Drucksache 17 / 11 691 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 06. März 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. März 2013) und Antwort BER-Debakel XLVII: Wildtiere auf dem Gelände des BER? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Wildtierarten sind auf dem Gelände des Flughafens Berlin Brandenburg (BER) ansässig? 2. Gehören eine oder mehrere dieser Arten zu den gefährdeten Arten? Wenn ja, welche? 3. Hat sich die Population von Wildtierarten auf dem Gelände des Flughafens Berlin Brandenburg durch die Nichtinbetriebnahme des Flughafens vergrößert? 4. Welche Stelle ist mit der Zählung und/oder Überwachung der auf dem Gelände des Flughafens Berlin Brandenburg ansässigen Wildtierarten beauftragt? 5. Sind Schäden, die durch auf dem Gelände des Flughafens Berlin Brandenburg ansässige Wildtierarten hervorgerufen wurden, zu verzeichnen? Wenn ja, welche? 6. In welcher Höhe belaufen sich die Kosten der durch Wildtiere auf dem Gelände des Flughafens Berlin Brandenburg verursachten Schäden? 7. Welche darüber hinaus gehenden Kosten entstanden durch auf dem Gelände des Flughafens Berlin Bran- denburg ansässige Wildtierarten? 8. Wie wird die Flughafen Berlin Brandenburg mit den auf dem Gelände des Flughafens Berlin Brandenburg ansässigen Wildtierarten im Falle einer Inbetriebnahme des Flughafens verfahren? Antworten zu Frage 1 - 8: Die Fragen der beiden Kleinen Anfragen „BER-Debakel XL VII: Wildtiere auf dem Gelände des BER“ sowie „BER-Debakel L: Geschütze Pflanzenarten auf dem Gelände des BER“ betreffen den Naturschutz und sind ausschließlich in der Hoheit des Landes Brandenburg zu beantworten. Dies ist unab- hängig davon, dass der Flughafen BER ein gemeinsames Projekt von Bund, Land Berlin und Land Brandenburg darstellt. Der Senat vertritt daher die Auffassung, dass die Be- antwortung nur durch das Land Brandenburg bzw. die zuständige kommunale Gebietskörperschaft vorgenom- men werden kann. Berlin, den 17. März 2013 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Mrz. 2013)