Drucksache 17 / 11 709 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Oliver Höfinghoff (PIRATEN) vom 07. März 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. März 2013) und Antwort Wie kooperiert der Senat mit dem Netzwerk-Verein „Leadership Berlin“? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. In welcher Art und Weise kooperieren die Senats- kanzlei und/oder einzelne Senatsverwaltungen mit dem u. a. von der „BMW Stiftung Herbert Quandt“ unterstützten Verein „Leadership Berlin – Netzwerk Verantwortung e. V.“, der auf seiner Homepage mit der Teilnahme von „Senatsverwaltungen“ sowie „Polizei“ an seinen Programmen wirbt? Zu 1.: Weder die Senatskanzlei noch einzelne Senats- verwaltungen oder der Senat insgesamt kooperieren mit dem Verein „Leadership Berlin – Netzwerk Verantwortung e.V.“ 2. Welche Senatsverwaltungen bzw. welche Vertre- ter/innen von Senatsverwaltungen sowie der Berliner Po- lizei nahmen an welchen Programmen des Vereins „Leadership Berlin“ teil und mit welcher Begründung fand diese Teilnahme statt? Zu 2.: Die Entscheidung über die Teilnahme einzelner Behörden oder einzelner Vertreterinnen und Vertreter von Behörden des Landes Berlin z.B. an Programmen des hier in Rede stehenden Vereins fällt in die dezentrale Verant- wortung der jeweiligen Organisationseinheit und wird nicht landesweit gesteuert. Dem Senat ist jedoch bekannt, dass im Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Inne- res und Sport (hier: Der Polizeipräsident in Berlin) und der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (hier: Justizvollzugsanstalt Moabit) die Teilnahme am „Collaborative Leadership Programm 2012“ zu dem auf die besonderen Belange der jeweiligen Behörde ausge- richteten Fortbildungskonzept gehört. 3. War die Teilnahme von Senatsverwaltungen bzw. Vertreter/innen von Senatsverwal-tungen und der Berliner Polizei an Programmen des Vereins „Leadership Berlin “ mit Kosten verbunden? Wenn ja, in welcher Höhe? Zu 3.: Ob und in welcher Höhe Kosten durch die Teil- nahme von Beschäftigten des Landes Berlin an den Pro- grammen des Vereins „Leadership Berlin – Netzwerk Verantwortung e.V.“ entstanden sind, ist dem Senat nicht bekannt. Soweit eine Teilnahme an einer Fortbildungs- maßnahme - etwa im Rahmen des Personal- entwicklungskonzeptes der einzelnen Behörde - von dienstlichem Interesse ist, können Teilnahmegebühren übernommen werden. 4. Trifft es zu, dass ein Referatsleiter der Senatsver- waltung für Inneres als Mitglied im Beirat des Vereins „Leadership Berlin“ fungiert? Wenn ja, wurde er von seiner vorgesetzten Stelle zu dieser Mitarbeit aufgefordert? 5. Wie beurteilt der Senat den Umstand, dass der Verein „Leadership Berlin“ mit der Mitgliedschaft besagten Referatsleiters in seinem Beirat wirbt? 6. Findet die Arbeit des besagten Referatsleiters eh- renamtlich statt oder erhält er durch den Verein „Leadership Berlin“ eine Vergütung? Zu 4 bis 6.: Ein inzwischen pensionierter Referatslei- ter der Senatsverwaltung für Inneres und Sport wurde auf eigene Initiative in den Beirat für Personalentwicklung berufen. Er vertritt dort weder den Senat noch die Senats- verwaltung für Inneres und Sport. Der Senat begrüßt grundsätzlich das ehrenamtliche Engagement von Beschäftigten des Landes Berlin. Er kommentiert jedoch nicht im Rahmen einer Kleinen An- frage die private Tätigkeit einzelner Beschäftigter in ei- nem eingetragenen Verein des bürgerlichen Rechts. 7. Trifft es zu, dass ein Oberregierungsrat der Berli- ner Steuerbehörde Mitglied im Vorstand des Vereins „Leadership Berlin“ ist? Wenn ja, wurde er von seiner vorgesetzten Stelle zu dieser Mitarbeit aufgefordert? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 709 2 8. Wie beurteilt der Senat den Umstand, dass der Verein „Leadership Berlin“ mit der Vorstandsmitgliedschaft besagten Oberregierungsrats wirbt? 9. Findet die Arbeit des besagten Oberregierungsrates ehrenamtlich statt oder erhält er durch den Verein „Leadership Berlin“ eine Vergütung? Zu 7 bis 9.: Ausweislich der Homepage des genannten Vereins befindet sich ein Oberregierungsrat der Berliner Steuerverwaltung in dessen Vorstand. Er wurde nicht von seiner vorgesetzten Stelle zur Mitarbeit aufgefordert und vertritt dort weder den Senat noch die Senatsverwaltung für Finanzen. Der Senat begrüßt grundsätzlich das ehrenamtliche Engagement von Beschäftigten des Landes Berlin. Er kommentiert jedoch nicht im Rahmen einer Kleinen An- frage die private Tätigkeit einzelner Beschäftigter in ei- nem eingetragenen Verein des bürgerlichen Rechts. 10. Wie beurteilt der Senat den Umstand, dass ein weiteres Vorstandsmitglied des Vereins „Leadership Berlin “ sich im Wahlkampf zur Wahl des Abgeordnetenhauses von Berlin im Jahr 2011 an verschiedenen Stellen öffentlich für die Wahl der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) aussprach? Zu 10.: Dem Senat ist der in der Frage mitgeteilte Umstand nicht bekannt. Berlin, den 18. April 2013 In Vertretung Andreas Statzkowski Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Mai 2013)