Drucksache 17 / 11 703 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Alexander Spies (PIRATEN) vom 07. März 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. März 2013) und Antwort Umgang mit Dienstaufsichtsbeschwerden in den Berliner Jobcentern Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Dienstaufsichtsbeschwerden über Ent- scheidungen bzw. Verhaltensweisen von Amtsträ- ger_innen der Berliner Jobcenter sind seit 2008 eingelegt worden (bitte nach Jobcentern, Art der beschwerten Amtsträger_innen, Adressaten der Dienstaufsichtsbe- schwerden und Jahren aufschlüsseln)? Zu 1.: Eine zentrale Statistik und Auswertung zu Dienstaufsichtsbeschwerden aller 12 Berliner Jobcenter liegt der Bundesagentur für Arbeit (BA) nicht vor. In § 44d Abs. 4 SGB II ist geregelt, dass die Ge- schäftsführerin oder der Geschäftsführer eines Jobcenters die dienst-, personal- und arbeitsrechtlichen Befugnisse der Bundesagentur für Arbeit und des kommunalen Trä- gers in eigener Verantwortung ausübt. 2. Welche Sachverhalte lagen bei den seit 2008 einge- legten Dienstaufsichtsbeschwerden am häufigsten zu- grunde (bitte nach Jobcentern, Sachverhalten und Jahren getrennt aufschlüsseln)? Zu 2.: Es gibt keine zentralen statistischen Auswer- tungsroutinen, die es ermöglichen, Dienstaufsichtsbe- schwerden nach Gründen zu filtern. Allerdings kann fest- gestellt werden, dass Beschwerden häufig auch dann als Dienstaufsichtsbeschwerden deklariert werden, wenn es sich originär um Sachbeschwerden handelt. Dies ge- schieht, wenn die oder der erwerbsfähige Leistungsbe- rechtigte mit der rechtlich korrekten Entscheidung der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters nicht einverstanden ist. 3. Wie ist das Verfahren zur Bearbeitung von Dienst- aufsichtsbeschwerden in den Berliner Jobcentern (bitte nach Jobcentern, Adressaten der Dienstaufsichtsbe- schwerden und jeweiligen Verfahren getrennt aufschlüs- seln)? a. Wie werden die Dienstaufsichtsbeschwerden bear- beitet? Zu 3. und 3a.: Die Organisation der Bearbeitung liegt im Benehmen eines jeden Jobcenters, da es keine zentra- len Weisungen gibt (vgl. § 44c Abs. 2 SGB II). Grund- sätzlich sichtet die Geschäftsführung die Beschwerde und veranlasst eine Prüfung des Einzelfalls. In diesem Kontext wird eine Stellungnahme der betroffenen Mitarbeiterin oder des betroffenen Mitarbeiters eingeholt, die in der Einzelfallprüfung Berücksichtigung findet. Das Ergebnis der Prüfung wird der Beschwerdeführerin oder dem Be- schwerdeführer schriftlich zugestellt. 3b. Wie werden die Dienstaufsichtsbeschwerden aus- gewertet? 3c. Wie fließen die Erkenntnisse aus der Auswertung der Dienstaufsichtsbeschwerden in Maßnahmen der quali- tativen Verbesserung der Entscheidungen und Verfahren sowie Mitarbeiterschulungen ein? Zu 3b. und 3c.: Jedes Jobcenter entscheidet, in wel- cher Art und Weise eine Auswertung gegenüber den Füh- rungskräften und der Mitarbeiterschaft erfolgt. Eine zent- rale Regelung dazu gibt es nicht. Sofern berechtigte Dienstaufsichtsbeschwerden existent sind bzw. sich häu- fen, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten der Interven- tion. Im Rahmen von Dienstberatungen können bei- spielsweise Beschwerdetatbestände ausgewertet und Mit- arbeiterschulungen initiiert werden. Ferner eignen sich Mitarbeitergespräche besonders, um Fehlverhalten von einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aufzuarbei- ten, um dieses künftig abzustellen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 703 2 4. Inwiefern haben die Berliner Jobcenter die in den Dienstaufsichtsbeschwerden geäußerte Kritik geprüft und welche strukturellen und organisatorischen Maßnahmen sind infolgedessen von den jeweiligen Jobcentern umge- setzt worden (bitte unternommene Maßnahmen nach Job- centern getrennt aufschlüsseln)? Zu 4.: Jede geäußerte Kritik wird detailliert geprüft und beantwortet. Es gibt keine Möglichkeit der statisti- schen Auswertung, wie häufig Dienstaufsichtsbeschwer- den Anlass für Organisationsveränderungen waren. 5. Wie häufig sind seit 2008 arbeitsrechtliche Konse- quenzen aufgrund von Dienstaufsichtsbeschwerden gezo- gen worden (bitte nach Jobcentern, Sachverhalten und Jahren getrennt aufschlüsseln)? Zu 5.: Hierzu gibt es keine statistische Erhebung. 6. Welche Stellen waren an der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage beteiligt? Zu 6.: Die Fragen betreffen Sachverhalte, die der Se- nat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beant- worten kann. Daher hat der Senat die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit zusätz- lich um Auskunft gebeten. Berlin, den 09. April 2013 In Vertretung Farhad Dilmaghani Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Apr. 2013)