Drucksache 17 / 11 687 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Özcan Mutlu (GRÜNE) vom 04. März 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. März 2013) und Antwort Bundeswehr an Berliner Schulen I Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Führt die Bundeswehr weiterhin Informationsveranstaltungen und Wehrdienstberatungen in den Berliner Schulen durch? a) Wenn ja, wie viele haben in den letzten drei Jahren stattgefunden und was sind die Inhalte dieser Veranstal- tungen? b) An wie vielen Schulen hat die Bundeswehr in den letzten drei Jahren Unterrichts- und Informationsveran- staltungen durchgeführt? (sortiert nach Bezirk und Schul- art) c) Wie viele SchülerInnen haben an Informationsver- anstaltungen der Bundeswehr an Berliner Schulen teilge- nommen? Zu 1.: Zu den Fragen werden keine Zahlen erhoben. Eine entsprechende Abfrage an den Schulen ist im Rah- men der Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht zu leisten. 2. War die Teilnahme der SchülerInnen an diesen Veranstaltungen verpflichtend? a) Wenn ja, wie wurde mit der Verweigerung einer Teilnahme seitens der SchülerInnen umgegangen? 3. Welche Möglichkeiten haben SchülerInnen und Eltern zwischenzeitlich, sich gegen einen Unterrichtsbe- such von Jugendoffizieren der Bundeswehr auszuspre- chen und abzulehnen? 4. Wird für eine Veranstaltung dieser Art rechtzeitig das Einverständnis der SchülerInnen- oder Elternvertre- tung eingeholt? 5. Inwiefern unterscheiden sich Jugendoffiziere und Wehrdienstbeauftrage und was sind ihre Aufgaben bei Schulbesuchen im Einzelnen? Zu 2. – 5.: Sofern Vertreterinnen und Vertreter der Bundeswehr von der jeweiligen Schule eingeladen wer- den, nehmen Jugendoffiziere bei schulischen Veranstal- tungen im Rahmen der Absprachen mit den verantwortli- chen Lehrkräften zu militärischen und sicherheitspolitischen Grundsatzfragen sowie der offiziellen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Bundesrepublik Deutschland Stellung und informieren zu von den Schulen gewünsch- ten Themen. Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet an schulischen Veranstaltungen, die in unmittelbaren Zu- sammenhang mit dem Unterricht stehen, teilzunehmen. Soweit Erziehungsberechtigte oder Schülerinnen und Schüler mit Lehrinhalten der Schule nicht einverstanden sind, resultiert hieraus kein Befreiungsanspruch. Ob im Rahmen des Unterrichts Vertreterinnen und Vertreter der Bundeswehr einbezogen werden, obliegt der pädagogi- schen Verantwortung der unterrichtenden Lehrkraft. Dabei gewährleistet sie die neutrale und ausgewogene Ge- staltung der Veranstaltung. Ein Einverständnis zur Durch- führung entsprechender schulischer Veranstaltungen ist rechtlich nicht erforderlich. Anders verhält es sich mit durch Wehrdienstbera- tungsoffiziere durchgeführten Vorträgen an Schulen. In diesen Schulvorträgen wird nach Aussage der Bundes- wehr der Zweck verfolgt, den Schülerinnen und Schülern grundlegende Informationen zur allgemeinen Wehrpflicht und über den Arbeitgeber Bundeswehr zu vermitteln sowie die Besonderheiten und Herausforderungen des Sol- datenberufs zu erläutern. Diese Vorträge sind in der Regel keine Unterrichtsveranstaltungen und somit auch für Schülerinnen und Schüler nicht verpflichtend. Über die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an freiwilligen Veranstaltungen entscheiden dann die Eltern, bei volljäh- rigen Schülerinnen und Schülern diese selbst. Eine individuelle Beratung durch die Wehrdienstbera- tungsoffiziere findet nicht in der Schule statt. Solche indi- viduellen, an den persönlichen Belangen Einzelner orien- tierte Beratungsgespräche finden nach Aussage der Bun- deswehr ausschließlich in den Räumlichkeiten der Wehrdienstberatung statt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 687 2 6. Ist die Bundeswehr in den Schulen mit Kooperationspartnern aufgetreten? a) Wenn ja, mit welchen und in welchem Umfang? (sortiert nach Fall, Schule, Datum) Zu 6.: Zu den Fragen werden keine Zahlen erhoben. Eine entsprechende Abfrage an den Schulen ist im Rah- men der Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht zu leisten. 7. Gibt es Fort- und Weiterbildungen für Lehrkräfte in diesem Bereich? a) Wenn ja, was genau umfassen die Module und wel- che pädagogischen Ziele werden dadurch verfolgt? b) Wenn ja, in welchem Umfang waren die Fortbildungen verpflichtend für Lehrkräfte welcher Fächer und Schularten? c) Wenn ja, wie viele Lehrkräfte haben in den letzten drei Jahren an diesen Fortbildungen teilgenommen? Zu 7 a) - c): In den letzten drei Jahren gab es nur ein Fortbildungsangebot zum Thema „Bundeswehr“ (Inhaltsbeschreibung siehe Anlage). Diese Veranstaltung fiel mangels Nachfrage aus. In der berufsbegleitenden Weiterbildung gibt es kein Angebot, das das Thema „Bundeswehr“ explizit zum Gegenstand hätte. Im Weiterbildungskurs „Ethik“ wurden im Rahmen der Vermittlung von Inhalten der Politischen Philosophie und der Wertevorstellungen auch Maßnah- men zum Schutz demokratischer Grundwerte diskutiert. Nach § 67 Abs. 5 Schulgesetz (SchulG) besteht eine allgemeine Pflicht für Lehrkräfte, sich regelmäßig fortzu- bilden. Eine Teilnahme an einer konkreten Fortbildungs- veranstaltung ist nicht verpflichtend. Berlin, den 02. April 2013 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Apr. 2013) Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Bundeswehrreform-von der Verteidigungsarmee zum Instrument der Außenpolitik 11.2-1053 Die Reform der Bundeswehr ist tiefgreifend, aber verändert sich auch der Charakter der Bundeswehr?Vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte des 20. Jahrhunderts wird diese spannende Frage thematisiert und für einen spannenden Geschichts- und Politikunterricht aufgearbeitet.Als Referent konnte Jochen Scholz gewonnen werden, der als ehemaliger Offizier der Luftwaffe, Mitarbeiter bei der NATO und heutiger Friedensaktivist die Frage nach der Bedeutung der Bundeswehrreform diskutiert. Zielgruppe: Lehrkräfte der Sekundarstufen, 9. bis 12. Kl. (maximal 25 Teilnehmer/-innen) Leitung: Ute Schenk Referenten/-innen: Jochen Scholz Meldungen: Bis zum 29. Dezember 2011 mit dem an Ihrer Schule erhältlichen Meldeformular an die SenBildWiss I A Vw 3 oder online unter http://www.fortbildungregional .de. Bei notwendiger Unterrichtsbefreiung ist der Antrag auf Freistellung zusammen mit einer Kopie des Anmeldeformulars auf den Dienstweg zu geben. Veranstaltungsort: FobiZ Treptow-Köpenick Keplerstraße 10 12459 Berlin Termin: Do., 19. Jan. 2012, 15:00 bis 17:30 Uhr 11 .2 -1 05 3 ka17-11687 K1711687-Anl