Drucksache 17 / 11 711 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Stefan Gelbhaar (GRÜNE) vom 05. März 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. März 2013) und Antwort Heilbar? Zu den Auswirkungen der neuen S-Bahn-Ausschreibung. Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann wird die neue bzw. geänderte Aus- schreibung für die S-Bahn-Leistungen ab Ende 2017 auf dem Ring und den Zubringern aus dem Südosten publi- ziert? Antwort zu 1.:Die Bekanntmachung wurde im Supp- lement zum Amtsblatt der Europäischen Union vom 11. April 2013, Seite 71 (2013/S 071-118352) veröffent- licht. Frage 2: Welche konkreten Änderungen sind bei der S-Bahn-Ausschreibung in Arbeit? Antwort zu 2.: Die Änderungen werden bereits umge- setzt. Die Verdingungsunterlagen werden an die geänder- te Laufzeit angepasst. Neu zu entwickeln ist insbesondere eine umfassende Regelung für die Übergabe der Fahrzeu- ge, Werkstattkapazitäten und Ersatzteile – sei es an die Länder oder an einen von ihnen beauftragten Nachfolge- betreiber - am Ende der Vertragslaufzeit, um die Nutzbar- keit der Fahrzeuge über ihre gesamte Lebensdauer sicher- zustellen. Frage 3: Für welchen Zeitraum wird beabsichtigt, die Ausschreibung für neue Bewerber bzw. auch neue Ange- bote bisheriger Bewerber zu den neuen Ausschreibungs- bedingungen zu öffnen? Antwort zu 3.: Die Bewerbungsfrist endet am 10. Juni 2013. Frage 4: Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde die Dauer dieser „Öffnungsfrist“ bestimmt? Antwort zu 4.: Die Bewerbungsfrist bestimmt sich nach den Vorgaben von § 10 VOL/A. (Vergabe- und Ver- tragsordnung für Leistungen Teil A). Frage 5: Wer wurde alles einbezogen bei der Ent- scheidungsfindung zu dieser Vorgehensweise? Antwort zu 5: Die Entscheidung wurde von den zu- ständigen Ressorts der Länder Berlin und Brandenburg unter Federführung der Senatsverwaltung für Stadtent- wicklung und Umwelt sowie des Ministeriums für Infra- struktur und Landwirtschaft vorbereitet und getroffen. An der Vorbereitung der Entscheidungsfindung waren ferner der Verkehrsverbund Berlin Brandenburg (VBB) - als Vergabebüro -, eine beratende Anwaltskanzlei und das Center Nahverkehr Berlin (CNB) beteiligt. Frage 6: Wer hat den Senat in Bezug auf die geschei- terte Ausschreibung beraten? Frage 7: Wer berät den Senat nunmehr in Bezug auf die sogenannte „Heilung“ der Ausschreibung? Antwort zu 6 und 7: Es gibt keine „gescheiterte“ Ausschreibung , denn nach Einschätzung der Länder hätte das ursprüngliche Vergabekonzept sehr gute Chancen gehabt, vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) als europarechts- konform bestätigt zu werden. Jedoch war es aus Zeitgrün- den nicht vertretbar, diese Entscheidung abzuwarten. Die Länder haben den VBB wie bei allen Schienen- personennahverkehr(SPNV)-Vergaben als Vergabebüro beauftragt. Das CNB unterstützt das Land Berlin generell in seiner Funktion als Aufgabenträger und hat die Verga- bekonzeption unter verkehrswirtschaftlichen Aspekten mit entwickelt. Als Rechtsberater hatten die Länder die Kanzlei Müller-Wrede & Partner beauftragt; seit März ist die Kanzlei BBG und Partner beratend tätig. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 711 2 Frage 8: Wie lange hat sich das Verfahren durch die gerichtliche Auseinandersetzung mit der S-Bahn-Berlin GmbH verzögert? Antwort zu 8: Das Verfahren hat sich um ca. ein hal- bes Jahr verzögert. Frage 9: Welche Umstände könnten die Bestellung von S-Bahn-Zügen im Jahr 2014 verzögern oder ist die Bestellung im Jahr 2014 in jedem Fall gesichert? Frage 10: In welchen Jahren werden nach dem aktua- lisierten Zeitplan wie viele neue Züge einsatzfähig sein? Frage 11: Wie viele Züge werden nach Ansicht des Senats 2017, 2018, 2019 und 2020 einsatzfähig sein? Bit- te separat nach Jahren auflisten. Antwort zu 9, 10 und 11: Zu den Fragen 9-11 können derzeit keine belastbaren Angaben getroffen werden. Der Beschaffungsauftrag kann vom erfolgreichen Bieter aus- gelöst werden, sobald der Zuschlag erteilt wurde. Wie schnell das entsprechende Verhandlungsverfahren abge- schlossen werden kann, hängt von der Anzahl der Bieter und der Qualität der Angebote sowie eventuellen Nach- prüfungsverfahren ab. Berlin, den 19. April 2013 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Mai 2013)