Drucksache 17 / 11 712 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) vom 04. März 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. März 2013) und Antwort Evaluation des Bildungs- und Teilhabepakets? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Vor dem Hintergrund, dass die Mehrzahl der An- spruchsberechtigten aus dem Bildungs- und Teilhabepa- ket nicht auf diese Hilfemöglichkeiten zurückgreifen, welche Ursachen der Berliner Senat dafür sieht. Zu 1.: Der Senat geht davon aus, dass die Mehrzahl der Anspruchsberechtigten aus dem Bildungs- und Teil- habepaket nach § 28 SGB II, § 34 SGB XII und § 6b Bundeskindergeldgesetz bei Vorliegen eines entsprechen- den Bedarfs einen Antrag auf mindestens eine der Leis- tungen des Bildungs- und Teilhabepaktes gestellt haben. Bei anspruchsberechtigten Personen, die bisher keine Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bean- tragt haben, geht der Senat davon aus, dass ein entspre- chender Bedarf nicht gegeben ist. Über die Angebote und Möglichkeiten des Bildungs- und Teilhabepaketes ist hin- reichend informiert worden. 2. Wie hoch war die Zahl der Leistungsberechtigten des Bildungs- und Teilhabepaketes 2011 und 2012? 3. Wie viele der Berechtigten des Bildungs- und Teil- habepaketes haben 2011 und 2012 die Leistungen nicht in Anspruch genommen? Zu 2 und 3.: Wie bereits in den Kleinen Anfragen 17/11305 und 17/10416 dargestellt, liegen dem Senat keine verlässlichen Daten darüber vor, wie viele an- spruchsberechtigte Personen in den Jahren 2011 und 2012 die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes tat- sächlich in Anspruch oder auch nicht in Anspruch ge- nommen haben. Die bis zum 30. September 2012 geführte Antragsstatistik enthält hierzu keine Angaben. 4. Welche Methodik wird zur Evaluation des Bil- dungs- und Teilhabepaktes herangezogen. Zu 4.: Im Rahmen der Evaluation der Organisation und Steuerung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende durch die Kommunale Gemeinschaftsstelle (KGSt) wur- den 2012 auch die Organisations- und Leistungserbrin- gungsprozesse des Bildungs- und Teilhabepaketes unter der Fragestellung evaluiert, ob die derzeitige Organisation der Leistungsgewährung den Ansprüchen an eine effizi- ente und bürgernahe Verwaltung genügt. Darüber hinaus beabsichtigt der Bund eine umfassende bundesweite Eva- luation der Bildungs- und Teilhabeleistungen im Zeitraum von 2013 bis 2016. Untersucht wird hierbei der Er- füllungsaufwand in Bezug auf die unterschiedlichen For- men der Umsetzungs-, Verfahrens-, Abrechnungs- und Kommunikationsprozesse und die Frage, welche Faktoren in der Umsetzung die Inanspruchnahme oder auch Nichtinanspruchnahme hemmen oder befördern und somit die Intention des Gesetzgebers unterstützen oder konter- karieren. 5. Wie viel wird die Evaluation für Berlin und bun- desweit Kosten? Zu 5.: Der Senat geht davon aus, dass dem Land Ber- lin bei der Evaluation durch den Bund keine Kosten ent- stehen werden. Die Kosten des Bundes sind dem Senat nicht bekannt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 712 2 6. Welche Träger z.B. der Kinder- und Jugendhilfe wurden oder werden in die Evaluation mit einbezogen? Zu 6.: Bei der bundesweiten Evaluation sollen im Rahmen von Experteninterviews auch kommunale und nicht staatliche Akteure in den Evaluationsprozess einge- bunden werden. Die in Berlin durchgeführte Evaluation der Bildungs- und Teilhabeleistungen beinhaltete ledig- lich eine Analyse der Organisation der Leistungsgewäh- rung in den Jobcentern unter dem Blickwinkel der Effizienz und der Bürgernähe, so dass die Träger der Kinder- und Ju- gendhilfe in die Evaluation nicht einzubeziehen waren. Berlin, den 9. April 2013 In Vertretung Michael B ü g e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Apr. 2013)