Drucksache 17 / 11 672 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 05. März 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. März 2013) und Antwort Blutspenden in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Unternehmen und /oder Einrichtungen sind in Berlin befugt, Blutabnahme bzw. Plasmapherese durch- zuführen? Zu 1.: Folgende Unternehmen sind in Berlin befugt, Blutentnahmen und/oder Plasmapheresen vorzunehmen: 1.1 Haema AG an den Standorten - Blutspendezentrum Berlin-Marzahn, Havemann- straße 12b, 12689 Berlin, - Blutspendezentrum Berlin-Hellersdorf, Peter-Weiss- Gasse 1, 12627 Berlin, - Blutspendezentrum Berlin-Prenzlauer Berg, Lands- berger Allee 117, 10407 Berlin, - Blutspendezentrum Berlin-Tegel, Berliner Straße 25, 13507 Berlin, - Blutspendezentrum Berlin-Charlottenburg, Wilmers- dorfer Straße 54, 10627 Berlin, - Blutspendezentrum Berlin-Wedding, Badstraße 4a, 13357 Berlin Es werden Blutentnahmen und/oder Plasmapheresen durchgeführt; außerdem Vollblutentnahmen auf stationä- ren Außenterminen. 1.2 Charité – Universitätsmedizin Berlin Das Institut für Transfusionsmedizin nimmt an den Campi Charité Mitte und Virchow-Klinikum Blutentnah- men und/oder Plasmapheresen vor. 1.3 Durch die DRK-Blutspendedienst Ost gemeinnüt- zige GmbH erfolgen Vollblutentnahmen auf mobilen (Bus) und stationären Außenterminen. 1.4 Die CSL Plasma GmbH, Axel-Springer Straße 42, 10969 Berlin, führt Plasmapheresen durch. 2. Welche der unter 1. genannten Unternehmen bzw. Einrichtungen verfügen über eine eigene Blutbank? Wel- che Größenordnung haben diese Blutbanken und für wel- che Art von Blutkonserven sind diese geeignet? Zu 2.: Die o. g. Unternehmen/Einrichtungen verfügen, entsprechend ihrer arzneimittelrechtlichen Herstellungs- erlaubnis, über Lagerkapazitäten, um die von ihnen ent- nommenen und/oder hergestellten Blutprodukte zu lagern. Darüber hinaus sind unter Verantwortung der o. g. Ein- richtungen (außer CSL Plasma GmbH) Depots in einigen Krankenhäusern eingerichtet. Daten hinsichtlich der An- zahl gelagerter Blutprodukte werden im Rahmen der arz- neimittelrechtlichen Überwachung dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) nicht erhoben und sind somit nicht bekannt. 3. Wie viele Liter (Voll-)Blut bzw. rote Blutkörper- chen, Blutplättchen, Blutplasma und Stammzellen haben diese Anbieter seit 2008 von SpenderInnen abgenommen? Zu 3.: Zahlen hierzu liegen der zuständigen Überwa- chungsbehörde LAGeSo nicht vor, da eine Erfassung von Gesamtentnahmemengen rechtlich im Rahmen der Arz- neimittelüberwachung nicht vorgesehen ist. Eine Erhe- bung dieser Daten wäre für die Unternehmen / Einrich- tungen mit einem nicht vertretbaren Zeitaufwand verbun- den. In der Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbe- standteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hä- motherapie) vom 04.10.2010 sind Spendemengen, die einem Spender entnommen werden dürfen, festgelegt. 4. Wie viele Liter des abgenommenen (Voll-)Blutes bzw. der roten Blutkörperchen, Blutplättchen, des Blut- plasmas und der Stammzellen wurden seit 2008 für medi- zinische, wissenschaftliche und pharmazeutische Zwecke verwendet, aufbereitet oder weiterverarbeitet? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 672 2 5. Wie viele PatientInnen in Berlin waren seit 2008 auf Blutkonserven angewiesen? 6. In welcher Größenordnung haben Krankenhäuser und anderer Einrichtungen in Berlin seit 2008 (Voll-) Blut bzw. rote Blutkörperchen, Blutplättchen, Blutplasma und Stammzellen hinzu gekauft? Zu 4. - 6.: Eine Beantwortung dieser Fragestellungen kann aus eigener Kenntnis nicht vorgenommen werden, da die erfragten Daten im Einzelnen nicht bekannt sind. Eine Beschaffung der Informationen von den jeweiligen Unternehmen / Einrichtungen ist nicht möglich. Auf die anfragebezogene Datenerhebung muss somit verzichtet werden. 7. Importieren medizinische Einrichtungen Berlins Blutkonserven? Wenn ja, aus welchen Ländern stammen die jeweiligen Konserven? Zu 7.: Nach Kenntnis der zuständigen Überwachungs- behörde LAGeSo wurden keine Blutkonserven von medi- zinischen Einrichtungen Berlins importiert. Es wurde kei- nem an-sässigen Unternehmen die dafür notwendige Ein- fuhrerlaubnis nach § 72 Arzneimittel-gesetz (AMG) er- teilt. 8. Wie viele Vorfälle gab es mit kontaminiertem Blut seit 2008 in Berlin? Zu 8.: Es sind keine Vorfälle in Berlin mit „kontaminiertem “ Blut bekannt. Gemäß § 16 des Gesetzes zur Regelung des Transfusionswesens (Transfusionsgesetz - TFG) sind die Unternehmen / Einrichtungen verpflichtet, die zuständige Bundesoberbehörde (Paul-Ehrlich-Institut) über den Verdacht einer schwerwiegenden unerwünschten Reaktion oder Nebenwirkung eines Blutproduktes und eines Plasmaproteinpräparates unverzüglich zu unterrich- ten. Berlin, den 25. März 2013 In Vertretung Michael B ü g e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Apr. 2013)