Drucksache 17 / 11 701 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Oliver Höfinghoff (PIRATEN) vom 07. März 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. März 2013) und Antwort F. B. D.: Advokaten für oder gegen Berlin? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Beantwortung beruht teilweise auf Angaben der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB). Frage 1: Trifft es zu, dass sich das Unternehmen Air Berlin im Zuge seiner Klage gegen die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH bzgl. der Nichtinbetriebnahme des Flughafens Berlin Brandenburg (BER) von der Kanzlei F. B. D. vertreten lässt? Antwort zu Frage 1: Es trifft zu, dass die Rechtsan- wälte F. B. D. das Unternehmen Air Berlin in der Scha- densersatzklage betreffend der Inbetriebnahmever- schiebung anwaltlich vertreten. Frage 2: Wie beurteilt der Senat die Beauftragung be- sagter Kanzlei durch ein Unternehmen, welches gegen ein teilweise landeseigenes Unternehmen klagt, vor dem Hin- tergrund, dass einzelne Senatsverwaltungen ebenfalls zu den Auftraggebern von F. B. D. gehören? Antwort zu Frage 2: Die juristische Vertretung des Landes Berlin durch eine Rechtsanwaltskanzlei in einzel- nen Streitfragen schließt nicht automatisch aus, dass diese Kanzlei in anderen, davon unabhängigen Streitfällen als Rechtsvertreter gegen das Land Berlin tätig wird. Es wäre nicht sachgerecht, von einer Rechtsanwaltskanzlei, die schon einmal für das Land Berlin tätig geworden ist, zu verlangen, kein Mandat anzunehmen, bei dem Beklagter das Land Berlin, ein landeseigenes Unternehmen oder auch nur ein teilweise landeseigenes Unternehmen ist. Berlin, den 28. März 2013 In Vertretung Hella Dunger-Löper Staatssekretärin (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Apr. 2013)