Drucksache 17 / 11 707 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 05. März 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. März 2013) und Antwort Entwicklung der Schulschwänzer/innen in den Berliner Bezirken im 1. Schulhalbjahr 2012/13 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wertet der Senat die Duldung von Schulverweige- rung durch die Erziehungsberechtigten als Verstoß gegen die Fürsorge- und Erziehungspflicht? Zu 1.: Unter Würdigung der spezifischen Begleitum- stände kann die mangelnde Mitwirkung der Eltern an der Umsetzung der Schulpflicht als Verstoß gegen die Für- sorge- und Erziehungspflicht gewertet werden. Darüber hinaus kann die Verletzung der Schulpflicht Indiz für eine mögliche Kindeswohlgefährdung sein. Grundlage für die Einleitung von Maßnahmen des Schulamtes, des Jugendamtes und der Familiengerichte sind das Verhalten und die Äußerungen der Eltern und des Kindes sowie die Einschätzung und Bewertung der Begleitumstände. Hält das Jugendamt das Tätigwerden des Familiengerichts für erforderlich, so hat es das Ge- richt anzurufen. Dies gilt auch, wenn die Personensorge- berechtigten bzw. Erziehungsberechtigten nicht bereit oder in der Lage sind, bei der Abschätzung des Gefahren- risikos mitzuwirken. 2. Wie viele Schüler/innen fehlten 1) insgesamt und 2) unentschuldigt a) 1-10 Tage, b) 11-20 Tage, c) 21-40 Tage und d) mehr als 40 Tage im 1. Schulhalbjahr 2012/2013 und wie hoch war die Fehlquote 1) insgesamt, 2) entschuldigt und 3) unentschuldigt in den einzelnen Berliner Schulen (bitte die Anlagen 1a und 1b der Kleinen Anfrage 17/10780 fortschreiben)? Zu 2.: Die Auswertung der statistischen Erhebung der Schulversäumnisse für das erste Schulhalbjahr 2012/13 ist noch nicht abgeschlossen. Die Fortschreibung der Anla- gen 1a und 1b zur Kleinen Anfrage 17/10780 ist daher zzt. noch nicht möglich. 3. Wie häufig wurden im 1. Schulhalbjahr 2012/2013 Schulversäumnisanzeigen in den einzelnen Berliner Schu- len gestellt (bitte die Auflistung nach Schulformen und Bezirken in der Antwort auf die Frage 5 der Kleinen An- frage 17/10780 fortschreiben)? 4. Wie häufig wurden im 1. Schulhalbjahr 2012/2013 Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die Schul- pflicht in den einzelnen Berliner Schulen eingeleitet (bitte die Auflistung nach Schulformen und Bezirken in der Antwort auf die Frage 7 der Kleinen Anfrage 17/10780 fortschreiben)? Zu 3. und 4.: Diese Daten werden zentral nicht erho- ben. Eine diesbezügliche Auswertung erfolgt in den Be- zirken nach Ende des Schuljahres 2012/13, so dass die entsprechenden Angaben erst zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung stehen. 5. In wie vielen Fällen der in den Schuljahren 2009/2010, 2010/2011, 2011/2012 und im 1. Schulhalb- jahr 2012/2013 eingeleiteten Bußgeldverfahren wurde in den einzelnen Bezirken gegenüber den Erziehungsberech- tigten der Schulschwänzer/innen Erzwingungshaft a) an- gedroht und b) durchgeführt (Auflistung bitte nach Schul- jahr, Schulformen und Bezirken)? 6. Wie hoch waren die Einnahmen aus Bußgeldver- fahren in den einzelnen Bezirken in den Schuljahren 2009/2010, 2010/2011, 2011/2012 und im 1. Schulhalb- jahr 2012/2013 (Auflistung bitte nach Schuljahr, Schul- formen und Bezirken)? Zu 5. und 6.: Diese Daten werden zentral nicht erho- ben. Der Rechercheaufwand ist im Rahmen der für die Bearbeitung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung ste- henden Zeit nicht möglich. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 707 2 7. Wie viele polizeiliche Zwangszuführungen von Schulschwänzer/innen wurden in den Schuljahren 2009/2010, 2010/2011, 2011/2012 und im 1. Schulhalb- jahr 2012/2013 in den einzelnen Schulen a) angedroht und b) durchgeführt (Auflistung bitte nach Schuljahr, Schul- formen und Bezirken, zu b) bitte die Antwort auf die Fra- ge 11 der Kleinen Anfrage 17/10780 fortschreiben)? Zu 7.: Wie in der Beantwortung der Kleinen Anfrage 17/10780 dargestellt, wird durch die Polizei die Anzahl der polizeilichen Zwangszuführungen von Schulschwän- zerinnen und Schulschwänzern lediglich nach den örtli- chen Polizeidirektionen und den Kalenderjahren differen- ziert. Eine Erfassung nach Schuljahren, Schulformen und Bezirken erfolgt nicht. Die Daten sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Die dbzgl. Darstellung in der Kleinen Anfrage 17/10780 wird hier für das Jahr 2012 vervollständigt. Schulzuführungen Jahr 2008 2009 2010 2011 2012 gesamt 41 39 30 31 28 Direktion 1 Pankow, Reinickendorf 13 14 9 1 5 Direktion 2 Charlottenburg-Wilmersdorf, Spandau 0 0 1 0 1 Direktion 3 Mitte 2 8 5 0 0 Direktion 4 Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg 0 1 0 0 0 Direktion 5 Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln 23 6 7 4 14 Direktion 6 Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, TreptowKöpenick 3 10 8 26 8 Angaben, die das Fortschreiben der Antwort auf die Frage 11 der Kleinen Anfrage 17/10780 ermöglichen, werden zentral nicht erhoben. Eine diesbezügliche Aus- wertung erfolgt in den Bezirken nach Ende des Schuljah- res 2012/13, so dass die entsprechenden Angaben erst zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung stehen. 8. Bis wann wird die Zentrale Schülerdatei umge- setzt, die es der Polizei ermöglicht, aufgegriffene Kinder und Jugendliche unverzüglich ihrer Schule zuzuordnen? Zu 8.: Zurzeit erfolgt die Implementierung der einheit- lichen Software in den Schulen und die damit verbundene ausführliche Schulung. Die Datenübertragung aus den Schulen in die zentrale Datei kann derzeit mittels einer zertifikatsbasierten Schul-E-Mail und verschlüsselter Da- teianhänge realisiert werden. 9. Wie will der Senat eine praxisorientierte Handhab- barkeit des Datenschutzrechtes im behördlichen Daten- austausch zum Wohle der Kinder und Jugendlichen steigern und dadurch sicherstellen, dass sich die für die Durchsetzung der Schulpflicht zuständigen Behörden kontinuierlich und konsequent über potentielle und noto- rische Schulschwänzer/innen austauschen und wie bewer- tet der Senat in diesem Zusammenhang das Vorgehen Rotterdams? Zu 9.: In Berlin wurde durch die Schaffung von insge- samt 13 Vollzeitstellen für regionale Datenschutzbeauf- tragte und IT-Sicherheitsbeauftrage für das Berliner Schulsystem die Möglichkeit einer qualifizierten Befas- sung mit dem Thema Datenschutz deutlich gestärkt. Ziel ist es, zu ausgewogenen und praxisnahen Lösungen im Politikfeld Schule zu gelangen, die gleichzeitig mit den landesweiten Standards des Datenschutzes korrespondie- ren. Eine rechtliche und organisatorische Bewertung der Maßnahmen Rotterdams und eine theoretische Übertra- gung auf Berlin erfordern einen zielführenden Vergleich unter Würdigung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Soweit der Hinweis auf das Vorgehen in Rotterdam da- hingehend zu verstehen ist, dass alle staatlichen Stellen bei der Bekämpfung der Schuldistanz eng und einzelfall- bezogen zusammenarbeiten, so bewertet der Senat das Vorgehen positiv. Berlin, den 03. April 2013 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Apr. 2013)