Diskussionsprozess zu diesem Zeitpunkt aufgreift. Dazu liegt eine Dokumentation vor. Die Entwicklung des zeitgenössischen Tanzes in Ber- lin wurde als ein Zukunftsprojekt für die Hauptstadtregion in das Regierungsprogramm 2007-2011 aufgenommen. Seither hat sich die Arbeitssituation der Tanzszene in Ber- lin wesentlich verbessert. Die Tanzszene ist größer, pro- fessioneller, attraktiver und internationaler geworden. Maßnahmen zur Stärkung der Tanzszene 1. Neuausrichtung der Förderrichtlinien Die Neuausrichtung der Förderrichtlinie wurde mit der Tanzszene in Arbeitsgruppen öffentlich diskutiert und den Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 662 2 Bedürfnissen angepasst. Im Ergebnis wurde die Einstiegs- förderung als neue Fördermaßnahme in die Richtlinie mit aufgenommen und die Spielstättenförderung um die För- derung von Produktionsstätten erweitert. 2. Ausbildungssituation Seit Juni 2006 hat Berlin eine neue Ausbildungsstätte für zeitgenössischen Tanz und Choreographie: das Hoch- schulübergreifende Zentrum Tanz (HZT). Organisato- risch verankert ist das Zentrum an den beiden Kunsthoch- schulen „Universität der Künste“ (UdK Berlin) und „Hochschule für Schauspielkunst ‚Ernst Busch’“ (HfS). Das Besondere an dem Hochschulübergreifenden Zentrum Tanz ist eine langfristig angelegte institutionali- sierte Kooperation mit dem professionellen Praxisfeld. Diese erfolgt über das Netzwerk TanzRaumBerlin, zu dem sich mehrere Institutionen, die auf den Ebenen Pro- duktion, Präsentation, Pädagogik, Dokumentation zeitge- nössischen Tanzes agieren, zusammengefunden haben. Das HZT wurde 2010 mit seinen Studiengängen in den regulären Studienbetrieb in die Berliner Hochschul- verträge aufgenommen. Der reguläre Studienbetrieb des HZT ist somit langfristig gesichert. 3. Infrastrukturförderung mit Unterstützung der Lotto-Stiftung - Uferstudios GmbH: Ausbau des Standortes Uferstu- dios, Uferstr. 8/23 (ehem. BVG-Hallen), in Höhe von ca. 4,3 Mio € für das HZT und die freie Tanzszene - Dock 11: Neubau von Tanzstudios am Standort Brei- te Straße 43, Berlin-Pankow, in Höhe von 1,56 Mio € 4. Schwerpunkt Tanz im Hauptstadtkulturfonds Regelförderung für „Tanz im August“ Regelförderung für Sasha Waltz 5. Sicherung der Arbeitssituationen im Tanzbe- reich durch das Abgeordnetenhaus von Berlin Zusätzliche Mittelbereitstellung für - cie toula limnaios - Sasha Waltz - Dock 11(Infrastruktur) 6. Neues Publikum für den Tanz gewinnen Seit Mai 2011 gibt es die tanzcard als Rabattkarte für alle Tanzveranstaltungen in Berlin. Besonders hervorzu- heben ist dabei, dass die tanzcard ein gemeinsames Pro- jekt der freien Tanzszene mit dem Staatsballett, den Ber- liner Festspielen und vielen anderen Veranstaltungshäu- sern ist. Das Projekt Tanzmarketing ist entstanden als Initiative zur Stärkung und Vernetzung des Tanzes in Berlin. Es sollen freiliegende Ressourcen im Bereich des Marketings genutzt werden, um dieser innovativen, noch wenig im allgemeinen Kulturkanon beachteten Sparte zu mehr Aufmerksamkeit zu verhelfen. Das Ziel ist, die Präsenz des Tanzes im Kulturleben sowie dessen Wahrnehmung in der Öffentlichkeit zu er- höhen. Für die Zuschauerin / den Zuschauer soll das ge- samte Angebot von Bühnentanz gebündelt und dadurch der Zugang zu den vielförmigen Angeboten an den Berli- ner Häusern erleichtert werden. Durch vereinte Informa- tions- und Serviceangebote werden neue Publikumskreise erschlossen und der Austausch der unterschiedlichen Stammbesucherinnen und Stammbesucher einzelner Häu- ser zu anderen Veranstaltungen angeregt. Träger des EF- RE-Projektes ist die Kulturprojekte GmbH in Zusam- menarbeit mit dem Tanzbüro Berlin. 5. Ist das Konzept öffentlich einsehbar? Wenn ja wo und wenn nein, warum nicht? 6. Hatten die in dem Konzept erwähnten Ensembles und Künstlerinnen und Künstler die Gelegenheit, eine Stellungnahme dazu abzugeben? Wenn ja, sind diese öf- fentlich zugänglich und wenn nein, warum nicht? Zu 5. und 6.: Alle Überlegungen zur Stärkung und Entwicklung von Tanz sind unter aktiver Einbeziehung der Tanzszene öffentlich diskutiert worden. Daraus sind Handlungsschwerpunkte wie oben ausgeführt entwickelt worden, die kontinuierlich im Rahmen der vorhandenen Ressourcen umgesetzt werden. 7. Hat der Senat angesichts der aktuellen prekären Situation einiger Ensembles und Spielstätten im Tanzbe- reich eine Überarbeitung des Konzepts geplant? Wenn ja, wann und in welcher Form soll diese stattfinden? Wenn nein, warum nicht? Zu 7.: Die Stärkung des Tanzes in Berlin ist weiterhin Bestandteil der kulturpolitischen Schwerpunktsetzung, wobei die Haushaltssituation des Landes Berlin den Handlungsrahmen bildet (siehe Anlage). Berlin, den 26. März 2013 In Vertretung André Schmitz Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Apr. 2013) Anlage zur Kleinen Anfrage Nr. 17 / 11 662 Förderung von Tanzprojekten Zeitgenössischer Tanz Laufende Förderung 2013 2013 Basisförderung / 9 Projekte 663.000 € Spielstättenförderung / 4 Projekte 385.000 € Einzelprojektförderung / 9 Projekte 200.800 € Tanzstipendium 20.000 € Gastspielförderung NationalesPerformanceNetz 25.000 € Tanz im August 622.412 € Tanzzeitung, Videodoku u.a. 35.000 € Einstiegsförderung / 1 Projekt 5.000 € Hauptstadtkulturfonds* / 14 Projekte 678.000 € ztb / Tanzbüro Berlin 90.000 € Sasha Waltz 1.850.000 € Constanza Macras 120.000 € 4.694.212 € Infrastrukturförderung seit 2006 Pilotprojekt Hochschulübergreifendes Zentrum Tanz (HZT) - Aufbauphase 2.256.587 € Lotto-Mittel für Ausbau der Uferstudis und Neubau Dock11/Eden 5.874.000 € 8.130.587 € Sonstige Förderung bis 2014 EFRE-Projekt Tanzmarketing 238.436 € 2 ESF Projekte (Tanzfabrik Berlin e.V., Dock 11) 516.636 € 755.072 € Staatsballett 7.400.000 € noch nicht berücksichtigte sonstige Infrastruktur Sophiensäle 750.000 € Hau 4.870.000 € 5.620.000 € ka17-11662 Anlage zur KA 1711662