Drucksache 17 / 11 669 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz und Anja Kofbinger (GRÜNE) vom 02. März 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. März 2013) und Antwort Welche Position vertritt der Berliner Senat zu einem Fonds für Betroffene sexuellen Kindesmissbrauchs? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Position vertritt der Berliner Senat bezüglich der Behauptung der Bundesregierung, dass die Empfehlungen des Runden Tisches gegen Kindesmissbrauchs durch die Bundesländer nicht umgesetzt zu werden scheinen? 2. Welche Bemühungen hat der Berliner Senat unternommen, um Empfehlungen des Runden Tisches umzusetzen und wenn ja welche? 3. Ist der Senat von Berlin bereit, einen entsprechenden finanziellen Landesanteil für einen zu schaffenden Fonds von über 100 Millionen Euro zu gleichen Teilen finanziert von Bund und Ländern, u.a. für Beratung, fi- nanzielle Hilfen oder Therapien für Betroffene von sexuellem Missbrauch so schnell als möglich zur Verfügung zu stellen, wenn nein, warum nicht? 4. Für welche Personengruppen sollte nach Auffassung des Senates ein solcher Fonds zur Verfügung stehen? 5. Welche Schritte gedenkt der Senat von Berlin sowohl auf Bundesebene, aber auch auf Landesebene sofort und mittelfristig zu unternehmen, um die Be- troffenen besser als bisher zu unterstützen, wo sieht der Senat Handlungsbedarf? 6. Plant der Senat eine Bundesratsinitiativen zur Nachbesserung des Opferentschädigungsrechtes, die sich speziell auf diese Opfergruppe bezieht? Zu 1. - 6.: Berlin steht den Empfehlungen des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch“ grundsätzlich positiv gegenüber und ist im Rahmen der Länderabstim- mungen bemüht, die Voraussetzungen für notwendige Hilfeleistungen an Betroffene zu schaffen. Im Einver- nehmen mit der Mehrheit der Länder sieht Berlin die staatliche Verantwortung für die Entschädigung von Op- fern sexuellen Missbrauchs in Einrichtungen des Landes. Das Land Berlin akzeptiert seine Verantwortung als (ehemaliger) Arbeitgeber oder Träger von Einrichtungen in verschiedenen Bereichen und wird die Schaffung eines ergänzenden Hilfesystems unterstützen. Berlin tritt – wie alle Länder – für ein ergänzendes Hilfesystem ein, das unbürokratisch, transparent und niedrigschwellig zugäng- lich ist, den Opfern Schutz vor Retraumatisierung bietet und damit verlässliche und schnelle Hilfen ermöglicht. Zur Umsetzung der Empfehlungen des Runden Ti- sches „Sexueller Kindesmissbrauch“ befinden sich Vertreterinnen und Vertreter der Jugend- und Familienminis- terkonferenz derzeit in konstruktiven Gesprächen mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über die Konzeption eines ergänzenden Hilfesys- tems für Betroffene sexuellen Missbrauchs für den institutionellen Bereich. Allerdings bedürfen die vom Bund vor- gelegten Entwürfe für ein ergänzendes Hilfesystem und für Leistungsleitlinien aus Sicht der Länder einer weiteren Klärung. Das ergänzende Hilfesystem soll im Sommer 2013 zur Verfügung stehen. Berlin ist wie alle Länder bestrebt, allen Opfern sexu- ellen Missbrauchs einen niedrigschwelligen Zugang zu bestehenden Hilfesystemen zu eröffnen und diese, soweit erforderlich, entsprechend weiterzuentwickeln. Mit dem Aufbau einer ressort- und institutionsübergreifenden Zu- sammenarbeit im Rahmen des „Berliner Netzwerk gegen sexuelle Gewalt“ unter Federführung der für Gesundheit zuständigen Senatsverwaltung ist die Entwicklung einer integrierten Maßnahmeplanung vorgesehen, welche die erforderlichen Handlungsbedarfe aufzeigen wird. Im Hinblick auf die sonstigen Empfehlungen des Runden Tischs, insbesondere zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs, hat die Bundesregierung bereits am 22. Juni 2011 einen Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 669 2 Missbrauchs (StORMG) in den Deutschen Bundestag eingebracht (BT-Drs. 17/6261). Dort ist bisher keine ab- schließende Befassung erfolgt. Durch dieses Gesetz sollen die Empfehlungen des Runden Tisches zur Verbesserung des Opferschutzes im Ermittlungs- und Strafverfahren und zur Verlängerung der zivilrechtlichen Verjährungs- frist für Schadensersatzansprüche von drei auf 30 Jahre umgesetzt werden. Die Bundesregierung ist bestrebt, das Gesetzgebungsvorhaben so bald wie möglich abzuschlie- ßen. Berlin, den 26. März 2013 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Apr. 2013)