Drucksache 17 / 11 718 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Jürn Jakob Schultze-Berndt (CDU) vom 11. März 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. März 2013) und Antwort Aufwand durch SEPA-Zahlungsverfahren Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. In welchen Bereichen des Zahlungsverkehrs im Bereich der Bezirke und der Senatsverwaltungen ist bis- her der Lastschrifteinzug das gängige Verfahren? Zu 1.: Bei den Bezirken und der Hauptverwaltung werden in den nachfolgend genannten Bereichen Last- schriftvereinbarungen in hohem Umfang angewendet. Bereich Durchschnittliche Anzahl je Bezirk oder Bereich Volkshochschule ca. 12.000 bis 20.000 Musikschule ca. 2.500 Hort an Grundschulen ca. 1.600 Kosteneinziehungsstelle der Justiz (KEJ) ca. 30.000 Landesamt für Gesund- heit und Soziales ca. 6.000 Entgelte für Internate der Hochschule für Artistik und der zentralverwalte- ten Schulen ca. 5.500 Steuerfachverfahren ca. 1.700.000 (incl. 1,1 Mio KFZ-Steuer) 2. Welchen Umstellungsaufwand erwartet der Senat im Zusammenhang mit dem neuen SEPA-Zahlungs-ver- fahren? Zu 2.: Umstellungsaufwand fällt einerseits bei der Anpassung (Programmierung, Testverfahren etc.) der jeweiligen Fachsoftware an und ist durch eine entspre- chende Vergütung an den Vertragspartner zu begleichen. Das betrifft alle Fachverfahren im Land Berlin die Zah- lungseingänge über Lastschriftverfahren verwalten. Ne- ben der Software müssen auch die Daten insbesondere die Kontoverbindungen manuell oder durch maschinelle Konvertierung auf BIC und IBAN umgestellt werden. Darüber hinaus fällt Aufwand für die Migration der bestehenden Lastschrifteinzugsermächtigungen in das neue SEPA-Lastschriftverfahren an. Die Zahlungspflich- tigen sind über die Umstellung schriftlich zu informieren. Zu berücksichtigen sind Druck und Versand der Umstel- lungsschreiben, die Zuordnung und Aufbewahrung dieser Schreiben in die Akten vor Ort und ggf. die Umstellung der Zahlungsstammdaten. Für alle im DV-Verfahren des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens des Landes Berlin, ProFiskal, vor- handenen Lastschrifteinzugsermächtigungen werden der Druck und der Versand als auch die Umstellung der Zah- lungsstammdaten durch die Zentrale Anwendungssystem- betreuung bei der Senatsverwaltung für Finanzen veran- lasst. 3. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, statt der SEPA-Lastschrifteinzüge komplett auf das Abbuchungs- verfahren ohne Widerrufsmöglichkeit umzustellen? Zu 3.: Die SEPA-Firmenlastschrift ist dem bisherigen Abbuchungsauftragsverfahren ähnlich. Das Verfahren ist ausschließlich für den Geschäftsverkehr zwischen Firmen zugelassen. Zahlungspflichtige, die unter den Verbrau- cherbegriff des § 13 BGB fallen, sind ausgeschlossen. Das Land Berlin fällt zwar nicht unter den Verbrau- cherbegriff und könnte somit Firmenlastschriften verein- baren. Jedoch fällt der überwiegende Teil der Zahlungs- pflichtigen, die am bisherigen Einzugsermächtigungsver- fahren teilnehmen, unter den Verbraucherbegriff im Sinne des 13 BGB. Mit Rundschreiben SenFin H 2106 – 1/2012 vom 15. Juni 2012 wurde deshalb festgelegt, dass im Grundsatz das SEPA-Basislastschriftverfahren einzuset- zen ist. In ProFiskal kommt ausschließlich das SEPA- Basislastschriftverfahren zum Einsatz. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 718 2 Auszahlungen im Wege des Abbuchungslastschrift- verfahrens sind nach den Ausführungsvorschriften der Landeshaushaltsordnung (AV LHO) nicht zulässig. Nr. 17 AV § 70 LHO regelt die Teilnahme am Einzugs- lastschriftverfahren. Eine Änderung bzw. Öffnung für die Erteilung von Firmenlastschriftmandaten zu Lasten des Landes Berlin ist nicht vorgesehen. Berlin, den 11. April 2013 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Apr. 2013)