Drucksache 17 / 11 725 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Stefan Schlede (CDU) vom 08. März 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. März 2013) und Antwort Zusätzliche Arbeitskräfte in den Berliner Schulen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Kleine Anfrage betrifft Sachverhalte, welche die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen nicht aus eigener Kenntnis beantworten kann. Sie hat daher die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit (RD) sowie die für Bildung zuständige Senats- verwaltung um Stellungnahme gebeten, welche der Be- antwortung der Fragen zugrunde liegen. 1. Wie viele durch Arbeitsmaßnahmen geförderte Ar- beitskräfte werden derzeit an den Berliner Schulen be- schäftigt (bitte mit genauer Auflistung der Einsatzorte)? 2. In welchen Bereichen werden diese beschäftigt (bit- te mit genauer Auflistung von Ort und Zuständigkeitsbereich )? Zu 1.-2.: Es liegen leider keine Übersichten oder Sta- tistiken vor, um die Zahl geförderter Arbeitskräfte und deren konkrete Einsatzorte zu benennen. Darüber hinaus kann der zur Ermittlung und Beantwortung erforderliche Aufwand im Rahmen der Kleinen Anfrage nicht geleistet werden. 3. In welchem Vertragsverhältnis und mit wem stehen sie? Zu 3.: Mit Verweis auf die Beantwortung zu 1.-2. können keine einzelfallbezogenen Angaben zu den kon- kreten Grundlagen zur Beschäftigung geförderter Ar- beitskräfte in den Berliner Schulen gemacht werden, da diese Daten nicht separat erfasst werden. Allgemeine Grundlagen der Arbeits- und Beschäfti- gungsförderung sind zunächst die im Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) und Drittes Buch (SGB III) be- schriebenen Instrumente. Diese werden teilweise durch Förderprogramme des Landes Berlin ergänzt. Unterschieden werden können dabei Förderungen auf Grundlage eines Bewilligungsbescheides durch die Job- center wie Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsent- schädigung sowie Förderungen wie Bürgerarbeit, Be- schäftigungszuschuss ‚alt‘ (ÖBS) und Beschäftigungszuschuss ‚neu‘ (FAV) die als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung eine arbeitsvertragliche Grundlage mit einem Arbeitgeber haben. Mit Beschäftigten, die ohne arbeitsvertragliche Grundlage eingesetzt werden, schlie- ßen die Beschäftigungsträger Teilnehmervereinbarungen ab. 4. Sind sie an die jeweilige Schule gebunden, oder werden sie nach Bedarf eingesetzt? Zu 4.: Prinzipiell gilt: Jedem Antrag auf Arbeits- oder Beschäftigungsförde- rung liegt eine verbindliche Konzeption mit Darstellung des Einsatzfeldes und -ortes zu Grunde. Die Beschäftig- ten, welche im Rahmen öffentlicher Arbeits- und Be- schäftigungsförderung eingesetzt werden, üben Tätigkei- ten in diesen konzeptionellen Grenzen aus. Berlin, den 25. April 2013 In Vertretung Barbara Loth Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Mai 2013)