Drucksache 17 / 11 713 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Uwe Doering (LINKE) vom 11. März 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. März 2013) und Antwort Beschreibung des Aufgabenkreises (BAK) für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes veraltet? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Ist es richtig, dass es für jeden Arbeitsplatz bzw. jedes Arbeitsgebiet der Beschäftigten im öffentlichen Dienst eine BAK gibt? 2. Falls dies nicht der Fall ist: Für welche Arbeitsge- biete existieren keine BAK (bitte auflisten)? 3. Wann wurden welche BAK letztmalig auf ihre Ak- tualität hin überprüft und ggf. aktualisiert (bitte auflisten)? 4. Wie alt sind die ältesten noch gültigen BAK (älter als zehn Jahre bitte auflisten)? 5. Gibt es eine Regelung, in welchen zeitlichen Ab- ständen eine Überprüfung der BAK stattzufinden hat? 6. Wenn nicht: Welche Formalitäten sind dann durch den Stelleninhaber zu erledigen (Antrag auf Arbeitsplatz- überprüfung etc.)? Zu 1. bis 6.: Das Erstellen einer Beschreibung des Aufgabenkreises (BAK) wird im Land Berlin dezentral von den Dienststellen durchgeführt. Eine zentrale Daten- sammlung über BAK ist nicht vorhanden und ist aufgrund der Vielzahl unterschiedlichster tariflicher Arbeitsgebiete im Land Berlin nicht handhabbar. Die erforderliche Ab- frage in den einzelnen Dienststellen zur Erstellung einer Auflistung zu Aufgabengebieten, für die keine BAK vor- liegt, zur Aktualität von BAK sowie zu den ältesten noch gültigen BAK ist innerhalb des für die Beantwortung ei- ner Kleinen Anfrage vorgegebenen Zeitrahmens nicht möglich. Generell bleibt festzuhalten, dass grundsätzlich für je- des Aufgabengebiet, das von Tarifbeschäftigten wahrge- nommen wird, auch eine BAK vorliegt. BAK werden bei der inhaltlichen Änderung des Aufgabengebietes, auf An- trag der / des Tarifbeschäftigten, die / der das Arbeitsge- biet inne hat oder aufgrund der Änderung tarifrechtlicher Regelungen überprüft. So war mit der Einführung der neuen Entgeltordnung mit Wirkung vom 01.01.2012 die Überprüfung zahlreicher BAK notwendig, da in diesem Zusammenhang Tätigkeitsmerkmale geändert worden sind oder auch wegfielen. Berlin, den 11. April 2013 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Apr. 2013)