Drucksache 17 / 11 664 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Özcan Mutlu (GRÜNE) vom 04. März 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. März 2013) und Antwort Unbesetzte Funktionsstellen an Berliner Schulen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Funktionsstellen, insbesondere Schulleiter - und StellvertreterInnenstellen sind derzeit an den all- gemeinbildenden Schulen und den Berufsschulen des Landes Berlin nicht besetzt (sortiert nach Funktionsstel- len, Dauer sowie Schultyp und Bezirk) Zu 1.: Die Anzahl der im laufenden Schuljahr 2012/2013 freien Funktionsstellen sowie die Anzahl der ausgeschriebenen Funktionsstellen ist der als Anlage 1 (Stand: 11.03.2013) beigefügten Übersicht (differenziert nach Funktionsstellen, Schulart und Bezirk) zu entneh- men. Eine detaillierte Auswertung nach der zeitlichen Dauer der Nichtbesetzung könnte nur mit einem unver- hältnismäßig großen Aufwand geleistet werden, so dass hier auf entsprechende Angaben verzichtet wird. Die Spalten für Koordinatorinnen und Koordinatoren, Fachbereichsleiterinnen und Fachbereichsleiter sowie Stufenleiterinnen und Stufenleiter an Integrierten Sekun- darschulen, Gymnasien und beruflichen Schulen enthalten bezüglich freier und ausgeschriebener Stellen keine Eintragungen , da dies Stellen in der Bewertung A14/15 bzw. A 15 sind. Mit Inkrafttreten der Neufassung der „Verwaltungsvorschrift über eine einheitliche Gestaltung und Zu- ordnung von Aufgabenbereichen an öffentlichen Schulen des Landes Berlin (VV Zuordnung)“ vom 29.12.2010 hat sich die Zahl der entsprechenden Funktionsstellen deut- lich verringert. In diesen Wertigkeiten gibt es daher der- zeit berlinweit noch immer Dienstkräfte im Überhang, so dass diese Stellen noch nicht ausgeschrieben, sondern nur durch Umsetzung besetzt werden können. 2. Wie viele Schulleiter- und StellvertreterInnenstellen sind zur Zeit lediglich kommissarisch besetzt? (sor- tiert nach Funktionsstellen, Dauer sowie Schultyp und Bezirk) Zu 2.: Für freie Stellen für Schulleiterinnen und Schulleiter ist eine kommissarische Beauftragung grund- sätzlich nicht erforderlich, da hier die stellvertretende Schulleiterin bzw. der stellvertretende Schulleiter die Aufgaben wahrnehmen. Sofern stellvertretende Schullei- terinnen und stellvertretende Schulleiter entsprechend tätig werden oder wenn deren Stellen frei sind, werden Lehrkräfte der Schulen mit der kommissarischen Wahr- nehmung der Aufgaben der stellvertretenden Schulleiterin bzw. des stellvertretenden Schulleiters beauftragt. Eine zahlenmäßig verlässliche Aussage ist nicht mög- lich, da dieser Sachverhalt nicht systematisch erfasst wird. 3. Was sind die konkreten Gründe dafür, dass diese Funktionsstellen unbesetzt sind, und was steht einer zügi- gen Besetzung jeweils im Wege? Zu 3.: Insbesondere bei Stellen für Schulleiterinnen und Schulleiter sowie stellvertretende Schulleiterinnen und stellvertretende Schulleiter erfolgt die Stellenaus- schreibung bei planmäßigen Personalaustritten (Verset- zung in den Ruhestand mit Erreichen der Altersgrenze) im Regelfall mindestens ein Jahr vor dem Freiwerden der Stelle. Bei nichtplanmäßigen Personalaustritten (vorzeiti- ge Versetzung in den Ruhestand, Beurlaubung, Wahr- nehmung einer anderen Tätigkeit) erfolgt die Stellenaus- schreibung grundsätzlich mit Bekanntwerden des (beab- sichtigten) Personalaustritts bzw. der Veränderung. In diesen Fällen lässt sich eine – ggf. auch längere Vakanz der Stelle – nicht vermeiden. Die Verfahrensdauer wird maßgeblich von den in der Beantwortung zu 7. näher beschriebenen Beteiligungs- rechten bestimmt. Die zuständige Schulaufsicht führt das gesamte Auswahlverfahren unter Beachtung der ge- setzlichen und sonstigen Vorschriften schnellstmöglich durch; bei planmäßigen Personalaustritten wird eine un- mittelbare und bei nichtplanmäßigen Personalaustritten eine schnellstmögliche Nachbesetzung angestrebt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 664 2 Längere Verfahrenszeiten entstehen jedoch dann, wenn noch dienstliche Beurteilungen von der Schulleite- rin oder dem Schulleiter gefertigt werden müssen. Hinzu kommen nach der Auswahlentscheidung ggf. eingehende Konkurrentenklagen von nicht ausgewählten Bewerberin- nen und Bewerbern, die eine abschließende Entscheidung verzögern oder verhindern. 4. Bei wie vielen dieser Funktionsstellen gemäß Frage 1 und 2 läuft das Besetzungsverfahren schon? (sortiert nach Funktionsstellen, Dauer sowie Schultyp und Bezirk) 5. An wie vielen und welchen Schulen sind aktuelle, wie viele Funktionsstellen – trotz bereits erfolgter Stellenausschreibungen – immer noch unbesetzt? 6. Wann erfolgte jeweils die Ausschreibung im Amtsblatt? Zu 4., 5. und 6.: Bei allen ausgeschriebenen Funkti- onsstellen läuft das Stellenbesetzungsverfahren. Die je- weils zuständige Schulaufsicht beginnt die Auswahlver- fahren zeitnah nach Ablauf der Ausschreibungsfrist. Die Anzahl der seit 2008 in jedem Kalenderjahr je- weils pro Region bzw. für die einzelnen Schularten im Amtsblatt für Berlin veröffentlichten und aktuell noch gültigen Ausschreibungen ist der Anlage 2 (Stand: 11.03.2013) zu entnehmen. Die Anzahl der unterschiedlichen Funktionsstellen pro Region entnehmen Sie bitte der Anlage 1. Dazu könnte eine detaillierte Auswertung nach der zeitlichen Dauer der einzelnen Stellenbesetzungsverfahren nur mit einem un- verhältnismäßig großen Aufwand geleistet werden, so dass hier auf entsprechende Angaben verzichtet wird. Gleiches gilt für eine einzelschulische Zuordnung der laufenden Ausschreibungsverfahren. 7. Wie lange dauert es im Schnitt, bis eine ausgeschriebene Funktionsstellen besetzt ist und wie viele unbesetzten Funktionsstellen gibt es, die länger als 12 Mo- nate bzw. 24 Monate auf nicht besetzt werden konnten? 8. Welche Mitbestimmungsgremien sind bei der Auswahl der BewerberInnen jeweils eingebunden? Zu 7. und 8.: Durchschnittlich ist von einer Verfah- rensdauer von ungefähr einem Jahr auszugehen. Dabei nehmen allein die verschiedenen, gesetzlich geregelten Beteiligungsrechte der Beschäftigtenvertretungen und – sofern es sich um Stellen für Schulleiterinnen und Schulleiter sowie stellvertretende Schulleiterinnen und stellver- tretende Schulleiter handelt – des Schulträgers sowie der Schulkonferenz einen Zeitraum von vier bis sechs Mona- ten in Anspruch. Zur Frage, wie viele Funktionsstellen länger als 12 bzw. 24 Monate unbesetzt sind, wird auf die Anlage 2 verwiesen. An einer Stellenausschreibung sind die Gesamtfrau- envertretung und der Gesamtpersonalrat zu beteiligen. Die Beteiligungsfrist beträgt jeweils zwei Wochen und verlängert sich ggf. bei Erörterungsbedarf der genannten Gremien. Die Gesamtschwerbehindertenvertretung wird informiert. Nach Veröffentlichung der Ausschreibung und Ablauf der dreiwöchigen Ausschreibungsfrist werden die einge- gangenen Bewerbungen an die zuständige Schulaufsicht zur Durchführung des eigentlichen Auswahlverfahrens abgegeben. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich bei- spielhaft auf die Durchführung eines Verfahrens zur Be- setzung einer Stelle Schulleiterin und Schulleiter oder stellvertretende Schulleiterin und stellvertretender Schul- leiter an einer allgemein bildenden Schule. Bei allen an- deren Funktionsstellen an diesen Schulen entfallen die Beteiligung des Schulträgers und der Schulkonferenz. An beruflichen und zentral verwalteten Schulen ent- fällt die Beteiligung des Schulträgers bei Stellen für Schulleiterinnen und Schulleiter, stellvertretende Schul- leiterinnen und stellvertretende Schulleiter sowie Abtei- lungsleiterinnen und Abteilungsleiter; bei allen anderen Funktionsstellen entfällt auch die Beteiligung der Schul- konferenz. Am Auswahlverfahren (Bewerbungsgespräch) werden – in Abhängigkeit von der zu besetzenden Funktionsstelle und der Bewerberlage – die örtliche Frauenvertreterin und ggf. die örtliche Schwerbehindertenvertretung sowie der örtliche Personalrat beteiligt. Nach Fertigung des Auswahlvermerks und Entscheidung der Dienstbehörde über den Auswahlvorschlag ist das Benehmen mit dem zuständigen Bezirksamt herzu- stellen, sofern zwei Bewerberinnen oder Bewerber der Schulkonferenz der Schule zur Besetzung vorgeschlagen werden. Das Benehmen gilt zwei Wochen nach erfolgter Beteiligung als erteilt. Danach erhält die örtliche Schwerbehindertenvertre- tung Gelegenheit zur Stellungnahme (§ 95 (2) SGB IX, Beteiligungsfrist gesetzlich nicht geregelt) und die örtli- che Frauenvertreterin wird beteiligt (§ 17 (2) LGG, Betei- ligungsfrist zwei Wochen). Anschließend werden der Schulkonferenz die zur Be- setzung der Stelle ausgewählten Bewerberinnen und/oder Bewerber vorgeschlagen. Die Schulkonferenz tagt inner- halb von vier Wochen und gibt ihren Vorschlag zur Be- setzung bzw. ihre Stellungnahme innerhalb einer Woche ab. Nach der Schulkonferenz wird die Auswahlentschei- dung durch die Dienstbehörde getroffen. Daran sind er- neut die örtliche Schwerbehindertenvertretung (§ 95 (2) SGB IX, Beteiligungsfrist gesetzlich nicht geregelt), die örtliche Frauenvertreterin (§ 17 (1) LGG, Beteiligungsfrist zwei Wochen) sowie – sofern es sich um eine Stelle stellvertretende Schulleiterin bzw. stellvertretender Schul- leiter handelt – der örtliche Personalrat (§ 88 (7) PersVG, Beteiligungsfrist zwei Wochen) zu beteiligen. Nach Abschluss der Beteiligung der Beschäftigtenver- tretungen erfolgt die Fertigung der Absagen an die nicht ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber. Nach zwei Wochen erfolgt der Abschluss des Verfahrens durch Ver- anlassung der Beauftragung bzw. Ernennung der ausge- wählten Bewerberin bzw. des ausgewählten Bewerbers. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 664 3 9. In welchen Bezirken gibt es eine überdurchschnittliche Häufung von (langjährig) unbesetzten Stellen? 10. Falls es eine solche Häufung gibt, wie erklärt der Senat diese unbefriedigende Situation und wie gedenkt der Senat, diese Problematik anzugehen? Zu 9. und 10.: Der Anlage 2 kann u.a. die Anzahl der in den einzelnen Regionen laufenden Auswahlverfahren entnommen werden. Im Vergleich mit den vergangenen Jahren ist danach erstmalig für die Regionen Charlotten- burg-Wilmersdorf und Tempelhof-Schöneberg zwar eine überdurchschnittliche Anzahl aktuell laufender Aus- schreibungsverfahren festzustellen. Überdurchschnittlich langjährig unbesetzt sind die Funktionsstellen jedoch auch dort nicht. Von einer grundsätzlichen Tendenz oder systemati- schen Problematik kann hier nicht ausgegangen werden. Für die Region Tempelhof-Schöneberg ist dies u.a. in einem wiederholten Wechsel der zuständigen Schulauf- sichten begründet. In regelmäßigen Gesprächen der zuständigen Abtei- lungsleitung mit den Schulaufsichten in allen Außenstel- len wird u.a. die besondere Bedeutung der Funktionsstel- len für die schulische Situation und Entwicklung immer wieder thematisiert. Neben allen anderen schulaufsichtli- chen Aufgaben liegt in der vorrangigen Bearbeitung lau- fender Stellenausschreibungen ein besonderer Schwer- punkt in der Arbeit der regionalen Schulaufsichten. Ich habe keinen Grund, an der schnellstmöglichen Erledigung solcher Vorgänge zu zweifeln. 11. Wie hat sich die Zahl der unbesetzten Funktionsstellen in den vergangenen drei Schuljahren entwickelt (sortiert nach Art der Funktionsstelle, Schultyp und Be- zirk) Zu 11.: Zur Beantwortung verweise ich auf die Ant- worten zu den von Ihnen gestellten Kleinen Anfragen Nr. 16/13844, Nr. 16/14970 und Nr. 17/10300. Für das Jahr 2011 liegt eine vergleichbare Auswertung nicht vor. Eine nachträgliche Auswertung (zu einem be- liebigen Stichtag) könnte nur mit einem unverhältnismä- ßig großen Aufwand geleistet werden, so dass hier auf entsprechende Angaben verzichtet wird. Berlin, den 18. März 2013 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Apr. 2013) SenBJW I B 5.3/5.4 Anlage 1 zur Antwort auf die Kleine Anfrage 17 /11 664 11.03.2013 - 6476/6441 - Grundschulen Sonderschulen Gymnasien Stand: 11.03.13 Schulleiter/in stellv. Schulleiter/in Schulleiter/in stellv. Schulleiter/in Schulleiter/i n frei ausgeschr. frei ausgeschr. frei ausgeschr. frei ausgeschr. Mitte 2 1 3 3 1 Friedrichshain- Kreuzberg 1 1 4 4 1 Pankow 3 2 2 2 Charlottenburg- Wilmersdorf 2 2 6 6 1 1 Spandau 1 5 5 1 1 Steglitz-Zehlendorf 1 1 Tempelhof-Schöneberg 3 3 3 3 Neukölln 4 4 5 5 3 3 Treptow-Köpenick 1 1 Marzahn-Hellersdorf Lichtenberg 2 2 3 3 2 1 Reinickendorf 2 2 2 2 Zentralverwaltete Schulen Summe 20 17 31 31 6 4 7 6 Seite 1 SenBJW I B 5.3/5.4 Anlage 1 zur Antwort auf die Kleine Anfrage 17 /11 664 11.03.2013 - 6476/6441 - Grundschulen Stand: 11.03.13 Mitte Friedrichshain- Kreuzberg Pankow Charlottenburg- Wilmersdorf Spandau Steglitz-Zehlendorf Tempelhof-Schöneberg Neukölln Treptow-Köpenick Marzahn-Hellersdorf Lichtenberg Reinickendorf Zentralverwaltete Schulen Summe Gymnasien Integrierte Sekundarschulen Schulleiter/in stellv. Schulleiter/in Koordinator/in Fachbereichsleiter/in Fachleiter/in Schulleiter/i n frei ausgeschr. frei ausgeschr. frei ausgeschr. frei ausgeschr. frei ausgeschr. 1 20 5 15 2 15 3 1 1 3 3 47 20 23 12 1 1 35 17 2 2 2 2 36 19 2 1 24 9 12 2 1 15 1 16 3 24 9 14 8 6 6 5 0 0 0 0 296 100 Seite 2 SenBJW I B 5.3/5.4 Anlage 1 zur Antwort auf die Kleine Anfrage 17 /11 664 11.03.2013 - 6476/6441 - Grundschulen Stand: 11.03.13 Mitte Friedrichshain- Kreuzberg Pankow Charlottenburg- Wilmersdorf Spandau Steglitz-Zehlendorf Tempelhof-Schöneberg Neukölln Treptow-Köpenick Marzahn-Hellersdorf Lichtenberg Reinickendorf Zentralverwaltete Schulen Summe Integrierte Sekundarschulen Berufliche Schulen Schulleiter/in stellv. Schulleiter/in Koordinator/in Stufenleiter/in Fachbereichsleiter/in Fachleiter/in Schulleiter/i n frei ausgeschr. frei ausgeschr. frei ausgeschr. frei ausgeschr. frei ausgeschr. frei ausgeschr. 2 1 26 15 1 1 30 20 35 12 1 26 17 1 1 29 15 27 14 1 1 41 32 1 1 41 7 20 13 10 5 28 8 44 20 5 1 0 0 7 5 0 0 0 0 0 0 362 179 Seite 3 SenBJW I B 5.3/5.4 Anlage 1 zur Antwort auf die Kleine Anfrage 17 /11 664 11.03.2013 - 6476/6441 - Grundschulen Stand: 11.03.13 Mitte Friedrichshain- Kreuzberg Pankow Charlottenburg- Wilmersdorf Spandau Steglitz-Zehlendorf Tempelhof-Schöneberg Neukölln Treptow-Köpenick Marzahn-Hellersdorf Lichtenberg Reinickendorf Zentralverwaltete Schulen Summe Berufliche Schulen Schulleiter/in stellv. Schulleiter/in Abt.-/Ausbildungs- bereichsleiter/in Fachbereichsleiter/in Fachleiter/in frei ausgeschr. frei ausgeschr. frei ausgeschr. frei ausgeschr. frei ausgeschr. 2 2 17 4 2 2 2 1 25 12 19 3 3 3 1 17 5 2 2 18 5 1 1 16 3 8 3 14 7 1 1 3 1 6 2 1 6 4 1 1 15 8 5 1 0 0 7 7 9 6 0 0 169 58 Seite 4 SenBJW I B 5.3/5.4 ( 9227 - 6476/6441 Stand: 11.03.2013 - Seite 1 / 1 - Anlage 2 zur Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 17 / 11 664 Region / Schulart Berufliche Schulen Integrierte Sekundarschulen Grundschulen Gymnasien Sonderschulen Gesamtergebnis 01 Mitte 6 16 4 5 31 02 Friedrichshain-Kreuzberg 15 21 5 2 43 03 Pankow 3 12 2 3 2 22 04 Charlottenburg-Wilmersdorf 8 17 8 24 1 58 05 Spandau 7 16 5 12 1 41 06 Steglitz-Zehlendorf 4 14 18 1 37 07 Tempelhof-Schöneberg 3 33 6 23 65 08 Neukölln 7 8 9 10 3 37 09 Treptow-Köpenick 2 13 1 16 10 Marzahn-Hellersdorf 2 5 2 9 11 Lichtenberg 4 8 5 3 1 21 12 Reinickendorf 9 20 4 9 42 zentralverwaltete Schulen 1 1 2 Gesamtergebnis 71 184 48 111 10 424 Region / Schulart 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Gesamtergebnis 01 Mitte 1 1 4 20 5 31 02 Friedrichshain-Kreuzberg 1 2 25 15 43 03 Pankow 1 14 7 22 04 Charlottenburg-Wilmersdorf 2 5 29 22 58 05 Spandau 1 2 3 23 12 41 06 Steglitz-Zehlendorf 1 33 3 37 07 Tempelhof-Schöneberg 6 11 24 24 65 08 Neukölln 1 4 23 9 37 09 Treptow-Köpenick 5 10 1 16 10 Marzahn-Hellersdorf 3 5 1 9 11 Lichtenberg 1 2 10 8 21 12 Reinickendorf 3 23 16 42 zentralverwaltete Schulen 2 2 Gesamtergebnis 4 3 9 46 239 123 424 Region / Schulart 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Gesamtergebnis Berufliche Schulen 1 1 16 (1 x zentral) 28 25 71 Integr. Sekundarschulen 8 (1 x zentral) 132 44 184 Grundschulen 1 2 1 6 28 10 48 Gymnasium 2 7 15 45 42 111 Sonderschulen 1 1 6 2 10 Gesamtergebnis 4 3 9 46 239 123 424 Stellenausschreibungen nach Veröffentlichung und Schularten Stellenausschreibungen nach Veröffentlichung und Regionen Stellenausschreibungen nach Regionen und Schularten ka17-11664 K1711664 Anlage 1 K1711664 Anlage 2