Drucksache 17 / 11 717 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Joachim Krüger (CDU) vom 08. März 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. März 2013) und Antwort Gefahren durch Erhöhung des Grundwasserspiegels in Charlottenburg-Nord Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Geht der Senat davon aus, dass die festge- stellte Erhöhung des Grundwasserspiegels in Teilen des Berliner Stadtgebiets auch für den Bereich der Kleingar- tenkolonien in Charlottenburg-Nord, nördlich der Spree und des Verbindungskanals zum Westhafen, nachprüfbar zutrifft? Antwort zu 1: Ja, auch in Teilen von Charlottenburg- Nord ist der Grundwasserstand in den letzten zwei Deka- den wieder angestiegen. Frage 2: Welche Folgen sieht der Senat ggf. für die Nutzungsqualität der sich dort befindlichen Kleingarten- parzellen? Antwort zu Frage 2: Die Nutzungsqualität der dort be- findlichen Kleingartenparzellen kann durch die geringer gewordenen Grundwasserflurabstände ggf. eingeschränkt sein. Frage 3: In welcher Weise ist der Senat bezüglich die- ser Problematik im Gespräch mit dem Bezirk Charlotten- burg-Wilmersdorf und mit den betroffenen Kleingärtne- rinnen und Kleingärtnern? Antwort zu Frage 3: Es findet zu der Problematik am 22.3.2013 eine Informationsveranstaltung mit dem Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf und mit den betroffenen Kleingärtnerinnen und Kleingärtnern statt, auf der über die Entwicklung der Grundwasserstände in Berlin auch im Hinblick auf die Bevölkerungs- und Klimaentwicklung berichtet wird. Frage 4: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, dem bisherigen bzw. weiteren Ansteigen des Grundwasser- spiegels in diesem Stadtbereich entgegenzuwirken? Antwort zu Frage 4: Nach der einschlägigen Recht- sprechung besteht unter keinen rechtlichen Gesichtspunk- ten ein Rechtsanspruch von Grundstückseigentümerinnen oder Grundstückseigentümern auf grundwassersenkende Maßnahmen, denn öffentliche, industrielle und andere private Grundwasserförderungen bedürfen nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG § 8) einer wasserrechtli- chen Erlaubnis oder Bewilligung. Diese Zulassung bein- haltet eine jederzeit widerrufliche Befugnis zur Förde- rung, aber keine Verpflichtung zur dauerhaften Weiter- förderung. Im Übrigen sind die Entscheidungen des Abgeordne- tenhauses zu den Ergebnissen des Runden Tisches Grundwassermanagement abzuwarten. Allerdings besteht für die Betroffenen die Möglich- keit, z. B. einen Wasser- und Bodenverband zur lokalen Absenkung des Grundwassers zu gründen, der sich durch die bevorteilten Grundstücksbesitzer finanziert. Als Bei- spiel sei hier der „Wasser- und Bodenverband Pfefferluch “ im Entwässerungsgebiet Pfefferluch südlich des Hohenzollernkanals genannt, der den Grundwasserstand mittels Drainagegräben und einem Schöpfwerk in diesem Bereich seit 1953 absenkt. Berlin, den 20. März 2013 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Apr. 2013)