Drucksache 17 / 11 665 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Özcan Mutlu (GRÜNE) vom 04. März 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. März 2013) und Antwort Segregation an Grundschulen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat die Ergebnisse der Studie „Segregation an Grundschulen: Der Einfluss der elterlichen Schulwahl“ vom Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration? Zu 1.: Im Kern der Studie geht es um schulische Seg- regation von Bevölkerungsgruppen durch die elterliche Schulwahl: Bildungsnahe Eltern tragen aktiv Sorge, dass ihr Kind ggf. eine andere als die zuständige Grundschule besucht, wohingegen sich bildungsferne Eltern, überwie- gend mit Migrationshintergrund, deutlich seltener gegen die zugewiesene Grundschule entscheiden. Bildungsnahe Eltern informieren sich über Schulen anhand der Merkmale im Internet-Schulportrait und bei Veranstaltungen, z.B. Tag der offenen Tür. Schulen mit hohem Migrantenanteil werden gemieden, da dies als Qualitätsindikator und somit mit mangelhaften Lernmög- lichkeiten assoziiert wird. Allerdings ist die Behauptung, dass Segregation in Grundschulen zu ungleichen Lernchancen für Zuwander- erkinder führt, nur schwer belegbar. Es kann grundsätz- lich nicht davon ausgegangen werden, dass der Migrati- onshintergrund allein Ursache für unbefriedigende Schul- abschlüsse und Verhaltensnormen von Zuwandererkin- dern ist. Der Blick auf einen Zustand, wie in dieser Stu- die, sagt nichts über die Ursachen der Ergebnisse. Die DESI-Studie – Deutsch-englische Schülerleistungen international hat zum Beispiel zum Thema Migrati- onshintergrund differenzierte Ergebnisse vorgelegt und damit die Diskussion um Migranten aus einer einseitigen Defizitorientierung herausgehoben: Mehrsprachig aufge- wachsene Kinder haben oft einen Vorteil im Fremdspra- chenerwerb und sind teilweise motivierter im Unterricht als einsprachig Deutsch aufgewachsene Kinder. Die Ursachen können folglich nicht empirisch mit den kulturellen Wurzeln der Zuwandererkinder belegt werden, sondern sind überwiegend in der sozialen Herkunft be- gründet. Dabei spielt der Migrationshintergrund nur eine sekundäre Rolle und macht sich in der Regel vorwiegend in der Qualität der deutschen Sprachkenntnisse bemerk- bar. In der Tat sind in Berlin mehr als ein Drittel der schulpflichtigen Kinder ökonomischen, sozialen oder bildungsbezogenen Risikolagen ausgesetzt. Schulen, die umfeldbedingt schwierige Rahmenbedingungen haben, erbringen oft nur unzureichende kognitive und soziale Leistungsergebnisse. Hinsichtlich des Indikators „nichtdeutsche Herkunftssprache“ zeigt die Schulabgängerstatistik , dass der Abstand zwischen den Leistungen einspra- chig Deutsch aufgewachsener Jugendlicher und solcher nichtdeutscher Herkunftssprache (ndH) zwar schrumpft, aber noch nicht zufriedenstellend ist (Anlage). 2. Welche Konsequenzen zieht der Senat aus den Er- gebnissen der Studie für seine Arbeit? Zu 2.: Die Studie reiht sich ein in andere Studien und Erhebungen, sei es mit nationaler oder internationaler Ausrichtung. Angefangen mit den Auswirkungen von PISA (Programme for International Student Assessment) auf die Rahmenlehrpläne, über die Erkenntnisse von IG- LU/PIRLS (Internationale Grundschul-Lese-Untersu- chung/Progress in International Reading Literacy Study) und TIMSS (Third International Mathematics and Science Study) über die Lesekompetenz bzw. das mathematisch- naturwissenschaftliche Grundverständnis, die Länderver- gleiche und VERgleichsArbeiten des IQB (Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen), COACTIV (Professionswissen von Lehrkräften, kognitiv aktivieren- der Mathematikunterricht und die Entwicklung mathema- tischer Kompetenz), StEG (Studie zur Entwicklung von Ganztagsschulen), DESI (Deutsch-englische Schülerleis- tungen international) und zuletzt mit dem Modellprojekt FörMig (Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund). Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 665 2 Der Berliner Senat hat jeweils auf die Ergebnisse rea- giert und bedarfsgerecht entsprechende Programme auf- gelegt und Maßnahmen ergriffen. Somit werden die wis- senschaftlichen Erkenntnisse bei der Weiterentwicklung der Bildungsinstitutionen berücksichtigt. Die Empfehlun- gen der Studie „Segregation an Grundschulen“ sind nicht neu, sondern benennen Handlungsfelder, die seit Jahren bearbeitet werden - Kooperative Elternarbeit, frühzeitiges Einbinden der Eltern bereits am Übergang von der Kita in die Grundschule, Vernetzung mit weiterführenden Schu- len und externen Partnern wie Vereinen und Kulturein- richtungen und zielgerichtete Lehrerfortbildung über durchgängige Sprachbildung und individuelle Förderung als Fortbildungsaufgabe des gesamten Kollegiums. In den Antworten zu den Fragen 4 - 6 werden konkre- te Maßnahmen erläutert. 3. Hat der Senat Kenntnis über Segregationstendenzen an Grundschulen und weiterführenden Schulen, die eben- falls durch die elterliche Schulwahl geprägt sind? Wenn ja, bitte ausführen. Wenn nein, warum nicht und plant der Senat eine diesbezügliche Untersuchung? Zu 3.: Die sozialräumliche Segregation beginnt bereits in den Kitas. Rd. 30 % der Kinder, deren Familiensprache nicht Deutsch ist, besuchen eine Kita, in der mehr als die Hälfte der Kinder ebenfalls nicht Deutsch als Familiensprache hat. Einige Regionen Berlins weisen bereits seit Jahren sozialräumliche Strukturen auf, die die gewünschte Heterogenität der familialen und personellen Vorausset- zungen, die Kinder in die Grundschule mitbringen, nicht mehr abbilden. Segregationstendenzen in der Bevölke- rung sind unübersehbar: Bildungsinteressierte, meist sozi- oökonomisch besser gestellte Familien verlassen sozial belastete Gebiete. Kinder mit Migrationshintergrund blei- ben zunehmend schon in der Kita unter sich. An einzelnen Grundschulen überwiegt inzwischen die Anzahl von Schülerinnen und Schülern aus sozial schwachen , bildungsfernen Familien und mit geringem Sprach- niveau. Dabei ist nicht der ndH-Status das „Problem“, sondern das ggf. zu geringe Sprachniveau in der Ver- kehrssprache, unabhängig davon, ob es sich um ein Kind nicht deutscher oder deutscher Herkunftssprache handelt. Da der Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund in den jüngeren Jahrgängen steigt, wird die Frage ihrer früh- zeitigen und differenzierten Förderung immer bedeutsa- mer: 38,1 % der Kinder in der Schulanfangsphase haben eine nichtdeutsche Herkunftssprache. Diese Quote ist höher als der Durchschnitt in der Berliner Schule (35,1 %) und zeigt daher die Tendenz (Schuljahr 2012/13). Das Anregungsmilieu in den Lerngruppen verliert an Ausgewogenheit, je weiter der prozentuale Anteil der Schülerinnen und Schüler ndH in den Schulen über 50 % steigt. Im Schuljahr 2011/12 haben 85 Grundschulen ei- nen ndH-Anteil über 60 % (davon 44 über 80 %, 18 über 90 %). Die für ein positives schulisches Lernumfeld ge- wünschte Heterogenität der sprachlichen Fähigkeiten und der allgemeinen Lernvoraussetzungen ist nicht mehr ge- geben:  Schülerinnen und Schüler aus bildungsnahen Familien werden dort nicht mehr angemeldet, sodass das Heterogenitätsspektrum immer weiter absinkt und Segregation sich verstärkt.  Sprachliches Anregungsmilieu und unterrichtliche Lernchancen für die Kinder ndH verringern sich, je weniger Kinder mit altersgemäßer Sprachkompetenz in der Klasse und in der Schule sind. Diese Entwicklung setzt sich an den weiterführenden Schulen fort. Um dem zu begegnen wurden mit der Schulstrukturreform Maßnahmen ergriffen, die Abhän- gigkeit des Bildungserfolgs von sozialer Herkunft und Migrationshintergrund deutlich zu verringern. Dazu wur- de flächendeckend an Integrierten Sekundarschulen und an 17 Gymnasien der Ganztagsbetrieb eingerichtet und das Duale Lernen mit Berufsorientierung und Praxisange- boten eingeführt. Individuelles Lernen und Fachleistungs- differenzierung sollen als Schwerpunkt der Schulstruktur- reform die bestmögliche Förderung jedes einzelnen Schü- lers und jeder einzelnen Schülerin gewährleisten. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft hat im Sommer 2010 eine wissenschaftliche Untersuchung zu den Auswirkungen der Schulstrukturre- form beauftragt. Die „BERLIN-Studie“ soll die Schulreform im Hinblick auf ihre Ziele evaluieren: - alle Kinder und Jugendlichen zu höchstmöglichen schulischen Erfolgen und die übergroße Mehrheit zum mittleren Schulabschluss am Ende der 10. Jahr- gangsstufe zu führen; - den Anteil derjenigen, die die Schule ohne Ab- schluss verlassen, deutlich zu verringern; - die Abhängigkeit des Bildungserfolgs von der sozia- len Herkunft deutlich zu verringern; - die Abiturientenquote innerhalb der nächsten zehn Jahre deutlich zu erhöhen. Erste Ergebnisse werden Ende 2013 erwartet. 4. Welche konkreten Maßnahmen will der Senat er- greifen, um Eltern mit Migrationshintergrund (noch) er- folgreicher auf die Wahlmöglichkeiten bei der Schulwahl weiterführender Schule hinzuweisen? Zu 4.: Für die Information der Eltern zur Aufnahme an weiterführenden Schulen wurde ein Elternbrief in deut- scher, türkischer und arabischer Sprache verfasst. Mit der Einführung der Schulstrukturreform und des neuen Aufnahmeverfahrens wurde eine Reihe von Informationsver- anstaltungen z.B. für die Leiterinnen der Mütterkurse und Veranstaltungen der Migrantenverbände durchgeführt. Der Schulwegweiser, Informationsveranstaltungen der Regionen, Tage der offenen Tür an den Schulen und die Beratungsgespräche in Verbindung mit der Förderprogno- se an den Grundschulen bieten für alle Eltern Information und Beratung. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 665 3 5. Welche kurzfristigen und langfristigen Maßnahmen will der Senat ergreifen, um die Folgen der Segregation und die dadurch bereits in der Grundschule startende Bil- dungsungerechtigkeit zu vermeiden? 6. Welche Konsequenzen bezüglich der Sprachförde- rung plant der Senat konkret zu ergreifen, um die benachteiligten SchülerInnen an von Segregation betroffenen Schulen zu fördern? Zu 5. und 6.: Die im Folgenden dargestellten Maß- nahmen sind keine Antwort allein auf Segregationsten- denzen, sondern zielen auf eine Qualitätsverbesserung und -sicherung von Unterricht ab, insbesondere im Be- reich der sprachlichen Bildung. Durchgängige Sprachbildung beginnt in der Kita. Die Erweiterung des Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz ab dem ersten Lebensjahr sowie die weitgehende Beitrags- freiheit sind wesentliche Elemente an denen der Senat bei gleichzeitiger Qualitätssicherung und dem Ziel bedarfsge- rechter Versorgung mit Kitaplätzen festhält. Die Betreu- ungsquote ist – obwohl es keine Kita-Pflicht gibt – in Berlin hoch. Dem „Berliner Bildungsprogramm für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Tageseinrich- tungen bis zu ihrem Schuleintritt“, das seit 2004 verbindliche pädagogische Arbeitsgrundlage der pädagogischen Fachkräfte in Kitas ist, liegt ein integrativer, lebensweltorientierter Ansatz zu Grunde, der Segregationstendenzen entgegen steht. Bei den Familien wird intensiv für den möglichst frühzeitigen Kitabesuch geworben. Viele Eltern entschei- den sich für eine wohnortnahe Betreuung ihrer Kinder, so dass sich der Sozialraum in der Zusammensetzung der Kindergruppen abbildet. Im Rahmen der Kooperation von pädagogischem Kita-Personal mit Lehrerinnen und Leh- rern der aufnehmenden Grundschulen (z.B. im Rahmen des Programms FörMig Transfer) werden Eltern zu Fragen des Schuleintritts informiert und bei Bedarf beraten. So können Eltern u.U. motiviert werden, von einem An- trag auf Schulwechsel abzusehen. Berlin nimmt mit zurzeit 197 Kindertagesstätten (Stand Ende 2012) am Bundesprogramm des Bundesmi- nisteriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend „Offensive Frühe Chancen – Schwerpunktkitas Sprache und Integration“ teil. Ziel ist die fachliche Weiterentwicklung der alltagsintegrierten, sprachlichen Bildung in den teil- nehmenden Einrichtungen um Kindern – mit und ohne Migrationshintergrund – über Sprachkompetenz gute Startchancen zu ermöglichen. Die am Bundesprogramm teilnehmenden Kitas erhalten neben Sachkosten eine zu- sätzliche, speziell weitergebildete Sprachförderkraft im Umfang einer halben Stelle pro Einrichtung. Mit dem „Gesetz zur vorschulischen Sprachförderung “ vom 01. 04. 2008 wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen zur verpflichtenden vorschulischen Sprach- standsfeststellung und Sprachförderung geschaffen. Alle Kinder sollten zu Schulbeginn über ausreichende Kennt- nisse der deutschen Sprache verfügen. Damit hat der Se- nat einen wichtigen Beitrag zur Bildungsgerechtigkeit etabliert. Wie in den Kitas wendet sich auch die Sprachförde- rung in den Schulen an alle Kinder mit Förderbedarf. Deshalb liegen der Zumessung von Personalmitteln für Sprachförderung zwei Indikatoren zugrunde: (1) Nicht- deutsche Herkunftssprache –ndH und (2) Lernmittelbefreiung - Lmb. Ersterer bezeichnet die Möglichkeit, dass Kindern, die in der Familie nicht Deutsch sprechen, ohne altersgemäße Deutschkenntnisse eingeschult werden. Letzterer bezeichnet die Möglichkeit, dass Kinder, die in einer Familie in prekärer sozioökonomischer Lage auf- wachsen, ebenfalls nicht altersgemäß Deutsch sprechen. In beiden Fällen haben die sprachlichen Reize in Familie und Umfeld nicht ausgereicht, um die deutschen Sprach- kenntnisse ausreichend auszubilden. 2011 wurde im Rahmen des „Qualitätspaket Kita und Schule“ eine wissenschaftliche Expertise von Berliner Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftlern veröffentlicht, in der Empfehlungen für evidenzbasierte Methoden und Strategien für erfolgreiche Sprachbildung aufgezeigt wer- den. Als Konsequenz aus der Expertise wurden bzw. wer- den folgende Maßnahmen umgesetzt:  Das System der Sprachbildungskoordinatorinnen und -koordinatoren wird ausgebaut. Bis 2014 sollen 400 Lehrkräfte in einer einjährigen berufsbegleiten- den Weiterbildung qualifiziert werden, um die Sprachbildung an der eigenen Schule steuern zu können und ein schuleigenes Sprachbildungskonzept zu erstellen. Darüber hinaus absolvieren alle Lehrkräfte in einer Weiterbildung ein Tagesseminar zum Thema „Durchgängige Sprachbildung in der Berliner Schule“.  Die Berliner Instrumente zur Erhebung der Lernausgangslage zu Beginn der Primarstufe (LauBe) und der Sekundarstufe I (LaL 7) sollen in wissenschaftli- cher Begleitung überarbeitet werden.  Die 2. Phase der Lehrerbildung hat Anregungen der Expertise aufgenommen und in den Pflichtbaustein „Sprachbildung“ integriert.  Die Regionale Schulaufsicht unterstützt die Inhalte und Ziele der durchgängigen Sprachbildung und nutzt die Ergebnisse des Monitoring Sprachförderung für Beratungsgespräche mit den Schulen.  Seit dem Schuljahr 2011/12 werden in der Lehrerfortbildung rd. 30 Multiplikatorinnen und Multiplikatoren für durchgängige Sprachbildung eingesetzt. Sie bieten allen Berliner Schulen Beratung und Fortbildung zur Erstellung und Umsetzung eines schuleigenen Sprachbildungskonzepts an. Die Sprachbildungskoordinatorinnen und -koordinatoren der Schulen treffen sich in Fachnetzwerken zur fachlichen Informationen, Beratung und Begleitung für ihre besonderen Aufgaben. Im Schuljahr 2013/14 beginnt eine spezifische Schulung für Schulteams zum Thema „Lernstandserhebung und erfolgreiche Förderung“. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 665 4  Mit dem Projekt FörMigTransfer ermöglicht der Senat die Verankerung von Erkenntnissen aus dem Modellprogramm FörMig in das Regelsystem der Fortbildung. FörMigTransfer unterstützt die Umset- zung von durchgängiger Sprachbildung und Bil- dungsnetzwerke am Übergang Kindertagesstätte- Grundschule durch fachliche und materielle Begleitung .  Es werden Handreichungen für Lehrkräfte entwickelt, u. a.: o zur Steigerung der Lesekompetenz zum Thema „Lesen in allen Fächern – individuelle Leseförderung in heterogenen Lerngrup- pen der Jahrgangsstufen 5 bis 10“ (Handreichung zur Verstetigung des Ertrags von ProLesen-Transfer), o Überarbeitung der Handreichungen zum Grundwortschatz, o Handreichung Wortschatzarbeit im Fachunterricht der Sekundarstufe I. Mit der Teilnahme Berlins an der Initiative von Bund und Ländern "Bildung durch Sprache und Schrift - BISS", einem fünfjährigen Forschungs- und Entwicklungspro- gramm (8/2013-7/2018), werden Maßnahmen zur Sprach- förderung, Sprachdiagnostik und Leseförderung in Berli- ner Schulen eingeführt bzw. ausgebaut und in Bezug auf Wirksamkeit und Effizienz überprüft. Anschließend wer- den bewährte Maßnahmen in ein Konzept der Berliner Sprachbildung implementiert. Die Einführung von Ganztagsschulen als politisches Handlungsfeld war in Berlin schon gesetzt, bevor die PI- SA Ergebnisse öffentlich wurden. Bislang gibt es keinen zwingenden empirischen Beweis dafür, dass der Faktor Ganztagsschule auf der Systemebene entscheidend ist, dennoch konnten durch die Begleitforschung im Rahmen von StEG Merkmale guter Ganztagsschulen identifiziert werden. Die Ganztagsschulforschung baut auf dem empi- rischen Wissen hinsichtlich Schulqualität und Unter- richtsentwicklung auf. Berliner Ganztagsschulen orientie- ren sich in ihren Schulentwicklungsaufgaben an dem Berliner Bildungsprogramm für die offenen Ganztagsschulen und den Eckpunkten zur Ganztagsschulentwicklung in der Sekundarstufe I, in die bereits erste Erkenntnisse der Be- gleitforschung eingeflossen sind. Die Entwicklung von Berliner Ganztagsschulen ist die Entwicklung zu ganztä- giger Bildung in einer anregenden und entwicklungsför- dernden Lernumgebung. Ganztagsschulen nutzen die Chance aus dem Mehr an Zeit ein Mehr an individueller Förderung abzuleiten und leisten dadurch einen Beitrag für mehr Bildungsgerechtigkeit. Auf Initiative und mit Unterstützung des Senats haben Berliner Lehrkräfte, Lehramtsstudierende sowie Lehr- amtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter mit Migrati- onshintergrund im September 2010 ein Netzwerk ins Le- ben gerufen, das leistungsstarke Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund für den Lehrerberuf gewinnen will. Aufgabe des Netzwerkes ist es, geeignete Persön- lichkeiten für den Lehrerberuf bereits im Jugendalter zu entdecken, sie zu motivieren und ihnen die Unterstützung zu bieten, die sie bei der Berufswahl und der anspruchs- vollen Ausbildung zur Lehrerin und zum Lehrer benöti- gen. Diesem Ziel liegt die Überzeugung zugrunde, dass einer zunehmenden Heterogenität der Schülerschaft die Schulen mit einer gleichzeitigen interkulturellen Öffnung auch im Lehrerzimmer begegnen müssen. Lehrkräfte mit Migrationshintergrund sind als Beraterin und Berater und Vorbild sowie Mittlerin und Mittler zwischen den ver- schiedenen Kulturen, vor allem zwischen dem Elternhaus und der Schule, von großer Wichtigkeit. Neben der Werbung geht es vor allem um die intensi- ve Begleitung von der Schule über das Studium bis in den Vorbereitungsdienst. Dafür hat das Netzwerk mit seinen Partnern - der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung, der ZEIT- Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius, der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin - unter anderem einen jährlich stattfindenden Schülercampus zur Information über die Lehrerausbildung, die Berufsper- spektiven und die Berufsanforderungen organisiert. 7. Plant der Senat die Schulporträts der Berliner Schu- len dahingehend zu ändern, dass die Eltern sich bei der Schulwahl lediglich nach pädagogischen Merkmalen und Konzepten richten können und nicht mehr von Angaben wie dem Anteil der SchülerInnen nicht-deutscher Her- kunftssprache – die nichts zur Qualität einer Schule sagen – zu Fehleinschätzungen verleitet werden? Zu 7.: Nein, die Information „nichtdeutsche Her- kunftssprache“ soll auch weiterhin in den Schulporträts veröffentlicht werden. Der Senat bezweifelt, dass die Ent- scheidung der Eltern für eine Schule, die für ihr Kind op- timal ist, von einem einzigen Merkmal abhängt. Mit hoher Transparenz gibt man den Eltern dagegen die Möglich- keit, sich ein genaueres Bild zu machen. Das Weglassen von Informationen im Schulporträt führt dazu, dass Eltern auf Vermutungen z.B. hinsichtlich des Migrantenanteils angewiesen sind. Im Schulporträt wird den Eltern eine Vielzahl von In- formationen zum pädagogischen Profil der Schulen ange- boten. Das betrifft nicht nur die Unterrichtsangebote (z. B. Fremdsprachen, Leistungskurse) oder die schulorgani- satorischen Fakten (z. B. Ausstattung, Ganztagsbetrieb). Jede Schule hat darüber hinaus die Möglichkeit, im Schulporträt sehr individuelle Informationen zu ihrer Qualität zu veröffentlichen, vom Schulprogramm über ein Leitbild oder Entwicklungsvorhaben bis hin zu ihren Ko- operationspartnern. Auch die Beurteilung der Schulquali- tät durch die Schulinspektion ist hier publiziert. Außerdem ist ein Link zur Homepage der einzelnen Schule vor- handen, der Eltern einen guten Einblick in die Aktivitäten der Schule bietet. Insofern ist das Schulportrait eine gute Grundlage dafür, dass Eltern die passende Schule für ihr Kind entsprechend seiner Voraussetzungen und Interessen finden. Nicht alle Gelingensbedingungen lassen sich überzeu- gend im Schulportrait darstellen. Konkrete Lernbedin- gungen wie anspruchsvolles Unterrichten gem. Curricu- lum, intensive Zusammenarbeit im Kollegium, eine füh- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 665 5 rungsstarke Schulleitung, der Austausch zwischen Schule und Eltern, das Ausmaß der interkulturellen Öffnung und die Kooperation mit außerschulischen Dritten im Unter- richt und Ganztag lassen sich im Leitbild und im Schul- programm nicht voll erfassen. Die Eltern können aber über Hospitationen und durch Schulbesuche, z.B. am Tag der Offenen Tür, einen Eindruck von der Schule gewinnen , der über die Daten im Schulportrait hinausgeht. Berlin, den 27. März 2013 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Apr. 2013) Schulabgängerinnen und Schulabgänger der öffentlichen allgemein bildenden Schulen einschl. Schulartwechsler beim Übergang in die gymnasiale Oberstufe ohne Abgängerinnen und Abgänger aus BB10-Lehrgängen ohne Haupt- schul- abschl. Haupt- schul- abschl. erweit. Haupt- schul- abschl. mittlerer Schul- abschl. allgem. Hoch- schul- reife Gesamt- ergebnis ohne Haupt- schul- abschl. Haupt- schul- abschl. erweit. Haupt- schul- abschl. mittlerer Schul- abschl. allgem. Hoch- schul- reife Schuljahr 2011/12 Schüler insgesamt 2.261 1.878 3.145 6.173 14.988 28.445 7,9 6,6 11,1 21,7 52,7 Schüler NDH 1.102 844 1.394 2.053 2.848 8.241 13,4 10,2 16,9 24,9 34,6 Schüler nicht-NDH 1.159 1.034 1.751 4.120 12.140 20.204 5,7 5,1 8,7 20,4 60,1 Schuljahr 2010/11 Schüler insgesamt 2.407 1.833 3.156 7.718 10.252 25.366 9,5 7,2 12,4 30,4 40,4 Schüler NDH 1.127 835 1.483 2.600 1.907 7.952 14,2 10,5 18,6 32,7 24,0 Schüler nicht-NDH 1.280 998 1.673 5.118 8.345 17.414 7,4 5,7 9,6 29,4 47,9 Schuljahr 2009/10 Schüler insgesamt 2.674 1.917 3.695 7.933 10.865 27.084 9,9 7,1 13,6 29,3 40,1 Schüler NDH 1.227 811 1.726 2.533 1.771 8.068 15,2 10,1 21,4 31,4 22,0 Schüler nicht-NDH 1.447 1.106 1.969 5.400 9.094 19.016 7,6 5,8 10,4 28,4 47,8 Schuljahr 2008/09 Schüler insgesamt 2.718 2.024 3.659 8.755 11.493 28.649 9,5 7,1 12,8 30,6 40,1 Schüler NDH 1.140 806 1.579 2.565 1.537 7.627 14,9 10,6 20,7 33,6 20,2 Schüler nicht-NDH 1.578 1.218 2.080 6.190 9.956 21.022 7,5 5,8 9,9 29,4 47,4 Schuljahr 2007/08 Schüler insgesamt 3.076 2.262 4.243 9.088 11.672 30.341 10,1 7,5 14,0 30,0 38,5 Schüler NDH 1.240 755 1.474 2.393 1.634 7.496 16,5 10,1 19,7 31,9 21,8 Schüler nicht-NDH 1.836 1.507 2.769 6.695 10.038 22.845 8,0 6,6 12,1 29,3 43,9 Schuljahr 2006/07 Schüler insgesamt 3.117 2.314 4.749 9.643 11.348 31.171 10,0 7,4 15,2 30,9 36,4 Schüler NDH 1.194 783 1.632 2.082 1.110 6.801 17,6 11,5 24,0 30,6 16,3 Schüler nicht-NDH 1.923 1.531 3.117 7.561 10.238 24.370 7,9 6,3 12,8 31,0 42,0 Schuljahr 2005/06 Schüler insgesamt 3.174 2.213 5.089 10.425 11.546 32.447 9,8 6,8 15,7 32,1 35,6 Schüler NDH 1.181 700 1.535 1.763 1.132 6.311 18,7 11,1 24,3 27,9 17,9 Schüler nicht-NDH 1.993 1.513 3.554 8.662 10.414 26.136 7,6 5,8 13,6 33,1 39,8 absolut prozentual ka17-11665 K1711665- Anlage