Drucksache 17 / 11 696 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 07. März 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. März 2013) und Antwort Fahrstühle und Rolltreppen in Berliner S- und U-Bahnhöfen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Kleine Anfrage betrifft teilweise Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat da- her die S-Bahn Berlin GmbH und BVG AöR um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verant- wortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend wiedergegeben. Frage 1: Wie viele der 173 U-Bahnhöfe und 132 S- Bahnhöfe verfügen über Fahrstühle und/oder Rolltrep- pen? Antwort zu 1.: Derzeit sind 94 U-Bahnhöfe mit Fahrtreppen und 89 U-Bahnhöfe mit Aufzügen ausge- stattet. Bei der S-Bahn sind derzeit 38 Stationen mit Fahrtreppen und 104 Stationen mit Aufzügen ausgestattet. Frage 2: Welche Unternehmen sind für den Betrieb der Rolltreppen und Fahrstühle verantwortlich? Antwort zu 2.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Die Instandhaltung der BVG-Fahrtreppen wird primär mit eigenem Personal durchgeführt. Zur Kompensation von Lastspitzen werden fallweise die Herstellerfirmen mit größeren Instandsetzungsarbeiten von der BVG AöR be- auftragt. Zur Instandhaltung der Aufzugsanlagen hat die BVG AöR mit folgenden Herstellerfirmen Instandhal- tungsverträge abgeschlossen: - ATB - Aufzugtechnik Berlin GmbH - Dordel Aufzüge - Gottschalk & Michaelis GmbH - Merkur Schoppe Aufzüge - Otis GmbH & Co. OHG“ Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit: „Eigentümer der Anlagen ist die DB Station & Service AG, die den Betrieb, d.h. die Wartung- und Instandhaltung bei dem Dienstleister DB Services GmbH beauftragt hat.“ Frage 3: Wie viele dieser Rolltreppen und Fahrstühle waren seit 2012 länger als drei Tage am Stück nicht be- triebsbereit und welche Bahnhöfe waren davon betroffen? Antwort zu 3.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Im Zeitraum vom 01.01.2012 bis zum 28.02.2013 (14 Mo- nate) kam es [...] bei den 365 Fahrtreppen zu insgesamt 243 und bei den 132 Aufzugsanlagen zu insgesamt 49 Ausfallereignissen mit einer Ausfalldauer ≥ 72 Stunden. In diesen Angaben sind sowohl Störungszeiten als auch Stillstandszeiten wegen planmäßiger Instandhaltungsar- beiten enthalten. Hiervon waren bei den Fahrtreppen 65 und bei den Aufzugsanlagen 29 U-Bahnhöfe betroffen.“ Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit: „Statistische Auswertungen liegen zu dieser Frage über alle aus- gestatteten Bahnhöfe nicht vor. Im Jahr 2010 wurde aber ein sog. Verfügbarkeitsreporting eingeführt, das den Aus- fall von Fahrtreppen und Aufzügen abbildet. Die Verfüg- barkeitsquote, d.h. der Anteil der Anlagen, die funktions- fähig im Einsatz sind und nicht wg. Vandalismus oder geplanter Instandhaltung ausgesetzt sind, lag für Aufzüge und Fahrtreppen im Jahr 2012 bei rund 95%.“ Frage 4: Wie ist sichergestellt, dass bei Defekten an Fahrstühlen und Rolltreppen diese möglichst schnell wie- der in Betrieb genommen werden können? Antwort zu 4.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Das Instandhaltungsmanagement der BVG AöR stellt durch kompetentes technisches Know-how und konsequentes Controlling eine hohe Fahrgastverfügbarkeit der Fahrtreppen und Aufzugsanlagen sicher. Unsere Instand- haltungsverträge verpflichten die Aufzugsfirmen, im Falle einer Störung, innerhalb von 2 Stunden mit den Instand- setzungsmaßnahmen zu beginnen. Selbstverständlich müssen hierbei auch wirtschaftliche Rahmenbedingungen Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 696 2 beachtet werden, so dass Ausfallzeiten nicht gänzlich vermieden bzw. auf ein beliebiges Maß reduziert werden können.“ Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit: „Die Anlagen sind hinsichtlich der erforderlichen Entstörungsar- beiten dem höchsten Servicelevel zugeordnet, so dass vertraglich vorgesehen ist, dass eine Störungsbeseitigung nach vier Stunden erfolgen soll. Bei einem umfangreichen Schaden der Anlage ist die Entstörung aber regelmäßig nicht alleine von der DB Services GmbH abhängig son- dern auch von den Lieferzeiten für die Ersatzteile des jeweiligen Anlagenherstellers.“ Frage 5: Existieren vertragliche Vereinbarungen oder sonstige Absprachen zwischen dem Land Berlin und den für den Betrieb von Rolltreppen und Fahrstühlen verant- wortlichen Unternehmen, die Sanktionen beim Nichtbe- trieb von vorhandenen Rolltreppen und Fahrstühlen vor- sehen? Wenn ja, um Vereinbarungen welcher Art handelt es sich und welche Sanktionen sind vorgesehen? Antwort zu 5.: Eine direkte Sanktionierung von nicht- betriebenen Fahrtreppen und Aufzügen ist im Verkehrs- vertrag zwischen dem Land Berlin und der BVG AöR nicht vorgesehen. Die BVG AöR ist jedoch vertraglich verpflichtet, die Verfügbarkeitsquoten von Aufzügen und Fahrtreppen auszuweisen. Als Qualitätsziel gilt jeweils mindestens 95,0 % Betriebsfähigkeit als Durchschnitt für das Gesamtjahr. Die BVG AöR hat quartalsweise über die monatlichen Verfügbarkeitsquoten zu berichten. Einzelne Fahrtreppen dürfen zudem nicht länger als 4 Monate, Aufzüge nicht länger als 2 Monate außer Betrieb sein, wobei unausweichliche Ausfälle über 6 Wochen mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ab- zustimmen sind. Sollte ein längerer Ausfall unabwendbar sein, muss die BVG AöR selbst darüber informieren. Die Funktionsfähigkeit der Aufzüge und Fahrtreppen wird zudem im Rahmen der Kundenzufriedenheitsunter- suchungen (BVG-Kundenmonitoring) bewertet. Es kann ein Bonus oder Malus erreicht werden, je nachdem ob der über die Kundenbefragung ermittelte Zufriedenheitswert um mehr als 0,2 Notenpunkte besser oder schlechter als der Sollwert ist. Eine direkte Vertragsbeziehung zwischen dem Land Berlin und dem Eisenbahninfrastrukturunternehmen DB Station & Service besteht nicht. Zur Gewährleistung der Barrierefreiheit sind jedoch die Anforderungen an die Verfügbarkeit von Aufzügen im Verkehrsvertrag zwi- schen den Ländern Berlin und Brandenburg und der S- Bahn Berlin GmbH geregelt. Dies gilt unter der Voraus- setzung, dass im Rahmen vertraglicher Beziehungen mit der DB Station & Service AG die S-Bahn Berlin GmbH für die Wartung der Anlagen verantwortlich ist. Demzu- folge sind Reparaturen defekter Aufzüge spätestens eine Stunde nach Bekanntwerden der Störung einzuleiten und innerhalb von fünf Stunden abzuschließen. Diese Rege- lung gilt nicht, wenn der Schaden von solcher Art ist, dass diese Maßgabe technisch oder mit wirtschaftlich vertret- barem Aufwand nicht zu erfüllen ist, beispielsweise auf- grund eines größeren Zeitbedarfs für die Beschaffung von Ersatzteilen. Über Anlagen, die länger als drei Tage außer Betrieb sind, sind die Aufgabenträger zu informieren. Eine Sanktionierung von Fahrtreppen- und Aufzugs- störungen erfolgt indirekt im Rahmen der zweimal pro Jahr durchgeführten Erhebungen zur Kundenzufrieden- heit. Die Bewertung der Zugänglichkeit der Bahnhöfe geht dabei in die Berechnung des Passenger Satisfaction Index (PSI) ein, für den im Verkehrsvertrag ein Zielwert vereinbart ist. Bei Verfehlung des Zielwertes in zwei auf- einanderfolgenden Erhebungswellen wird ein prozentua- ler Abzug vom jährlichen finanziellen Beitrag der Länder Berlin und Brandenburg an die S-Bahn Berlin GmbH vorgenommen. Berlin, den 28. März 2013 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Apr. 2013)