Drucksache 17 / 11 667 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Özcan Mutlu und Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 04. März 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. März 2013) und Antwort Grundschule II – Kosten Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Trifft es zu, dass die Ressourcenverteilung zwi- schen Grundschule und Sekundarschule(n) in Deutsch- land im Verhältnis zu anderen Ländern der OECD eher zuungunsten der Grundschule ausgeht? a.) Wenn ja, wie bewertet der Senat dieses? b.) Wenn nein, wie sieht nach Kenntnis des Senats die Ressourcenverteilung zwischen den Schulstu- fen im OECD-Vergleich aus? Zu 1. b): Die jährlichen Bildungsausgaben je Schüle- rin und Schüler betrugen in Deutschland im Jahr 2009 6.619 US$ für den Primarbereich und 8.130 US$ für den Sekundarbereich I. Im Mittel haben die OECD-Länder 7.719 US$ für den Primarbereich und 8.854 US$ für den Sekundarbereich I ausgegeben (Quelle: Statistisches Bun- desamt, Bildungsfinanzbericht 2012, Seite 133). Ein großer Anteil der Bildungsausgaben besteht in den Personalkosten. Für Grundschülerinnen und Grundschüler sieht die Wochenstundentafel weniger Unterrichtsstunden vor als für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe. Dies allein hat schon Einfluss auf die Kostenverteilung. 2. Sind die Berliner Kostenzahlen des Finanzsenators mit 29,72 Euro für einen Schulplatz an der Grundschule, 32,88 Euro am Gymnasium und 44,37 Euro an der ISS, die er für 2011 vorgelegt hat, auch ein Ausdruck dieser allgemeinen Ressourcenverteilung zuungunsten der Grundschule oder wie interpretiert der Senat diese Zah- len? Zu 2.: Bei den genannten Kostenzahlen für einen Schulplatz handelt sich um den sog. Median (mittlerer Wert einer Zahlenreihe) über alle Bezirke je Schulart. Er gibt die Kosten pro Schultag an. Für die Ermittlung der Jahreskosten ist mit 192 Schultagen zu multiplizieren. Danach ergeben sich folgende Jahreskosten für 2011: Grundschule 29,27 € x 192 = 5.619,84 € pro Schülerin und Schüler Gymnasium 32,88 € x 192 = 6.312,96 € pro Schülerin und Schüler Integr. Sekundarschule 44,37 € x 192 = 8.519,04 € pro Schülerin und Schüler. Diese von der Senatsverwaltung für Finanzen berech- neten Kosten setzen sich aus bezirklichen Leistungen und den Personalkosten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft zusammen. Dass - wie in der Antwort zu Frage 1. aufgezeigt - für Schüler/innen der Sekundarstufe höhere Personalkosten anfallen, hat Ein- fluss auf die Kostenverteilung zugunsten der Schulen der Sekundarstufe I. 3. Hat der Senat in dieser Legislaturperiode noch vor, die Ressourcenverteilung zugunsten der Grundschule zu ändern? Zu 3.: Der Senat geht davon aus, dass die Schularten sachgerecht ausgestattet sind. Eine grundsätzliche Verän- derung der Ressourcenverteilung ist daher nicht vorgese- hen. 4. Mit welchen Kosten bzw. zusätzlichen Stellen ist wäre zu rechnen gewesen, wenn für jede/n Lehrerin und Lehrer, die im vorigen Schuljahr ihren Berufseinstieg an einer Grundschule hatte, im ersten Jahr zwei Stunden we- niger der jeweiligen Schule als vorhandenes Deputat an- gerechnet worden wären, so dass ein Pool für die Beglei- tung des Berufseinstiegs zur Verfügung steht? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 667 2 5. Mit welchen Kosten bzw. zusätzlichen Stellen wä- re es verbunden gewesen, wenn diese Regelung lediglich für Grundschulen in sogenannten sozialen Brennpunktge- bieten gegolten hätte? Zu 4. und 5.: Im Schuljahr 2011/2012 wurden an Grundschulen in öffentlicher Trägerschaft 441 Personen eingestellt. Bei einer Unterrichtsverpflichtung von 28 Lehrerwochenstunden an Grundschulen wären ca. 31 Vollzeiteinheiten (VZE) zusätzlich erforderlich gewesen, um für diese Lehrkräfte 2 Stunden weniger anzusetzen. Bei einem Durchschnittssatz für Modellrechnungen in Höhe von 70.000 Euro pro VZE würden jährliche Mehr- ausgaben in Höhe von 2,17 Mio. Euro entstehen. Einen definierten Indikator für den Begriff „Brennpunktgebiete “ gibt es nicht; insofern ist eine Kostenermittlung nicht möglich. 6. Mit welchen Kosten bzw. zusätzlichen Stellen ist zu rechnen, wenn jede Grundschule einen Zuschlag von 10% zu ihren regulären Zumessungen bekommen würde, um Möglichkeiten der kollegialen Hilfe (z.B. durch ge- genseitige Hospitationen, durch Erstellung von gemein- sam genutzten Unterrichtsmaterialien, durch Beteiligung an Exkursionen oder Projekten u. a.) zu eröffnen, der ins- besondere berufserfahrenen Lehrerinnen und Lehrer zu Gute käme? Zu 6.: Zur Bedarfsfeststellung 2012/13 mit Stichtag 1.11.2012 hatten die Grundschulen in öffentlicher Träger- schaft einen Bedarf von 7.561 Vollzeiteinheiten (VZE) - ohne Anrechnungen, Ermäßigungen und nicht verfügbare Lehrkräfte. Bei 10 % zusätzlichen Ressourcen wären ca. 750 VZE und somit ca. 5,25 Mio. EUR jährlich zusätzlich zu investieren. 7. Mit welchen Kosten bzw. zusätzlichen Stellen ist zu rechnen, wenn diese Regelung nur für Grundschulen in sogenannte sozialen Brennpunktgebieten gelten würde? Zu 7.: Einen definierten Indikator für den Begriff „Brennpunktgebiete“ gibt es nicht; insofern ist eine Kostenermittlung nicht möglich. Berlin, den 05. April 2013 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Apr. 2013)