Drucksache 17 / 11 699 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Oliver Höfinghoff (PIRATEN) vom 07. März 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. März 2013) und Antwort Diensthunde der Polizei bei Demonstrationen und Großveranstaltungen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Über wie viele Diensthunde insgesamt und über wie viele Diensthunde, die bei Demonstrationen und/oder Großveranstaltungen eingesetzt werden, verfügt die Ber- liner Polizei? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl der Diensthunde und jeweiligem Einsatzgebiet) Zu 1.: Die Polizei Berlin verfügt insgesamt über 135 Diensthunde, von denen 90 bei Großveranstaltungen ein- gesetzt werden können. Im Einzelnen verfügt die Polizei Berlin über 91 Schutzhunde (31 Schutzhunde bei der Zentralen Dienst- hundführereinheit in der Direktion Zentrale Aufgaben sowie 60 Diensthunde in den örtlichen Direktionen) und über 44 Spezialhunde (15 Sprengstoffspürhunde, 15 Rauschmittelsuchhunde, 7 Blutspuren- und Leichen- suchhunde, 4 Personensuchhunde - davon derzeit 2 in der Ausbildung - und 3 Spezialhunde des Spezialeinsatz- kommandos). 2. Über wie viele Diensthundeführer/innen verfügt die Berliner Polizei? Zu 2.: Die Polizei Berlin verfügt über insgesamt 137 Diensthundführerinnen und Diensthundführer. 3. Hunde welcher Rassen sind als Diensthunde bei der Berliner Polizei im Einsatz? Zu 3.: Folgende Hunderassen werden derzeit bei der Polizei Berlin eingesetzt: Deutscher Schäferhund, Ma- linois (auch Mischlinge), Herder, Tervueren, Rottweiler, Riesenschnauzer, Jack-Parson-Terrier, Jack-Russel- Terrier, Deutscher Jagdterrier, Bayerischer Gebirgs- schweißhund, Schwarzwälder Schweißhund, Tibetischer Tempelwächter (Mischling). 4. Bei welchen Demonstrationen und Großveranstaltungen waren seit 2010 Diensthunde der Berliner Polizei im Einsatz und wie viele Diensthunde waren jeweils im Einsatz? Zu 4.: Die Diensthundführerinnen und Diensthundfüh- rer der örtlichen Direktionen unterstützen im Schwer- punkt den täglichen Dienst in konfliktträchtigen Einsatzsi- tuationen. Sofern sie darüber hinaus zu Einsätzen aus be- sonderem Anlass, beispielsweise Demonstrationen oder Großveranstaltungen, herangezogen werden, erfolgt keine einheitliche Erfassung dieser Einsätze. Die Diensthundführerinnen und Diensthundführer der Zentralen Diensthundführereinheit wurden im Zeitraum vom 01.01.2010 bis 28.02.2013 in 279 Fällen bei Einsät- zen aus besonderem Anlass eingesetzt. Hierbei wurden zwischen 6 und 24 Diensthunde mitgeführt. 5. Auf welcher Rechtsgrundlage und auf wessen Anweisung erfolgt bei Einsätzen das Ablegen des Maulkorbs der Diensthunde? Zu 5.: Wie bei der Anwendung unmittelbaren Zwan- ges zu verfahren ist, regelt das Gesetz über die Anwen- dung unmittelbaren Zwanges bei der Ausübung öffentli- cher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Landes Berlin (UZwG Berlin). Das bloße Ablegen des Beißkorbs der Diensthunde bedarf keiner gesonderten Rechtsgrundlage. Grundsätzlich haben die einzelnen Diensthundführe- rinnen und Diensthundführer selbstständig und situativ zu entscheiden, wann der Beißkorb abzulegen ist. Die An- weisung zur Abnahme des Beißkorbs kann aus taktischen Gründen jedoch der jeweiligen Einsatzleitung der Polizei vorbehalten sein. 6. Wie viele Diensthundeführer/innen und/oder andere Einsatzkräfte der Berliner Polizei wurden seit 2010 bei welchen Anlässen durch Diensthunde verletzt und welcher Art war die jeweilige Verletzung? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 699 2 Zu 6.: Seit 2010 wurden insgesamt 22 Einsatzkräfte der Polizei Berlin in Ausübung ihres Dienstes im Zu- sammenhang mit dem Einsatz von Diensthunden verletzt. Hierbei erlitten 20 Einsatzkräfte Bissverletzungen und 2 Einsatzkräfte sturzbedingt Knieverletzungen. 7. Wie viele Teilnehmer/innen von Demonstrationen und/oder Großveranstaltungen sowie unbeteiligte Perso- nen wurden seit 2010 bei welchen Anlässen durch Diensthunde verletzt und welcher Art war die jeweilige Verletzung? Zu 7.: In diesem Zusammenhang wurden seit 2010 le- diglich 2 Bissvorfälle (beide Februar 2011 in Dresden, bei der Trennung von Gewalttäterinnen und Gewalttäter des linken und rechten Spektrums) gemeldet. Da sich die Be- troffenen unerkannt vom Ort entfernten, können keine Aussagen über die Art der Verletzung getroffen werden. 8. Nach welchen Kriterien wird die Untauglichkeit eines Diensthundes festgestellt und wie verfährt die Ber- liner Polizei mit Hunden, die sich als untauglich erwei- sen? Zu 8.: Alle Diensthunde werden jährlich durch die Fachausbilderinnen und Fachausbilder auf ihre Einsatzfä- higkeit überprüft. Werden die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt, so erfolgt die Aussonderung. Dies geschieht in der Regel aus Alters- oder Krankheitsgründen. Die dann ausgesonderten Tiere werden zunächst den ehemaligen Diensthundführerinnen oder Diensthundfüh- rern unter Übernahme aller Halterverpflichtungen zum Kauf angeboten. Sollte eine Übernahme durch die ehemalige Dienst- hundführerin bzw. den ehemaligen Diensthundführer nicht möglich sein, wird der Hund an Privatpersonen oder Firmen (z.B. Wachschutzunternehmen) verkauft. 9. Werden in der Ausbildung der Diensthunde, die bei Demonstrationen und/oder Großveranstaltungen ein- gesetzt werden sollen, Maßnahmen ergriffen, um deren Aggressivität zu steigern? Wenn ja, um Maßnahmen wel- cher Art handelt es sich? Zu 9.: Nein. 10. Sind die Diensthunde der Berliner Polizei, die bei Demonstrationen und/oder Großveranstaltungen eingesetzt werden, konditioniert, auf Befehl zuzubeißen und wie ist sichergestellt, dass durch ein Verbeißen keine schwerwiegenden Verletzungen entstehen? Zu 10.: Die Schutzhundausbildung beinhaltet auch, dass die Hunde auf Kommando zubeißen. Bei einem An- griff auf die Diensthundführerin oder den Diensthundfüh- rer machen sie dies selbstständig. Dabei „verbeißen“ sich die Hunde nicht, sie fassen lediglich fest mit den Zähnen zu und lassen ebenfalls auf Kommando der Diensthundführerin oder des Diensthundführers von der Betroffenen / vom Betroffenen ab. 11. Ergingen seit 2010 im Zusammenhang mit Diensthunden der Berliner Polizei Anzeigen wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz? Wenn ja, wie viele und aus welchem jeweiligen Anlass? Zu 11.: Nein. 12. Wie ist sichergestellt, dass beim Einsatz von Reiz- stoffen (Reizgas, Pfefferspray etc.) durch Einsatzkräfte der Berliner Polizei bei Demonstrationen und/oder Groß- veranstaltungen die Diensthunde nicht in Mitleidenschaft gezogen werden? Zu 12.: Reizgas bzw. Pfefferspray hat auf Hunde eine ähnliche Wirkung wie auf Menschen. Daher achten sowohl die Dienstkräfte, die Reizstoffe einsetzen, als auch die Diensthundführerinnen und Diensthundführer auf etwaige sich dadurch ergebende Gefahrenquellen. Bei Einsätzen aus besonderem Anlass wurden bisher keine Diensthunde in Mitleidenschaft gezogen. Berlin, den 27. März 2013 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Apr. 2013)