Drucksache 17 / 11 719 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Jürn Jakob Schultze-Berndt (CDU) vom 11. März 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. März 2013) und Antwort Grundstücksteilungen und Vermessungsämter Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Aus der Gesamtschau der Fragen geht der Senat davon aus, dass nicht die grundbuchrechtlichen Grundstücksteilungen, sondern die liegenschaftsrechtli- chen Zerlegungen von Flurstücken gemeint sind. Flur- stückszerlegungen (Bildung neuer Flurstücksgrenzen) sind regelmäßig die Voraussetzung für die grundbuch- rechtliche Grundstücksteilung. Frage 1: Wie viele Grundstücksteilungen hat es in Berlin in den Jahren 2011 und 2012 gegeben? Antwort zu 1: Die Vermessungsämter der Bezirke ha- ben für die Jahre 2010 und 2011 in ihrer Jahresstatistik die Anzahl der in das Liegenschaftskataster übernommenen Grenzvermessungen mit 1056 (für 2010) und 1088 (für 2011) gemeldet. Die Zahlen für das Jahr 2012 liegen noch nicht vor. Frage 2: Welche Bedeutung haben zügige Grund- stücksteilungen aus Sicht des Senats auf den zeitnahen Bau von Mietwohnungen? Antwort zu 2: Der Senat misst der zügigen Übernah- me von Anträgen zur Bildung neuer Flurstücksgrenzen eine große Bedeutung zu. Aus diesem Grund wurde als Ergebnis des Projekts „Amtliche Vermessung Berlin“ (ein Projekt des Neugliederungs- und Modernisierungspro- gramm der Berliner Verwaltung „Neuordnungsagenda 2006“) eine Zielvereinbarung zwischen den Bezirken und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt abgeschlossen, mit der Maßnahmen zur Qualitätssiche- rung im Liegenschaftskataster vereinbart wurden. Dem Senat sind keine konkreten Fälle bekannt, in de- nen die Vorgehensweise in den Bezirken nachweislich zur Verhinderung von Wohnungsbauinvestitionen geführt hat. Frage 3: Wie viele Mitarbeiter waren pro Bezirk vor 10 und vor 5 Jahren in den Vermessungsämtern tätig? Antwort zu 3: Eine Erhebung zum Personalstand in den Vermessungsämtern der Bezirke ist innerhalb der gesetzten Frist zur Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht möglich. Frage 4: Wie lange dauert die Übernahme von Grund- stücksteilungen bei den Vermessungsämtern der Bezirke (bitte einzeln auflisten)? Antwort zu 4: Über die Bearbeitungsdauer einzelner Vorgänge werden keine Erhebungen vorgenommen. Im Rahmen der Zielvereinbarung zwischen den Bezirken und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wurde vereinbart, dass die abschließende Bearbeitung eines Vorgangs innerhalb von max. 12 Wochen ab dem Vorliegen einwandfreier Vermessungsschriften erfolgt. Im Rahmen der Zielkontrolle wird erhoben, wie viele Vorgänge innerhalb dieser Frist abgearbeitet wurden und welche Erledigungsquote damit erreicht wurde. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 719 2 Die Zahlen für 2010 und 2011 sind der nachstehenden Tabelle bezirksweise zu entnehmen: Vermessungs- schriften Mitte Fried- richs- hain- Kreuz- berg Pan- kow Char- lot- ten- burg- Will- mers- dorf Span- dau Steg- litz- Zeh- len- dorf Tem- pel- hof- Schö- ne- berg Neu- kölln Trep- tow- Köpe- nick Mahr- zahn- Hel- lers- dorf Lich- ten- berg Rei- ni- cken- dorf 2010 eingereichte 67 25 143 42 59 69 36 44 150 125 86 40 übernommene 64 23 140 34 66 66 43 39 145 119 63 39 innerhalb 12 Wochen 43% 20% 95% 93% 28% 98% 86% 100% 48% 18% 93% 98% 2011 eingereichte 80 20 159 39 90 51 42 36 176 152 81 62 übernommene 52 21 138 45 70 44 43 36 175 118 68 64 innerhalb 12 Wochen 38% 36% 97% 96% 23% 100% 99% 100% 47% 6% 82% 97% Frage 5: Wie groß ist der Rückstand der zu überneh- menden Grundstücksteilungen je Bezirk? Antwort zu 5: Aus der Tabelle (s.o.) ist zu ersehen, dass alle Bezirke im Jahr 2010 ein nahezu ausgeglichenes Verhältnis von eingereichten und übernommenen Ver- messungsschriften ausweisen. Es liegen jedoch keine In- formationen darüber vor, ob die übernommenen Vorgän- ge eines Jahrgangs identisch mit den eingereichten Vor- gängen desselben Jahrgangs sind. Frage 6: Welche Bedeutung misst der Senat der zügi- gen Bearbeitung von Grundstücksteilungen bei der zügi- gen Umsetzung von Baumaßnahmen zu? Antwort zu 6: Es wird auf die Antwort zu 2 verwie- sen. Frage 7: Sieht der Senat die Möglichkeit, einzelne Aufgaben der Vermessungsämter an öffentlich bestellte Vermesser zu übertragen, um so die Bearbeitungsdauer zu reduzieren? Antwort zu 7: Die Bestellung von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingeni- euren (ÖbVI) erfolgt, um hoheitliche Aufgaben des Staa- tes durch freiberuflich Tätige wahrnehmen zu lassen. Die gegenwärtige Aufgabenteilungen zwischen den beiden gesetzlichen Vermessungsstellen (Vermessungsamt, ÖbVI) sieht vor, dass der ÖbVI die Messungsdurchfüh- rung und Auswertung bis hin zur Durchführung eines Grenztermins (entspricht einer Anhörung im verwaltungs- rechtlichen Sinn) vornimmt und die Unterlagen zur Fort- führung des Liegenschaftskataster (Vermessungsschrif- ten) erstellt. Nach Prüfung der eingereichten Vermessungsschriften erlässt das Vermessungsamt den Grenz- feststellungs- und Abmarkungsbescheid und übernimmt nach Erlangung der Rechtskraft des Bescheides das Er- gebnis in den amtlichen Nachweis. Diese Aufgabentei- lung zwischen den beiden gesetzlichen Vermessungsstel- len wird in Berlin seit Jahrzehnten so erfolgreich prakti- ziert. Im Rahmen der Einführung des neuen, bundesweit einheitlichen Verfahrens zur Führung des Liegenschafts- katasters ALKIS (Amtliches Liegenschaftskataster- Informationssystem) ist mittel– bis langfristig eine Verlagerungen von Bearbeitungsschritten auf die ÖbVI möglich , die eine Arbeitsentlastung in den Bezirken bewirken könnten. Berlin, den 09. April 2013 In Vertretung E p h r a i m G o t h e ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Apr. 2013)