Drucksache 17 / 11 684 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach (LINKE) vom 05. März 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. März 2013) und Antwort Gute Arbeit in Berlin? BerlinArbeit konkret: Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele FAV-Stellen sind bei Unternehmen angesiedelt , wie viele im öffentlich geförderten Bereich (ögB)? Zu 1.: Nach Aussage der Regionaldirektion Berlin- Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit (RD) ist eine Auswertung nach öffentlichen und privaten Unternehmen im Zusammenhang mit FAV nicht möglich. Ferner kann auch keine Auswertung nach Art der Tätigkeit (im öffentlichen Interesse liegende oder privatrechtliche Arbeiten, Höhe der Entlohnung etc.) erfolgen. Grundsätzlich stehen nur die monatlichen statistischen Tabellen zur Verfügung, die aber einem so genannten „Time Lag“ von drei Monaten unterliegen. Andere Daten, die manuell aus den Fachverfahren gezogen werden, sind in der Regel nicht valide und somit nicht verwertbar. Hinsichtlich der Förderfälle im Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung liegen mit Stand 03.04.2013 3.086 durch comovis GbR bewilligt Anträge vor und tat- sächlich besetzt sind zum selben Stichtag 1.037 Stellen. 2. Bei welchen der im Beteiligungsbericht der Senatsverwaltung für Finanzen aufgelisteten Unternehmen sind FAV-Stellen angesiedelt (bitte auch die Anzahl pro Unternehmen nennen)? Zu 2.: Es wird auf die Beantwortung zu Frage 1 ver- wiesen, auf eine gesonderte Abfrage aller Unternehmen, die im Beteiligungsbericht aufgeführt sind, wurde im Rahmen der Kleinen Anfrage verzichtet. Zur Bekanntmachung und Etablierung von FAV in den Berliner Beteiligungsunternehmen wurden die in der Anlage 1 dargestellten Beteiligungsunternehmen in einem Schreiben und in persönlichen Gesprächen über die Mög- lichkeit der Einrichtung geförderter Arbeitsverhältnisse informiert. Darüber hinaus konnten bis zu 10.000 Mit- gliedsunternehmen der Industrie- und Handelskammer (IHK), der Handwerkskammer (HWK) sowie der Verei- nigung der Unternehmensverbände Berlin und Branden- burg (UVB) auf ähnliche Weise erreicht werden. Der Ar- beitgeberservice der Arbeitsagenturen schrieb ebenfalls Unternehmen in Größenordnung an. Grundsätzlich kann eingeschätzt werden, dass insbesondere bei der BSR, der BVG sowie bei verschiedenen Wohnungsbauunternehmen ein hohes Interesse besteht und die ersten Einstellungsver- fahren laufen bzw. abgeschlossen sind. 3. Wie viele FAV-Beschäftigte in Unternehmen er- halten einen Stundenlohn von 8,50 Euro, der Vorausset- zung für die Teilnahme an dem vom Land Berlin angebo- tenen Jobcoaching ist? Zu 3.: Auf die Beantwortung zu Frage 1 wird verwie- sen. 4. Wurden allen Unternehmen und den FAVBeschäftigten dort Jobcoaching und die Möglichkeit von Qualifizierungsmaßnahmen angeboten? Wie wurde und wird das gewährleistet? Zu 4.: Gemeinsam mit dem Arbeitgeberservice der Arbeitsagenturen sowie mit den Geschäftsführungen der Jobcenter wurde vereinbart, dass allen potentiellen Unter- nehmen ein entsprechendes Informationsmaterial zu den Angeboten des Landes ausgehändigt wird. Die Daten der Unternehmen können aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht ohne Zustimmung dieser von den Jobcentern wei- tergegeben werden. Soweit ein Unternehmen sein Interes- se an Coaching und Qualifizierung gegenüber dem Jobcenter signalisiert, wird ein Kontakt zur gsub als durch- führenden Dienstleister für Jobcoaching in Unternehmen hergestellt. 5. Wie viele Unternehmen und wie viele der FAVBeschäftigten dort nutzen das Jobcoaching? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 684 2 Zu 5.: Derzeitig sind noch keine verbindliche Verein- barungen mit Unternehmen abgeschlossen worden. In drei Fällen laufen vertiefende Gespräche zur Umsetzung. 6. Wie viele dieser Beschäftigten können die im Rahmen des Jobcoaching geförderte betriebliche Weiterbildung nutzen? Zu 6.: Entfällt, auf die Beantwortung zur Frage 5 wird verwiesen. 7. Wie hoch ist die durchschnittliche finanzielle Förderung bei den betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen? Zu 7.: Entfällt, auf die Beantwortung zu Frage 5 wird verwiesen. 8. Wie viele der Unternehmen tragen 50 Prozent der Weiterbildungskosten? Zu 8.: Entfällt, auf die Beantwortung zu Frage 5 wird verwiesen. 9. Findet das Angebot der betrieblichen Weiterbildung im Rahmen des Jobcoachings während der Arbeits- zeit statt? Zu 9.: Entfällt, auf die Antwort zu Frage 5 wird ver- wiesen. 10. Wurden allen FAV-Beschäftigten im ögB Jobcoaching und die Möglichkeit von Qualifizierungen angeboten? Wie wurde und wird das gewährleistet? Zu 10.: Es wird allen FAV- Beschäftigten sukzessive nach Aufnahme der Beschäftigung die Möglichkeit von Jobcoaching und Qualifizierung angeboten. 11. Wie viele der FAV-Beschäftigten im ögB nutzen das Angebot des Jobcoachings? Zu 11.: Derzeitig nutzen mit Stichtag 06.03.2013 2.761 Teilnehmende aller Beschäftigungsmaßnahmen das Berliner Jobcoaching. Eine Unterteilung nach Maßnah- meart ist aufgrund der Kürze der Bearbeitung nicht mög- lich. 12. Wie viele nutzen ein Angebot der Weiterbildung? Zu 12.: Die Teilnahme am Programm Qualifizierung für Beschäftigung läuft sukzessive an. Bisher haben ca. 90 Teilnehmende FAV Maßnahmen im Rahmen von Qualifizierung für Beschäftigung genutzt. 13. Wie ist die Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen den Jobcentern und den Coaches gestaltet? Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt dies? Zu 13.: Es bestehen keine rechtlichen Grundlagen der Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen Coaches und Jobcenter. Die Zusammenarbeit erfolgt auf Grundlage einer engen Abstimmung der Dienstleister mit den Ge- schäftsführungen der Jobcenter, den Trägern der Maß- nahmen und der Jobcenter sowie der konkreten Coaches mit den jeweils zuständigen Vermittlungsfachkräften. 14. Warum setzt sich der Senat für einen Stundenlohn von 8,50 Euro ausschließlich bei den FAV-Beschäftigten in Unternehmen ein und lehnt gleichzeitig einen Stunden- lohn in dieser Höhe für FAV-Beschäftigten im ögB ab? Zu 14.: Bei der öffentlich geförderten Beschäftigung geht es nicht um die Schaffung dauerhafter Arbeitsver- hältnisse, sondern darum, eine spezifische Art der Akti- vierung zu ermöglichen. Das vorrangige Ziel besteht in der Integration und in der Hinführung, in und, zum 1. Arbeitsmarkt sowie der Teilhabe der arbeitslosen Men- schen am gesellschaftlichen Leben. Leistungen der Mindestsicherung (insbesondere Sozi- alhilfe und Arbeitslosengeld II) sollen den notwendigen Lebensunterhalt abdecken, aber nur so hoch sein, dass ein hinreichender Anreiz zur Aufnahme einer Erwerbsarbeit im 1. Arbeitsmarkt besteht. Deshalb ist im „Lohnabstandsgebot “ (§ 28 Abs. 4 SGB XII) festgelegt, dass die Regelsätze so zu bemessen sind, dass sie zusammen mit den Leistungen für Unterkunft und Heizung im Durch- schnitt unter dem Nettoarbeitsentgelt unterer Arbeitneh- mergruppen liegen. Eine Gleichstellung des 1. Arbeits- marktes mit dem Sozialen Arbeitsmarkt der öffentlich geförderten Beschäftigung erscheint daher nicht zielfüh- rend. Zusätzlich orientieren sich die programmatischen Eckpunkte von FAV in Berlin an der Beschlussfassung des Senats sowie dem Vergabegesetz Berlin. Berlin, den 25. April 2013 In Vertretung Barbara Loth Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Mai 2013) K.A. 17/11684 Anlage 1 lfd. Nr. Beteiligungsunternehmen 1 Berliner Bäder-Betriebe (BBB) 2 Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) 3 Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR 4 Berliner Werkstätten für Behinderte GmbH (BWB) 5 degewo Aktiengesellschaft 6 Friedrichstadt-Palast Betriebsgesellschaft mbH 7 GESOBAU AG 8 Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin 9 Hebbel-Theater Berlin - Gesellschaft mbH 10 HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH 11 Kinder- und Jugendfreizeitzentrum Wuhlheide 12 Kulturprojekte Berlin GmbH 13 Messe Berlin GmbH 14 STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH 15 WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH 16 Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung gGmbH 17 Zoologischer Garten Berlin Aktiengesellschaft ka17-11684 K1711684_Anlage_1