Drucksache 17 / 11 680 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Clara West (SPD) vom 26. Februar 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. März 2013) und Antwort Barrierefreiheit von Polizeiwachen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Möglichkeiten gibt es - online und vor Ort auf den Wachen der Berliner Polizei - barrierefrei Anzei- gen aufzugeben? Zu 1.: Unter der Internetadresse www.polizei.berlin.de kann man jederzeit online in der sogenannten Internetwa- che Anzeigen aufgeben. Im Jahr 2012 gab es monatlich durchschnittlich über 80.000 Zugriffe auf die Internetwa- che. Die im Jahr 2004 entwickelte Anwendung „Internetwache “ ist nicht vollständig barrierefrei. Zurzeit wird eine neue „Internetwache“ entwickelt. Die Neuentwicklung soll im Laufe des Jahres 2013 (evtl. 3. Quartal) in Betrieb genommen werden. Hier werden dann die aktuellen Stan- dards für die Barrierefreiheit erfüllt sein. Um Menschen mit sensorischen Einschränkungen bei der Anzeigeerstattung zu unterstützen, kann die Polizei auf Sprachmittlerinnen und Sprachmittler oder Gebärden- dolmetscherinnen und Gebärdendolmetscher zurückgrei- fen, die bei Bedarf zum Ort gerufen werden. Zurzeit be- schäftigt die Polizei sieben Dienstkräfte, die der Gebär- densprache mächtig sind und diese als Sprachmittlerinnen oder Sprachmittler für dienstliche Zwecke zur Verfügung stellen. Weitere vier Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher für Gehörlose sind in der Dolmetscher-Datenbank der Polizei verzeichnet. 2. Sind alle Berliner Polizeiwachen barrierefrei zu- gänglich? Zu 2.: Nein. 3. Wenn nein, wie viele sind es derzeit und was tut der Senat, um für alle Wachen zukünftig einen barriere- freien Zugang zu gewährleisten? Zu 3.: Von den 37 Polizeiabschnitten sind gegenwär- tig 21 mit einem rollstuhlgerechten Zugang im Erdge- schossbereich des jeweiligen Abschnitts ausgestattet. Die Berliner Immobilienmanagementgesellschaft (BIM GmbH) ist als Vermieter der von der Polizei ge- nutzten Dienstgebäude nach den einschlägigen Vor- schriften verpflichtet, im Rahmen von Umbaumaßnahmen auch die Barrierefreiheit der Gebäude zu prüfen und je nach baulichen Gegebenheiten herzustellen. Soweit dem Senat bekannt ist, kommt die BIM GmbH dieser Ver- pflichtung nach. Berlin, den 3. Mai 2013 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Jun. 2013)