Drucksache 17 / 11 679 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 28. Februar 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. März 2013) und Antwort Jugendschutzkontrollen in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie oft und regelmäßig wird der Jugendschutz in Berlin kontrolliert (nach Bezirken aufschlüsseln)? Zu 1.: Für die Kontrolle der Einhaltung der Vorschrif- ten des Jugendschutzgesetzes (JugSchG) ist einerseits die Polizei mit ihren Teilbereichen Schutzpolizei und Lan- deskriminalamt (LKA) zuständig. Andererseits kontrollie- ren auf Seiten der Bezirke die Ordnungsämter, zum Teil in Kooperation mit dem jeweiligen Jugendamt, die Einhaltung des Jugendschutzes. Zur Steigerung der Effektivi- tät arbeiten alle Beteiligten eng zusammen. Dieses führt zu einer engen Abstimmung und teilweise auch zur Durchführung von gemeinsamen Kontrollmaßnahmen sowie der anschließenden gemeinsamen Auswertung der Kontrollergebnisse. Die Berliner Polizei hat ihre Jugendschutzkontrollen für den Zeitraum 2010 bis 2012 bezirksbezogen in anlie- gender Übersicht (Tabelle 1) dokumentiert. Die bezirkli- chen Ordnungsämter haben ebenfalls ihre Jugendschutz- kontrollen für die zurückliegenden Jahre und bereits an- teilig für 2013 dokumentiert (Tabelle 2). Da die Mehrzahl der von der Polizei durchgeführten Kontrollen gemeinsam mit den bezirklichen Ordnungsämtern erfolgte, ist hierbei von einer doppelten statistischen Erfassung dieser ge- meinsamen Kontrolleinsätze auszugehen. 2. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen jedem Bezirk hierzu zur Verfügung und wo sind Stellen unbesetzt (nach Bezirken aufschlüsseln)? Zu 2.: In den bezirklichen Ordnungsämtern sind die Außendienstkräfte des Allgemeinen Ordnungsdienstes (AOD) neben ihren zahlreichen anderen Kontrollaufgaben auch mit der Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften des Jugendschutzgesetzes betraut. Darüber hinaus gibt es in den bezirklichen Ordnungsämtern auch Sachbearbeite- rinnen und Sachbearbeiter mit besonderen Kontrollaufga- ben (SBK), die sich vorrangig um die Einhaltung des Ju- gendschutzes kümmern. Allerdings verfügen nicht alle Bezirke über diese speziellen Dienstkräfte. Die jeweilige Personalausstattung beträgt berlinweit – ohne die Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg und Steglitz-Zehlendorf, die keine entsprechenden Angaben gemacht haben - insge- samt 375,75 AOD-Stellen, von denen 16,75 Stellen zum Stichtag 31.3.2013 nicht besetzt waren, und 14 SBK- Stellen, von denen zwei stichtagsbezogen nicht besetzt waren. Die detaillierten Angaben zu den einzelnen Bezir- ken sind der anliegenden Tabelle 2 zu entnehmen. 3. Gibt es regelmäßige gemeinsame Streifen der Ber- liner Polizei und den Ordnungsämtern bei der Kontrolle des Jugendschutzes in Discotheken in Berlin? Zu 3.: Im Rahmen der regelmäßigen gemeinsamen Ju- gendschutzkontrollen der Berliner Polizei mit den bezirk- lichen Ordnungsämtern erfolgten auch Kontrolleinsätze in Diskotheken. Dabei wurden in den Jahren 2010 bis 2012 jeweils zwischen drei und 27 Kontrolleinsätze in Disco- theken durchgeführt, wobei zu berücksichtigen ist, dass nicht in allen Berliner Bezirken Diskotheken vorhanden sind und deren Anzahl bezirksbezogen stark divergiert. Bezirk 2010 2011 2012 Pankow 0 0 0 Charlottenburg-Wilmersdorf 5 0 0 Friedrichshain-Kreuzberg 9 0 1 Lichtenberg 0 0 0 Marzahn-Hellersdorf 1 0 0 Mitte 7 1 1 Neukölln 0 0 4 Reinickendorf 0 2 0 Spandau 2 0 3 Steglitz-Zehlendorf 2 0 1 Tempelhof-Schöneberg 0 0 1 Treptow-Köpenick 1 0 1 Gesamt 27 3 12 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 679 2 4. Welche Ergebnisse brachten die Kontrollen hervor und welche Konsequenzen hatte dies für die Einrichtun- gen bei festgestellten Verfehlungen? Zu 4.: Die bei den gemeinsamen Kontrolleinsätzen von Polizei und Ordnungsämtern festgestellten Verfeh- lungen ergaben für den Zeitraum 2010 bis 2012 zahlreiche Verstöße, die zur Einleitung von Ordnungswidrigkei- ten-/Strafermittlungsverfahren führten. Nicht alle festge- stellten Verstöße bezogen sich auf rechtswidriges Verhal- ten gegenüber den Vorschriften des Jugendschutzgeset- zes. Anzahl und Art der festgestellten Verstöße sowie die daraus resultierend eingeleiteten Ordnungswidrigkeiten- /Strafermittlungsverfahren sind der nachstehenden Tabel- le zu entnehmen. 2010 - 2012 Anzahl der überprüften Örtlichkeiten festgestellte Ordnungswidrigkeiten nach dem Jugendschutzgesetz sonstige Ordnungs- widrigkeiten Straf- taten unerlaubte Alkohol- abgabe unerlaubter Aufenthalt fehlender Aushang unerlaubte Tabak- abgabe CharlottenburgWilmersdorf 242 2 29 35 8 297 33 FriedrichshainKreuzberg 34 0 10 3 0 37 10 Lichtenberg 8 0 2 0 0 17 0 MarzahnHellersdorf 201 0 0 2 19 111 10 Mitte 188 0 88 10 9 456 52 Neukölln 690 95 60 66 123 709 117 Pankow 296 2 9 12 2 168 17 Reinickendorf 944 35 12 40 104 276 28 Spandau 376 4 19 22 20 290 48 SteglitzZehlendorf 135 3 82 3 18 139 15 TempelhofSchöneberg 140 0 5 3 3 120 33 TreptowKöpenick 74 1 6 5 2 29 2 Gesamt 3328 142 322 201 308 2649 365 5. Mussten in Berlin in den letzten fünf Jahren Disco- theken schließen, weil sie massiv gegen den Jugendschutz verstoßen hatten? Zu 5.: Lediglich im Bezirk Mitte kam es im Jahr 2012 wegen festgestellter Verstöße gegen Jugendschutzbe- stimmungen mit erheblichen Gefahren für Leben und Gesundheit der unerlaubt anwesenden minderjährigen Gäste zu einer Teilschließung einer Diskothek und Versiegelung von Betriebsräumen. 6. Wie werden die Betreiber von Discotheken beim Thema Jugendschutz sensibilisiert? Zu 6.: Die Gespräche mit den Betreiberinnen und Be- treibern der jeweiligen Einrichtungen werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des jeweiligen Bezirksamtes geführt. Dabei geht es bei größeren Betrieben in der Regel um das organisatorische Konzept zur Sicher- stellung der Einhaltung der Aufenthaltsvorschriften und der Vorschriften zur Abgabe alkoholischer Getränke. Unabhängig von den Jugendschutzkontrollen werden anlassbezogen auch im täglichen Dienst durch Mitarbeite- rinnen und Mitarbeiter der Polizei Berlin die Verantwort- lichen im Hinblick auf die Einhaltung des Jugendschutzes sensibilisiert. Berlin, den 07. Mai 2013 In Vertretung Andreas Statzkowski Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Mai 2013)