Drucksache 17 / 11 716 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) vom 08. März 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. März 2013) und Antwort Sonderabgabe auf Papierbecher Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Auffassung vertritt der Senat zu der in der Öffentlichkeit diskutierten Sonderabgabe auf Einwegge- schirr, wie z. B. Papierbecher? Frage 2: Inwieweit und ggf. mit welchem Ergebnis hat der Senat die Einführung einer solchen Abgabe bereits ge- prüft? Antwort zu 1 und 2: Auch von Seiten der Senatsverwal- tung für Stadtentwicklung und Umwelt wird zum Thema Littering in Bezug auf Fastfood-Verpackungen und Coffee- to-go-Becher Bedarf gesehen, dieser Entwicklung entgegen- zuwirken. Die Einführung einer Sonderabgabe auf Einweggeschirr, wie z. B. Papierbecher, im Sinne einer Verpackungssteuer, eines Straßenreinigungsentgeltes oder einer Pfandpflicht wurden juristisch geprüft und werden bei geltender Rechts- lage für nicht möglich erachtet. Die Erhebung einer Abgabe zur Abfallvermeidung von Länderseite ist nicht zulässig. Die mangelnde Kompetenz der Länder begründet sich darauf, dass diese Materie bereits abschließend vom Bund geregelt wurde. Frage 3: Inwieweit liegen dem Senat Erkenntnisse über eine vergleichbare Abgabe in anderen Ländern/Regionen vor und ggf. welche Wirkungen entfaltet diese Abgabe? Antwort zu 3: Der Senatsverwaltung für Stadtentwick- lung und Umwelt liegen keine Erkenntnisse über eine ver- gleichbare Abgabe in anderen Ländern / Regionen vor. Berlin, den 19. März 2013 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Apr. 2013)